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Landräte im Saarland wollen sektorale Impfpflicht nicht mehr umsetzen

Wie die Ärztezeitung auf ihrem Online-Portal am heutigen 1. September meldethaben die Landräte im Saarland gegen den Willen von Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung die Corona-Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen de facto ausgesetzt. Tägliche Tests und Maskentragen sollen  ausreichen.

Nach einer Entscheidung des Landkreistages müssen Ungeimpfte keine Betretungsverbote mehr befürchten.

Der SPD-Politiker Jung hatte laut Ärztezeitung noch kürzlich bekräftigt, er wolle trotz der Befristung zum Jahresende 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht durchsetzen. Der Verzicht auf eine konsequente Anwendung des Gesetzes wäre „ein totaler Glaubwürdigkeitsverlust“, warnte er.

Hingegen hält es der Vorsitzende des Landkreistages, Udo Recktenwald (CDU), für „absurd“, die Vorschrift kurz vor ihrem Ende noch anzuwenden: „Politik macht sich unglaubwürdig, wenn sie nicht in der Lage ist, sich zu korrigieren“.

 

Kommentare

3 Antworten

  1. … unn do saan die im Reich, mir wäre Browinzler!
    Wie ma sich doch deische kann…. Wer iss jetzt do worres?

    „…. und da sagt der Rest Deutschlands, die Saarländer seien rückständig!
    So kann man sich täuschen. Wer irrt sich hier also gewaltig?“

    Übersetzt aus dem Saarländischen.

    Vive la SARRE!

  2. „Der Verzicht auf eine konsequente Anwendung des Gesetzes wäre „ein totaler Glaubwürdigkeitsverlust“, warnte er.“ – Das ist vermutlich der einzige Grund,für die Politiker, ihren Irrsinnsweg weiter zu beschreiten, faktenresistent wie sie sind. Von Spritzschäden oder weiterem Einbruch der Personaldecke – nichts gehört. Vom Zurückrudern in weniger verblendeten Ländern und Gegenden, die den Irrsinn noch nie so pflegten – nichts verstanden. Politiker mit Haltung halt. Bis zum Endsieg.

  3. Gut so. Sogar vom Bayerischen Gesundheitsministerium kam die Antwort (9.8.):

    …“jedoch liegt die Impfquote bei den Beschäftigten in der Pflege und in Krankenhäusern bereits deutlich höher, als in der Gesamtbevölkerung. Das verdeutlicht: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung ohnehin bewusst. Sie schützen nicht nur sich selbst und ihre Angehörigen, sondern eben auch all diejenigen, um die sie sich Tag für Tag kümmern. Dazu BRAUCHT ES KEINE EINRICHTUNGSBEZOGENE IMPFPFLICHT mehr.“ …
    „Zugleich zeigen die akuten Personalengpässe und die offenen Rechtsfragen, dass die Regelungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht nur HANDWERKLICHE MÄNGEL aufweisen, sondern auch das angestrebte ZIEL VERFEHLEN. Daher sollte aus Sicht des StMGP § 20a IfSG nicht nur entsprechend der bestehenden Gesetzeslage ab dem 31.12.2022 außer Kraft treten, sondern zur Vermeidung einer weiteren Verschärfung der Situation bereits VORZEITIG ZUM 30.09.2022 AUFGEHOBEN werden.“ (https://www.stmgp.bayern.de/presse/holetschek-fordert-ende-der-einrichtungsbezogenen-impfpflicht-zum-30-september-bayerns/).

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