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Kritische Beleuchtung der Ampelpolitik: „Mehr Fortschritt wagen“ – aber wohin?      

Am Samstag, dem 12. März 2022, tagte in Kassel das TCLG (Treffen Christlicher Lebensrechts-Gruppen), das halbjährlich veranstaltet und stets von gehaltvollen, sehr informativen Vorträgen und regen Gesprächsrunden begleitet wird.

Wir dokumentieren hier im vollen Wortlaut die Rede von Hartmut Steeb (siehe Foto), dem TCLG-Leiter, der jahrzehntelang als Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz tätig war.

Der evangelikale Familienvater und Diplom-Verwaltungswirt befaßt sich in seiner Ansprache kritisch mit dem Koalitionsvertrag bzw. dem Regierungsprogramm der Ampelparteien und beleuchtet deren Agenda vor allem aus der Sicht des Lebensrechts sowie christlicher und rechtsstaatlicher Prinzipien.

Wir danken Steeb für seine freundliche Abdruckserlaubnis: 

Sie kennen die schöne Karikatur aus den Berichten von Vereinsvorständen? – Da sagt der neue Vorstand, der sich doch auch vom alten etwas absetzen will und auf seine Erfolge hinweisen: „Letztes Jahr standen wir vor einem Abgrund. Jetzt sind wir einen Schritt weiter!“

„Mehr Fortschritt wagen“ hat sich die Bundesregierung als Motto gewählt. Das ist genau betrachtet wenig spektakulär und können doch wohl alle unterschreiben.

Man muss mal die Alternativen vorstellen und wie sie wirken würden: „Wir stehen für Stillstand“ oder „Mehr Rückschritt bitte!“ – Nein, das geht gar nicht. Aber solche Floskeln werden ja nicht selten von der Realität eingeholt und erweisen sich im praktischen Leben vielleicht schneller, als man denkt, als unbrauchbar.

Was heißt denn nun „mehr Fortschritt wagen“ im Krieg in der Ukraine? Da könnte es ja zu Putin und seinen Truppen passen. Und wenn man auf die falschen Karten gesetzt hat, könnte die Weiterführung, der Fortschritt, fatal sein. So spüren wir das doch jetzt, wenn selbst die Grünen darüber nachdenken, ob man nicht doch besser noch Kernkraftwerke weiterlaufen lassen müsste – nicht nur wegen der Russlandabhängigkeit, sondern auch wegen dem CO-2-Ausstoß ist das erwägenswert  – und deshalb setzen andere Länder ja auf Atomkraftwerke als Energieerzeuger.

„Mehr Fortschritt wagen“ sagt also für sich genommen einfach nur „gar nichts.“ Und deshalb ist die viel wichtigere Fragen: „Wo schreiten wir denn hin?“ – Wohin soll die Reise führen? Wo ist das Ziel?

Klar, ein Sonntagsausflug morgen kann eine sogenannte „Fahrt ins Blaue“ sein. Aber wenn der politische Kurs nur eine Rundreise darstellt? Wenn die Lebensreise nur bedeutet, schöne Bilder einzusammeln?

Ich will den Koalitionären nicht im Geringsten unterstellen, dass sie die Leere der Floskel nicht erkannt hätten. Wahrscheinlich deshalb haben sie als Unterzeile kräftig formuliert: „Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit.“ Vier sehr starke Begriffe: Bündnis. Freiheit, Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit.

Unser letztes Forum des TCLG war am 16. November 2019. Und jetzt sind seither 892 Tage vergangen. 2020  – und nachdem wir das ausfallen lassen mussten, auch 2021  –  wollten wir das Thema behandeln „25 Jahre Neuregelung des § 218“.

Wir wollten zurückblicken und fragen, was dieses „Recht“ gebracht hat. Wir wiesen auf die registrierten Abtreibungszahlen hin – damals 2.848.733, jetzt ca. 3 Millionen – und fragten „und bald noch viel mehr?“

Fortschritt? Dabei ist klar und wahrscheinlich uns allen bekannt: Die Gesetzgebung 1995 hat gesetzgeberisch einen gewissen Abschluss gebracht – ich hoffe, nur einen vorläufigen. Manche wollen ja an dem derzeitigen Recht am besten nichts ändern, weil es ein hehrer Kompromiss gewesen sei. Das stimmt ja auch. Und ich weiß auch, dass, wer daran etwas ändern will, auch abwägen muss, ob er die Situation nicht nur – wie heißt es so schön? – verschlimmbessert, also verschlechtert. Das verkenne ich nicht.

Aber dennoch will ich für mich sagen: Ich will und ich werde diese Regelungen nicht akzeptieren, mich damit nicht zufrieden geben, weil sie die größte Menschenrechtskatastrophe in unserem Land zementieren, weltweit erst recht.

Die Diskussionen über die sogenannte Liberalisierung des § 218 StGB gingen schon viel länger, auch mit verschiedenen Gesetzesbeschlüssen, die dann aber mehrmals vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig aufgehoben wurden.

Ich denke, man wird als ersten kräftigen Einschnitt das Jahr 1974 benennen, wesentlich vorbereitet von der großen Kampagne von Alice Schwarzer „Wir haben abgetrieben“, die mit dem Stern-Artikel vom 6. Juni 1971 und der Selbstbezichtigung von 374 Frauen begann.

Drei Jahre später – früher haben die Umsetzung von Tagesmeinungen zu politischen Handlungen etwas länger gedauert als manche Entscheidungen heute, die freilich darum nicht besser sind  –  am 18. Juni 1974 wurde vom Deutschen Bundestag eine Fristenregelung beschlossen; also Straffreiheit einer Abtreibung bis 12 Wochen nach der Empfängnis und ein Informationsgespräch bei einem Arzt oder einer Beratungsstelle vor der Abtreibung.

Das Statistische Bundesamt hatte einmal die Zahlen der Abtreibungen von 1974 bis 2007 mit 4,8 Millionen benannt. Seither sind weitere 1,45 Millionen erfasst worden, insgesamt also 6,25 Millionen. Bis ins Jahr 2000 hat das Statistische Bundesamt selbst darauf hingewiesen, dass es keine vollständige Erfassung der Abtreibungen gegeben habe. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat diesen Hinweis seinerzeit abgeschafft. Damals gab es aus dem Statistischen Bundesamt selbst die Schätzung, dass nur etwa 60% erfasst würden.

Nimmt man diese Zahl ernst, dann muss man seit 1974 von ca. 10,4 Millionen Tötungen im Mutterleib ausgehen. Darum sind die ca. 100.000 derzeit jährlich gemeldeten Abtreibungen eben auch nur die Spitze des Eisbergs. Es gibt eine sehr große Dunkelziffer, wobei ich es selbst auch immer witzig finde, wenn es dann – auch bei anderen Statistiken, z.B. der Steuerhinterziehung – Leute gibt, die die Dunkelziffer benennen.

Aber es gibt beim Statistischen Bundesamt im Hinblick auf die Abtreibungsstatistik keinerlei Vollständigkeitskontrolle der Meldungen und keine Plausibilität, z.B. einen Vergleich mit der Zahl aus öffentlichen Mitteln und von privaten Krankenkassen finanzierten Abtreibungen.

Mit diesen Abtreibungszahlen kann und darf man sich doch nicht abfinden. Das gilt umso mehr, wenn man auf die weltweite Situation sieht.

Die Pandemiezeit war ja auch eine Lehrzeit. Manches, was wir bisher nicht so sehr im Bewusstsein hatten, wurde uns genügend oft vorgestellt. So z.B. die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Von ihr stammt die Zahl, dass weltweit jährlich 73 Millionen ungeborene Menschen das „Licht der Welt“ nicht erblicken, weil sie im Mutterleib abgetrieben werden.

Man kann sich solche Zahlen ja schwer vorstellen. Nur wenige von uns werden 73 Millionen Euro ihr Eigentum nennen können. Die wissen es vielleicht. Wir anderen aus der etwas ärmeren Gesellschaftsschicht brauchen zur Einordnung von Zahlen Vergleiche, weil absolute Zahlen oft die Köpfe verwirren. Zur richtigen Einordnung braucht man mehr als eine Zahl.

Darum ist es gut, sich bewusst zu machen, dass weltweit jährlich ca. 60 Millionen Menschen sterben, also 60 Millionen nach der Geburt und 73 Millionen vor der Geburt; das sind täglich 200.000 Kindestötungen im Mutterleib und es ist die häufigste vermeidbare Todesursache.

Bisher war es ja immer ein lockerer Spruch „Glaub keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast“ oder Statistik sei die Steigerung von Lüge. Also Lug, Betrug, Statistik.

Seit uns in den letzten zwei Jahren auch ständig Zahlen um die Ohren gehauen werden, wie die sogenannten Infektionszahlen, aber auch die Zahlen von Corona-Toten und die Modellrechnungen, was noch alles kommen könnte, habe ich den Eindruck, dass die lockeren Sprüche über die Statistik mehr Wahrheit enthalten, als ich selbst glaubte.

Darum gilt das natürlich auch für die Zahl von 73 Millionen Abtreibungen weltweit. Ich habe jetzt eine neue Entdeckung gemacht: Es gibt doch die sogenannte Weltbevölkerungsuhr. Da wird also sekündlich angezeigt, wie viele Menschen geboren werden, wie groß die Weltbevölkerung gerade ist usw.

Heute Morgen im Zug standen wir gerade mal bei 7.967.166.103. Aber bevor man diese Zahl abgeschrieben hat, ging sie schon wieder nach oben. Ich habe mich in den letzten Monaten sehr bemüht, herauszubekommen, wieviele Menschen weltweit gestorben sind, also 2021 – gut, das ist noch zu frisch; 2020, 2019? Ich kann nur sagen, ich kann sie nicht finden.

Die Weltbevölkerungsuhren geben uns zwar den Anschein, dass man genau wisse, wieviele Menschen auf dieser Welt leben, aber das sind Fiktionen und Modellrechnungen, die nicht mit wirklich belastbaren statistischen Zahlen unterfüttert sind.

Das ist schon daran zu erkennen, dass der „Globometer“ von ca. 56 Millionen Sterbefälle jährlich ausgeht https://de.globometer.com/todesfaelle-welt.php, der „Worldometer“ aber offenbar von 58 Millionen. Und dann habe ich entdeckt: Die Zahlen der Weltbevölkerungsuhr basieren auf den „neuesten Schätzungen, die im Juni 2019 von den Vereinten Nationen veröffentlicht wurden“.

Ich betone im Jahr 2022, dass es sich um Zahlen von 2019 handelt, nein, um solche, die man 2019 geschätzt hat Worldometer – Weltstatistiken in Echtzeit (worldometers.info). Die Zahlen schwanken hier durchaus zwischen 54 und 60 Millionen.

Wir sind ja hier eine Tagung gut informierter Lebensrechtsleute. Darum will ich Einzelheiten des Abtreibungsrechts – ich sage eigentlich lieber des Abtreibungsunrechts – nicht näher beschreiben. Das wissen wir.

Aber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1993 musste eine Lösung gefunden werden, die damals von der Koalition der Unionsparteien und der FDP ausgearbeitet und dann durchgebracht wurde. Man muss die Hintergründe dieser in vielem seltsamen Regelung verstehen. Uta Uta Würfel, FDP, eine der Vorreiterinnen im Kampf für eine „Liberalisierung“ und dann Mit-Befürworterin des Gesetzesentwurfs der Regierungsfraktionen hat in der Diskussion im Deutschen Bundestag am 26. Mai 1994 das große politische Ziel klar bestimmt:

„… wir wollten auch in Deutschland durchsetzen, dass Frauen in einem Schwangerschaftskonfliktfall auf der Grundlage einer qualifizierten obligatorischen Beratung frei und alleinverantwortlich entscheiden können, wie sie mit ihrer ungewollten Schwangerschaft umgehen. Niemand außer der Frau selbst sollte die Entscheidung darüber fällen, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen will oder ob sie sie beenden will.

Kein Arzt sollte sich, wenn die Frau den Schwangerschaftsabbruch verlangte und ihn durchführte, rechtfertigen müssen. Kein Richter sollte jemals mehr erforschen können, welche Beweggründe die Frauen hatten, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch haben wollten… Dreh- und Angelpunkt …war also die Entkriminalisierung von Frau und Arzt“.

Also, selbst wenn das alles wirklich kriminell wäre; es darf es nicht sein. Und genau so ist das Recht gestaltet: Keiner kann mehr zur Verantwortung gezogen werden. Die Beratung ist anonym. Es gibt keine Nachverfolgung, auch nicht der Beratungstätigkeit.

Darum ist nach meiner Kenntnis in den Jahrzehnten des Bestehens dieser Regelung auch noch nie eine Beratungsstelle der einmal zuerkannte Status wieder entzogen worden, etwa wegen falscher Führung der Beratungsarbeit. Und darum ist der § 218 zwar formaljuristisch mit Beschränkungen belegt, aber faktisch eine Freigabe der Abtreibung. Wer abtreiben will, der kann und darf.

Wenn das der Stand ist, was sieht dann die neue Regierung als Fortschritt vor? Was will sie?

  1. Abtreibung soll eine normale Dienstleistung werden.

Deshalb hat nun in dieser Woche das Bundeskabinett die Gesetzesvorlage verabschiedet für die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen. Dass das mit einer unzureichenden Information für Schwangere im Konflikt begründet wird, ist natürlich absolut daneben, eigentlich ein Hohn. Wenn eine Leistung mindestens 100.000 mal abgerufen wird, dann kann es ja nicht daran liegen, dass sie nicht bekannt ist. Nein, es ist klar, auch wenn dies in der Gesetzesbegründung nicht zu finden ist: Es soll offensiver für die Abtreibung geworben werden können. Ich denke auch, dass es gut ist, sich noch einmal die Strafgesetzesnorm anzuschauen, die nun gestrichen werden soll. Dort heißt es in § 219a StGB

„Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise

  1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
  2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.

Also darf man – wenn das Gesetz durch ist – künftig Abtreibungen wie normale Dienstleistungen bewerben, auch, wenn man damit Geld verdienen will, auch in grob anstößiger Weise: Sowohl im Blick auf die Dienstleistung der Abtreibung selbst als auch im Hinblick auf die dazu vorhandenen Mittel, also etwa die Abtreibungspille. Die öffentliche Diskussion wird übrigens – ich denke bewusst – verengt, als ob es hier um die Information durch Ärzte ginge. Das auch. Aber künftig sind dann auch solche Werbungen für Abtreibungen möglich, wie wir sie jetzt schon in aller Öffentlichkeit im Hinblick auf Datings, Vorkehrungen beim Geschlechtsverkehr usw. finden, vielleicht dann bald auch regierungsamtlich durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – künftig laut Koalitionsvertragsabsicht: „Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit am Bundesministerium für Gesundheit.“ Darum geht es. Und stellen Sie sich mal vor, Sie bekommen künftig dann ganz nett verpackt kurz vor der Tagesschau statt der Werbung für neue Verdauungspillen eben mal Werbung für die Pille danach, für den kleinen medizinischen Eingriff der Schwangerschaftsreduktion – oder wie immer man das dann nennt. „Ihnen ist am Morgen nach der tollen Nacht schlecht? Kein Problem, ich habe da was“ – nein, ich will jetzt nicht die Werbesprüche für das Bundesinstitut entwickeln oder gar für die Pharmaindustrie.

Das ist nun das erste „Fortschrittspaket“ im Bereich Lebensschutz, dass die Regierung auf die Reise schickt.

Denn in der Koalitionsvereinbarung unter diesem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ ist einiges vom Wahlprogramm der Parteien FDP, Grüne und SPD enthalten, wie eine sogenannte Liberalisierung dieser Gesetzesbestimmungen. Es ist sehr klar, dass sie am liebsten alle gesetzlichen Schutzbestimmungen für ungeborene Kinder streichen würden. Für die Linken gilt das auch. Und leider muss man im Blick auf die jetzt größte Oppositionspartei, CDU/CSU, festhalten, dass sie auch in ihrem Wahlprogrammen zu dieser größten Menschenrechtsverletzung in Deutschland und weltweit nicht einen einzigen Satz übrig hatte, entweder weil sie keine gemeinsame Meinung gebildet hat oder diese schlichtweg vergessen hat.

Also: Was sagt der Koalitionsvertrag sonst noch zu den Fragen des Lebensrechts – ich gebe zu, ich würde auch gerne zu anderen Bereichen was sagen. Aber heute bleiben wir doch ganz beschränkt auf die Themen, wegen derer wir hier zusammen sind.

Also das erste hatten wir:

  1. Die Abtreibung darf als medizinischer Service beworben werden
  2. Schutz ungeborener Kinder

Es ist erschreckend. Der Koalitionsvertrag mit seinen 178 Seiten hat kein einziges Wort über die Menschen vor der Geburt, jedenfalls im Hinblick darauf, dass sie in irgendeiner Weise zu schützen wären. Sie kommen schlichtweg als Menschen mit eigenen Rechten nicht vor. Das Wort Abtreibung als Problemanzeige gibt es nicht.

Unter der Überschrift „Reproduktive Selbstbestimmung“ wird aber das sogenannte „Selbstbestimmungsrecht von Frauen“ beschrieben. Das liest sich gut. Weil gegen die Selbstbestimmung über sein eigenes Leben niemand sein kann. Dass es im Kontext der Schwangerschaft auch ein Recht auf Leben des ungeborenen Kindes gibt, findet sich nirgends. Der „Fortschritt“ ist also ein eindeutiger „Wegschritt“ vom eigenständigen Recht auf Leben, das sich aus dem Grundgesetz ergibt und dass das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen, auch noch 1993, explizit dargelegt hat.

Dass das Selbstbestimmungsrecht der Frau und Mutter auch gegen Männer als die am Entstehen des Kindes auch nicht unbedeutend Beteiligten verteidigt werden muss – weil sie mehrheitlich das Kind nicht wollen – oder auch gegen Mütter, Schwiegermütter, Verwandte usw. scheint sich zu den Koalitionspartner noch nicht durchgesprochen zu haben. Es ist eine einseitige feministische Sichtweite und Sichtweise.

Es heißt dann weiter: „Wir stellen Versorgungssicherheit her“. Das könnte ja heißen, dass man sicherstellt, dass jede Schwangere eine gute Begleitung erfährt, eine Hebamme zur Verfügung gestellt bekommt und nicht schon bei der Suche in Panik gerät, weil es schlicht weg zu wenige gibt (eine meiner Schwiegertöchter ist gerade in diesem Suchmodus).

Ich fürchte, dass das nicht gemeint ist, weil gleich der nächste Satz zeigt, worauf der Schwerpunkt liegt. „Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen.“

Wenigstens in diesem Zusammenhang gibt es dann das Wort Abtreibung. Trotz der erfreulichen Urteile von Frankfurt, die vor kurzem das Verbot solcher „Gehsteiggespräche“ (hier gleich mit dem abwertenden Satz der Belästigungen belegt) als gesetzeswidrig bezeichnet haben, werden wir uns darauf einstellen müssen, dass die Regierung alles tut, um solches möglichst zu verhindern.

Die freie Selbstbestimmung soll offenbar daran hindern, sich auch einer anderen Meinung auszusetzen. Die so gepriesene Informationsfreiheit und Werbung für Abtreibung darf sein – das Gegenteil nicht. Gibt es Meinungsfreiheit bald nur noch für diejenigen, die auf der „richtigen Seite“ stehen?

Die Regierung will die „flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen“ sicherstellen, wobei das „Erfolgskonzept“ in der Pandemiezeit beibehalten werden soll: „Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein“. Gibt es denn ernstzunehmendere Konflikte als die Fragen um Leben und Tod? Das soll auch online möglich sein und bleiben? Ich musste mir, weil ich schon so alt bin, einen neuen Führerschein geben lassen. Das war im Provinzstädtchen Stuttgart nicht online möglich. Da muss man schon persönlich erscheinen. Man muss natürlich auch für den ungewollten befohlenen Umtausch aber auch noch bezahlen. Aber wenn es um Tod und Leben geht ist persönliches Erscheinen nicht mehr wichtig?

Auch wenn wir ja online kräftig aufgerüstet haben und wir zoomen gelernt haben – ist es nicht sarkastisch, solche Dinge dann auf Distanz erledigen zu können? Wie kann sich denn ein Berater ein zutreffendes Bild von der Persönlichkeit machen, wenn man nur den Bildausschnitt des Computers sieht oder nur schriftlich, online, korrespondiert? Wie kann man sich da von der freien Selbstbestimmung überzeugen? Oder geht es zunächst eben doch einfach nur darum die Scheinberatung für den Beratungssein aufrecht zu erhalten, bis man das dann insgesamt abgestellt hat?

Dass nicht alles aus den Wahlprogrammen der die Regierung tragenden Parteien schon in den Koalitionsvertrag einging, ist erfreulich, zeigt aber auch, was da noch alles in der Hinterhand ist und jetzt eben durch einige Schritte vorbereitet werden soll. Die SPD will z.B. alle Krankenhäuser, die auch öffentliche Mittel erhalten, zur Durchführung von Abtreibungen verpflichten. Und sie hat festgelegt: „Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafgesetzbuch.“

  1. Schutz vor ungeborenen Kindern
    Ich bin ja schon lange der Auffassung, dass das Wort Geburtenplanung eigentlich nicht richtig ist. Es geht um Geburtenverhinderungsplanung. Offenbar hat auch die neue Bundesregierung kein Ziel, dass Kinder geboren werden, aber sehr wohl, dass sexuelle Gemeinschaften geübt werden können ohne die natürliche Frucht der Sexualität, das Kind, befürchten zu müssen. Zitat: „Wir wollen Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Bei Geringverdienenden werden die Kosten übernommen. Wir wollen die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter anheben“. Ich will nicht die Diskussion über Verhütung aufmachen. Die ist eigentlich nicht unser Thema. Aber dass wir als ganzes Volk die Verhütungsmittel finanzieren sollen für Menschen, die Sex wollen aber keine Kinder, vermag ich nicht einzusehen. Und wenn die Prüfung der Bedürftigkeit dann so ausfällt wie bei Übernahme der Abtreibungskosten – darf ich das etwas ungehobelt sagen – dann wird hier geradezu statt Vergnügungssteuer ein Vergnügungsbonus bezahlt. Was das Ganze dann mit den Krankenkassen zu tun haben soll, erschließt sich mir auch nicht. Das klingt ja so, als ob die kostenlose Vergabe von Verhütungsmitteln eine Gesundheitsvorsorge wäre. Das ist jedenfalls weder ein Programm für Natürlichkeit noch für Nachhaltigkeit. Denn Natürlicheres als Kinder gibt es nicht. Und Nachhaltigeres kann man nicht bewirken als Kinder zu zeugen und zu erziehen und zu begleiten.
  1. Schutz am Ende des Lebens
    Es ist ja immer spannend, was gesagt und was geschrieben wird, aber auch, was nicht gesagt wird. Palliativmedizin kommt im Koalitionsvertrag des Fortschritts nicht vor. Hospiz auch nicht. Der Wortstamm „sterbe“, also vielleicht im Blick auf Sterbegleitung oder Betreuung von Sterbenden kommt nur vor im Blick auf „Sterbehilfe“ als „Hilfe zum Suizid“ – dazu gleich – und als „Artensterben“ im Blick auf den tierischen Teil der Vegetation. Dass die Gefahr des „sozialverträglichen Sterbens“ bestünde, würdiges Sterben, Tod? Alles keine Themen.
  2. Beihilfe zur Selbsttötung
    Hierzu sagt der Koalitionsvertrag nichts aus, außer dass eine zeitnahe Lösung begrüßt wird. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte ja im Februar 2020 das meines Erachtens unsägliche Urteil gesprochen, dass die vorgesehenen Beschränkungen bei der Beihilfe zur Selbsttötungen verfassungswidrig seien. Jeder Mensch habe das Recht, sich selbst das Leben zu nehmen und wenn er dazu Hilfe brauche, dürfe sie ihm nicht verweigert werden. Was das dann neu gewählte Parlament mit dieser gesetzlichen Baustelle macht, ist noch offen. Dabei will ich einen Aspekt betonen: Auch in dem aufgehobenen Gesetz war nur die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung verboten worden. Ich bin der Meinung, es müsste jede Beihilfe verboten werden, auch z.B. die bewusst nicht verbotene im privaten Umfeld. Denn ist nicht die Gewalt im häuslichen Umfeld die weit verbreitetste Gewalt? Nach statistischen Angaben leiden schon etwa 10 % der Alten und Pflegebedürftigen unter Gewalt von Angehörigen. Wenn die „Hilfe“ zur Selbsttötung nicht grundsätzlich verboten ist – wie soll man dies dann von der Tötung auf Verlangen unterscheiden und von Totschlag und Mord? Was wird geschehen wenn künftig ein 90Jähriger zu Hause stirbt und dem Arzt bei der Feststellung des Todes doch auch gewisse Zweifel kommen, ob da nicht ein wenig nachgeholfen wurde? Wird noch die Polizei bzw. der Staatsanwalt eingeschaltet oder lässt man es eben privat geschehen sein?
  3. Fortpflanzungsmedizin
    Das 1990 in einer Sternstunde des Deutschen Bundestags von ihm einstimmig verabschiedete phantastische Embryonenschutzgesetz ist leider schon ein paarmal aufgeweicht worden, etwa bei der Frage der Stammzellforschung und der Präimplantationsdiagnostik. Vielen ist dieses echte Schutzgesetz schon lange ein Dorn im Auge. Aber jetzt soll der Angriff gestartet werden. Denn alle die Fragen der Lebensethik, die man nun verständlicherweise noch nicht in einer Koalitionsvereinbarung präzise genug formulieren konnte und wollte – vielleicht auch noch nicht zu viel Angriffspunkte schaffen – die sollen erstmal von einer Kommission bedacht werden. Irgendwie greifen solche „Expertenräte“ ja um sich, sodass man durchaus den Eindruck haben kann, dass die Demokratie durch eine Expertokratie abgelöst werden könnte – ähnliche Begriffe wie Aristrokratie sind rein zufällig. Im Ernst: Der britische Politikwissenschaftler und Soziologe Colin Crouch hat die politische Gestaltung unserer Zeit als „post-demokratisch“ beschrieben. Ziele und ihre Durchsetzung werden nicht mehr generell durch die dafür gewählten und benannten Gremien und ihre Mitglieder bestimmt sondern durch sogenannte „Experten“, Interessengruppen, übernationaler und überstaatlicher Natur. Wer genauer die Entwicklungen verfolgt, wird das rasch erkennen. Ich nenne nur Gender (auf der Weltfrauenkonferenz 1995 unter teils mysteriösen Umständen auf Weltebene wirksam eingebracht), Corona („Wir müssen auf die Wissenschaft hören“ – gemeint sind aber nur die Wissenschaftler, die man sich selbst auswählte), Klima (einige „Experten“ meinen, sie könnten das Weltklima durch ein paar partikulare Maßnahmen beeinflussen).
    Also, auch jetzt soll solch eine Kommission gebildet werden, die die Fragen rund um die Fortpflanzungsmedizin vorbereitet. Ich nenne die schon bekannten Absichten:
    – „Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein“. Also grundsätzlich, ich sage es mal: Kreuz und quer. Wer immer will, darf sich künstlich befruchten lassen und Befruchter sein.
    – Embryospenden sollen legalisiert werden. Eigentlich folgerichtig: Wenn man den Embryo nur als Teil der Mutter ansieht – „mein Bauch gehört mir“ – dann kann man ihn natürlich auch Spenden wie andere Organe. Wenn ich ihn nicht brauche, gebe ich ihn doch gerne ab.
  • Auswahl von Embryonen soll freigegeben werden (bisher durften ja nur so viele Embryonen hergestellt werden wie dann auch zur Austragung der Schwangerschaft in die Frau implantiert werden sollten)
  •  Miet-Mutterschaft soll geprüft werden
  • Die Fragen von Abtreibung sollen aus dem Strafrecht rausgenommen werden. Abtreibung sei kein Fall fürs Strafrecht, schrieb die SPD im Wahlprogramm.

Hier muss man schon auch den Kontext des Koalitionsvertrags noch bedenken: Während der Kinderschutz aus dem Strafrecht raus soll, weil das angeblich dafür nicht tauglich ist. Es heißt dort: „Wir überführen Teile des Tierschutzrechts in das Strafrecht und erhöhen das maximale Strafrecht.“

Walter Schrader, dem wir noch nachträglich zum 80. Geburtstag gratulieren, hat schon im Dezember dazu aufgeschrieben: „Das Ziel hier ist offensichtlich: Endgültige Legalisierung der Kindestötung im Mutterleib! Einerseits also Kinder im Mutterleib töten, andererseits Kinder „machen“ mittels Single Embryonentransfer, Leihmutterschaft, Embryonen,- Eizell- und Samenspende“.

  1. Internationales Engagement

„Wir stärken die Rechte, Repräsentanz und Ressourcen von Frauen, Mädchen und marginalisierter Gruppen wie LSBTI. Die gleichberechtigte politische, wirtschaftliche und soziale Teilhabe, die Stärkung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte von Frauen und Mädchen sowie der uneingeschränkte Zugang zu gleichwertiger Bildung und Gesundheitsversorgung sind für uns zentral.“

Von den Befürwortern von Abtreibungen wird ja die sogenannte sexuelle Selbstbestimmung für Frauen ins Feld geführt, gerade auch in der zurückliegenden Woche wieder beim Weltfrauentag. Man spricht dann von reproduktiver Gesundheitsvorsorge. Das klingt besser und verstehen nur noch Experten. Auch die WHO und das Europäische Parlament fordern diese, die dann auch den Zugang zur sogenannten sicheren Abtreibung beinhaltet.

Wir Lebensschützer – man nennt uns ja meist in der Öffentlichkeit „selbsternannte Lebensschützer“ (haben Sie diesen Zusatz schon mal bei den Klimaaktivisten oder den LSBTTIQ-Lobbyisten gehört?) – sehen der Zukunft des Lebensrechts in Deutschland in der Tat mit großer Sorge entgegen.

Die Würde des Menschen ist angetastet – am Anfang und am Ende. Wir haben das Sterben vor der Geburt „privatisiert“, in der Praxis durch eine „Schein-Legitimation“ der tatsächlichen staatlichen Kontrolle bewusst entzogen. Und gleiches droht nun auch am Lebensende.

Wir dürfen das Sterben am Ende des Lebens nicht in die private Verfügungsgewalt stellen. Denn unter den vorliegenden Entwürfen für die Regelungen der Selbsttötungsbeihilfe ist natürlich das Modell enthalten, Beratungsstellen zu schaffen, die man zuerst aufsuchen muss, bevor man dann die Genehmigung zur Selbsttötung bekommt bzw. jene Beihilfe dazu leisten dürfen, die das tun. „Fortschritt wagen“?

Heißt das, dass wir das lebensverneinende Modell der Schwangerschaftskonfliktscheinberatung übernehmen wollen für die Selbttötungskonfliktberatung? Es wäre verheerend.

Ich spitze das noch mal zu: Solche Konzepte sind eigentlich nichts anderes wie eine „Rechtswäsche“. Von der Geldwäsche haben Sie ja schon gehört. Eine „Rechtswäsche“ ist, wenn man durch eine Beratung aus offensichtlichem Unrecht straflos herauskommt oder gar den Anschein des Rechts bekommt. Vor der Beratung ist die Abtreibung als Tötungsdelikt feststehend. Dann geht man rein. Lässt sich beraten und holt einen Schein. Und dann ist alles scheinbar korrekt.

Aus meiner Sicht ist das die Verabschiedung vom Rechtsstaat. Freilich: Auf diesem Weg sind wir schon. Wir stehen vor dem Abgrund. Da möchte ich keinen einzigen Schritt mehr weitergehen, auch wenn ich zu diesem Fortschritt durch ein Regierungsprogramm ermutigt werde.
Gott ist der Herr des Lebens! Er gibt das Leben und er nimmt es auch. Und eine Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens in allen Phasen des Lebens achtet und beschützt.

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Kommentare

2 Antworten

  1. Es ist logisch dass solche Gruppen mit den Paradigmen,Wechsel nicht glücklich sind, aber das waren andere mit der CDU Politik zu dem Thema auch nicht

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