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Kuba: „Konterrevolutionäre“ dürfen nicht ins Ausland reisen

Das im Januar 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Reisefreiheit sollte allen Kubanern, die dies wünschen, ermöglichen, das Land zu verlassen  –  so die offizielle Darstellung der kommunistischen Diktatur. IGFM_Logo_blau_R32 G90 B165

Doch Oppositionelle und Bürgerrechtler bemängeln, daß die Realität weit von den Ankündigungen des Castro-Regimes entfernt ist.

Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, wurde mehreren bekannten Bürgerrechtlern die Ausstellung eines Reisepasses und die Ausreise verwehrt.

Die IGFM benennt den Fall der Bibliothekarin Gisela Delgado Sablón, Leiterin des Projekts „Unabhängige Bibliotheken“ zur Förderung des selbständigen Denkens auf Kuba. Gisela Sablón erklärte der IGFM, sie habe am 12. Februar eine Absage auf ihren Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses erhalten.

Zur Begründung wurde mitgeteilt, ihr Name stehe auf einer Liste von „Konterrevolutionären“, die von der neuen Reisefreiheit ausgeschlossen seien. Auch andere Dissidenten hätten keinen Reisepass erhalten, so etwa der ostkubanische Bürgerrechtler Jose Daniel Ferrer oder Angel Moya, Sprecher der Demokratiebewegung.

Weitere Infos zur Menschenrechtslage in Kuba:
http://www.igfm.de/Kuba.456.0.html

Facebook-Seite der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte:
https://www.facebook.com/igfmdeutschland

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