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Linke und Grüne stören sich bei Werbung für Abtreibung nicht am Gewinnstreben

Mathias von Gersdorff

Gegenwärtig wettern Grüne und die Linkspartei (etwas moderater auch die SPD) gegen den Paragraphen 219a StGB, der Werbung für Abtreibung verbietet. Kürzlich wurde eine Ärztin in Gießen zu einer Geldbuße verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite damit geworben hat, Abtreibungen durchzuführen.

Dieses Urteil nutzen nun Abtreibungsaktivisten, medial angeführt durch die linksalternative „taz“ aus Berlin und die „Süddeutsche Zeitung“, um gegen den § 219a StGB zu wettern.
Dabei wird nie erwähnt, dass „Werbung“ nicht vollkommen verboten ist, sondern nur dann, wenn dies „eines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ geschieht.
Abtreibung ist laut deutscher Rechtsprechung eine rechtswidrige Tat, die unter gewissen Voraussetzungen (Drei-Monats-Frist, Beratungsschein) nicht bestraft wird. 
Rechtswidrige Handlungen dürfen nicht beworben werden, was ziemlich naheliegend ist.
Doch nicht nur die „Rechtswidrigkeit“ setzt der Werbung Hindernisse. Auch sittenwidrige Handlungen dürfen nicht beworben werden. Dazu gehörte bis zur Bundesregierung Schröder/Fischer die Prostitution.
BILD: Gebetszug für ungeborene Kinder in Münster (von Polizisten begleitet zum Schutz vor linksextremen Chaoten)
Obwohl Prostitution (rein rechtlich) nicht mehr als sittenwidrig gilt, kann sie nicht uneingeschränkt beworben werden. Vor allem der Jugendschutz setzt da Grenzen.
In letzter Zeit empören sich Linke und Grüne vor allem über „sexistische Werbung“ (Frauen in Bikini auf teuren Autos). Der Werberat hat deshalb diverse Rügen ausgesprochen, die in der Regeln von den Werbetreibenden befolgt werden.
Wenn es um Abtreibung geht, dann soll für Grüne und Linke aber der Manchester-Liberalismus herschen; also auf Regeln verzichtet werden. Dann ist der Kapitalismus plötzlich gut.
Grünen-Chefin Katrin Göring-Eckart hat kürzlich gesagt: „Wir wollen, dass in den nächsten vier Jahren jede Biene und jeder Schmetterling und jeder Vogel in diesem Land weiß: Wir werden uns weiter für sie einsetzen!“
Damit meint sie, dass Auswüchse des wilden Kapitalismus wie etwa Schreddern von Küken, Tierversuche, Vernichtung von Unkraut etc. zu beseitigen seien.
Etwas über den Einsatz für die ungeborenen Kinder sucht man bei den Grünen vergebens. Für Grüne und Linken soll sich der Staat hier völlig raushalten, den ungeborenen Kinder jeglichen Schutz verweigern und sogar die Werbung dafür zulassen.
Unser Autor Mathias von Gersdorff aus Frankfurt leitet die Aktion „Kinder in Gefahr“ und veröffentlicht hier seine aktuellen Kommentare zum Zeitgeschehen: http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/

Kommentare

2 Antworten

  1. Ich möchte mal eine kleine Geschichte mitteilen.
    Eine meiner Mädels war plötzlich schwanger.
    Sie hatte die Beziehung bereits beendet, kam zurück in den Schutz der Familie.
    Sie bekam umgehend Arbeit, hatte den Führerschein begonnen, als die Schwangerschaft festgestellt wurde.
    Sie weinte herzzerreißend, schrieb in ihr Tagebuch: ,,Schade, daß ich Dich nie sehen darf.
    Doch ein Stern am Himmel wird DEIN Stern sein, den ich immer anschauen kann, wenn Du nicht mehr da bist““.
    Ich fand die Zeilen beim Bettenschütteln in ihrem Zimmer.
    Sie hatte bereits einen Termin zur Abtreibung getätigt.
    Ich betete, gleichzeitig rief ich schluchzend meiner Tochter nach, als sie schon auf dem Weg war:
    „Bitte bitte nicht, ich kümmere mich um das Kind. Aber bring es zur Welt.“
    Sie reagierte nicht.
    Nach endlosen 20 Minuten kam meine Tochter zurück zu mir.
    Resultat: mein Enkelkind ist heute 15 Jahre alt.
    Dafür bin ich Gott EWIG dankbar.

    1. Frau Vogt,
      das mag ja sein, aber das ändert nichts daran, dass es ein unabdingbares Recht auf Abtreibung geben muss und es ändert nichts daran, dass ein Embryo kein Mensch ist und dass ein Embryo nicht „getötet“ werden kann, weil er kein Lebewesen ist, sondern nur biologische Materie einer Frau und eines Mannes.

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