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Kubicki (FDP) kritisiert das Karlsruher Durchwinken der Teil-Impfpflicht

Wir haben den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki seit Jahren immer wieder positiv erwähnt und zitiert, auch im Zusammenhang mit seiner entschiedenen Ablehnung einer allgemeinen Impfpflicht.
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Leider hat der Parteivize jedoch im Dezember 2021 der „einrichtungsbezogenen“ Impfpflicht (Pflege/Gesundheitswesen) im Bundestag selber zugestimmt, wenngleich „mit erheblichen Bedenken“, so erklärte er danach in mehreren Stellungnahmen.
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Kubicki fügte auf seiner Facebook-Seite am 19. Mai hinzu: „Dies geschah jedoch in einer anderen Infektionslage, noch hauptsächlich unter dem Eindruck der Delta-Variante. Deshalb würde ich heute nicht mehr so entscheiden.“
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Sicherlich wurden die Impf-Illusionen durch Omikron noch weiter entblättert. Dennoch hätte man von einem LIBERALEN eine grundsätzliche Option für die Freiheit der Bürger und die Freiwilligkeit der Corona-Impfung erwarten dürfen. Zudem: Warum hat er sich damals nicht wenigstens für Stimmenthaltung entschieden?
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Immerhin ist Kubicki inzwischen ein klarer Gegner dieser nicht nur unfairen, sondern auch rational völlig absurden Teil-Impfpflicht.
Er nimmt die Pseudo-Argumente der Karlsruher Richter auseinander und schlägt sie in seiner FB-Stellungnahme vom 19. Mai mit ihren eigenen Waffen:
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„Vor diesem, von Omikron geprägten Hintergrund ist die in der Begründung des Bundesverfassungsgerichtes vorgebrachte, folgende Erklärung beachtlich (Rn. 164):
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„Diese der gesetzgeberischen Zwecksetzung zugrundeliegenden Annahmen insbesondere zur Gefährdung vulnerabler Personen tragen nach wie vor. (…) Auch weiterhin häufige Ausbrüche in medizinischen Behandlungseinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheimen mit hohen COVID-19-Fallzahlen und zahlreichen Todesfällen belegen ein nach wie vor bestehendes sehr hohes Infektionsrisiko für die Vulnerablen.
So gab es etwa in der 15. Kalenderwoche im Jahr 2022 insgesamt 94 Ausbrüche in medizinischen Behandlungseinrichtungen und 314 in Alten- und Pflegeheimen mit 693 und 3.904 COVID-19-Fällen sowie einem Anstieg der Todesfälle gegenüber der Vorwoche um 14 und um 94
(…).
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Mit anderen Worten:
Selbst nach dem 15. März – als die einrichtungsbezogene Impfpflicht wirksam wurde – stellt das Bundesverfassungsgericht eine gefährliche Lage fest und sieht dies als Begründung für die Notwendigkeit der Impfpflicht.
Die Verfassungsrichter belegen damit jedoch aus Versehen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht offensichtlich nicht den Zweck erfüllt, weil alle Beteiligten zu diesem Zeitpunkt bereits geimpft sein mussten.“
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Kommentare

8 Antworten

  1. Das Kartenhaus bricht zusammen. Die sog. „Impfung“ verpufft völlig wirkungslos im sterilen Maskenzentrum der Gesellschaft. Es spricht für Kubicki, einen Fehler einzugestehen, sein Verweis auf die besondere Situation während der Deltavariante ist allerdings halbherzig. Es gab genügend bedeutenden Virologen, die das Impfchaos und die dahinter stehende Pharmalobby schon im Jahr 2020 aufdeckten. Sämtliche Impfstoffe wurden auf das sog. Wuhan-Virus abgestimmt, welches im Jahr 2021 schon fleissig mutierte und somit nicht mehr existent war.

    1. Warten Sie es ab. Lauterbach hat kein anderes Geschäftsmodell als die Rettung der Bürger vor einer Gefahr, die er selbst, gemeinsam mit seinen Komplizen, aufgebauscht hat.
      Ohne die Angst vor Corona und sich daraus ergebenden Perversitäten wäre er nie Minister geworden bzw. würde es nicht mehr lange bleiben.

      1. Lauterbach demontiert mit Sicherheit schon selber. Da braucht es keine Fakten mehr. Die Angst vor Corona wird abnehmen und die Elite wird versuchen, andere Ängste zu etablieren. Aber dieses Fass läuft gerade über. Spätestens wenn der Strom flächendeckend ausfällt, und das wird er, können die Panikmacher kein Loch mehr finden, in das sie sich verstecken können. Dann wird deren geringstes Problem die Affenpocken sein.

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