Urteil: „Unzulässige Herabwürdigung und Schmähkritik“
Die linke Tageszeitung „taz“ aus Berlin darf die liberal-konservative Nachrichtenseite Blu-News nicht als „neonazistisch“ bezeichnen.
Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München hervor, wie die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ berichtet.
Demnach muß die linksalternative Zeitung im Falle einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro zahlen und wurde zudem zu einer Strafe von knapp 1060 Euro verurteilt.
Hintergrund ist ein Artikel der „taz“ vom Juni 2013 über Sachbeschädigungen an linken Einrichtungen. Darin wurde „Blu-News“ als „neonazistische Plattform“ diffamiert.
Die „Blu-News“-Verantwortlichen baten daraufhin die Redaktion der „taz“, die entsprechende Überschrift zu entfernen. Dieser Forderung kam das Blatt wenig später nach. In der gedruckten Ausgabe erschien allerdings keine Richtigstellung.
Dem Landgericht München zufolge stellt die Bezeichnung „neonazistisch“ eine „unzulässige Herabwürdigung und Schmähkritik“ dar, die nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.
Zugleich monierte das Gericht, der Artikel setze sich in keiner Weise mit „Blu-News“, ihren Zielen oder ihrer thematischen Ausrichtung auseinander. Der Argumentation der „taz“, es gebe Hinweise darauf, daß „Blu-News“ dem „rechtsradikalen Milieu“ zuzuordnen sei, wollte das Gericht nicht folgen.
Quelle: www.jungefreiheit.de