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Das Landgericht Bonn hat im Schadensersatzprozeß gegen die Bundesrepublik Deutschland die Klage der Opfer und Hinterbliebenen des NATO-Luftangriffs bei Kundus in Afghanistan im Jahre 2009 zurückgewiesen.

Dazu erklärt der stellv. verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Henning Otte:

„Das Landgericht Bonn hat mit seinem Urteil im Rechtsstreit um Schadensersatz nach der Bombardierung zweier durch Taliban entführte Tanklaster den damals kommandierenden Oberst Georg Klein entlastet. Ihm kann keine schuldhafte Verletzung seiner Sorgfaltspflichten vorgeworfen werden. be2004_38_551

Mit dieser Entscheidung hat das Gericht einen vorläufigen Schlussstrich unter die Bestrebungen gesetzt, die Zerstörung der gekaperten Tanklaster durch einen gezielten Bombenabwurf zur Grundlage für Schadensersatzansprüche der Angehörigen der getöteten oder verletzten Personen zu machen.

Die umfangreiche Beweisaufnahme ergab, dass der damalige Oberst Klein seine Mittel ausgeschöpft hatte, um die Personen, die sich bei den Tanklastzügen aufhielten, als Kämpfer oder Zivilisten zu identifizieren. Nach den ihm vorliegenden Meldungen durfte er davon ausgehen, dass sich am Ort des Geschehens und zu dieser Nachtzeit keine Zivilisten aufhielten.

Die Bundesregierung hat bereits ohne Anerkennung einer Rechtspflicht umfangreiche Entschädigungszahlungen an die Angehörigen der Opfer geleistet.“

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