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Kontroverse Debatte zum §218 im Bundestag: Linksfraktion fordert totale Abtreibungsfreiheit

Von Felizitas Küble

Am Donnerstag, dem 4. März 2021, gab es im Deutschen Bundestag eine aufschlußreiche Debatte, die von Medien und Öffentlichkeit offenbar kaum beachtet wurde:

Erstmalig wurde im Parlament über einen von der Fraktion „Die Linke“ vorgelegten Antrag beraten, in dem sie das „Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen“ will (19/26980).

Unter der erwähnten „Selbstbestimmung“ versteht die Abtreibungslobby und auch diese Partei eine uneingeschränkte Fremdbestimmung über und gegen das Lebensrecht ungeborener Kinder, nämlich die totale Abtreibungsfreiheit bzw. de-facto-Abschaffung des bisherigen $218 und der damit verbundenen Unter- und Neben-Paragraphen (218a, b und, c sowie § 219, 219 a und b.),

Auch mit dem Ausdruck einer „reproduktiven Gerechtigkeit“ ist genau das Gegenteil gemeint, nämlich eben nicht Reproduktion (Fruchtbarkeit), sondern straffreie Vernichtung des Babys bis zum 9. Monat einschließlich – und damit eben keine „Gerechtigkeit“, sondern blutige Massentötung schutzloser Babys im Mutterleib ohne jede rechtliche Einschränkung, wenn die Schwangere dies wünscht.

Die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr wies in ihrer Bundestagsrede zudem darauf hin, daß der ursprüngliche Ausdruck einer „reproduktiven Gerechtigkeit“ einen genau gegenteiligen Hintergrund aufweist:

Der Begriff „reproduktive Gerechtigkeit“ stammt ja auch aus einem ganz anderen Kontext. Er entstand, weil 1994 rund um die UN-Entwicklungskonferenz in Kairo schwarze Frauen explizit in Abgrenzung zu der weiß dominierten Pro-Choice-Bewegung ausdrücken wollten, dass es auch ein Recht geben muss, sich für Kinder zu entscheiden. Sie standen unter dem Eindruck westlicher Entwicklungspolitik, die zur Folge hatte, dass sich Frauen zu Empfängnisverhütung und Sterilisation gedrängt sahen.

Die Linksfraktion vermeidet sogar den Ausdruck „schwangere Frau„; da er wohl die geschlechterübergreifende Transgender-Ideologie mißachten würde.

In deren Antrag heißt es zum Thema „Austragungspflicht“ (Fortsetzung der Schwangerschaft):

„Eine solche angenommene Austragungspflicht macht gebärfähige Körper, in der überwiegenden Mehrzahl Frauenkörper, zum Objekt dieser Austragungspflicht.“

Der ultralinke Unsinn kennt keine Grenzen, denn es geht wie folgt weiter:

„Während niemand dazu gezwungen werden darf, den eigenen Körper, Körperflüssigkeiten oder Körperteile gegen den eigenen Willen anderen zur Verfügung zu stellen, gilt dies für ungewollt Schwangere nicht. Sie werden verpflichtet, den eigenen Körper für mindestens neun Monate zur Verfügung zu stellen.“

Wie zu erwarten war, haben Politiker von CDU/CSU (insbesondere CSU) und AfD (Beatrix von Storch) dem irrsinnigen und zudem verfassungswidrigen Ansinnen widersprochen; allerdings auch die FDP – und zwar für die Liberalen erstaunlich deutlich mit Hinweis auf den „Schutz des ungeborenen Lebens“.

Der Antrag der Linksfraktion wurde nach der Beratung in den federführenden Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend überwiesen.

Näheres zu den Formalitäten hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw09-de-reproduktive-selbstbestimmung-824856

Wortlaut des Links-Antrags: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926980.pdf

Hier diese 218-Debatte im Bundestags-Protokoll (ab Seite 27148  – Seitenzahl jeweils links oben): https://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19215.pdf#P.27153

Kommentare

9 Antworten

  1. ÖDP-Frauen zur Diskussion über den § 219a StGB im Bundestag: Ungeborenes Leben weiterhin umfassend schützen
    27. Februrar 2018
    (ÖDP-Pressemitteilung, Verlinkung und Bebilderung durch Felix Staratschek)

    Ungeborenes Leben weiterhin umfassend schützen

    ÖDP-Frauen zur Diskussion über den § 219a StGB im Bundestag

    https://gloria.tv/post/YkdnNyiHiVvj27vxGwezgfMbS

    „Lagebesprechung“: Wissenschaft und Cancel Culture
    27. FEBRUAR 2021

    https://conservo.wordpress.com/2020/07/28/the-great-reset-der-sogenannte-grosse-neubeginn/

  2. Siehe auch den „Bund Katholischer Ärzte“ (BKA) Deutschland dazu und die Epoch Times Deutschland Zeitung zum ideologischen Feminismus und Genderismus das internationale Schiller-Institut und Judith Reisman und James DeMeo aus den USA und Prof. Annica Dahlström und ihre Forschungen zur Gender Ideologie usw.

  3. Aus dem Antrag der Linken:
    “ … Sie werden verpflichtet, den eigenen Körper für mindestens neun Monate zur Verfügung zu stellen.“

    Solches zu lesen, schockiert nur noch!
    Den Körper „neun Monate zur Verfügung“ zu stellen.
    Was ist das für ein Denken!
    Dass es sich dabei um ein kleines, hilfsbedürftiges Menschenkind handelt, dem eine schwangere Frau Obhut und Geborgenheit gibt, das ist diesen Linken wohl vollkommen egal.
    Hätten ihre Mütter damals genauso gedacht, könnten die linken Politiker und „-innen“ gar nicht solche Anträge mit derart kaltschnäuzigen Worten stellen.

  4. Das sind allein Folgen der Gottlosigkeit unseres Volkes und insbesondere der rot-grünen Ideologie. Möge Gott Gnade walten lassen.

  5. wer hat denn da wem ins Gehirn ge……..? Und wer will denn da schon wieder persönliche Veranwortung der beteiligten Frauen und Männer wegnehmen? Dafür brauche ich keine Politikakteure!

  6. Da erfindet unsere polit-mediale Nomenklatura phantasiereich immer neue „extremistische“ – gemeint ist anscheinend „grundgesetzwidrige“ – Bestrebungen in der AfD. Gleichzeitig fordern SPD, LINKE und GRÜNE ein „Recht auf Abtreibung“, obwohl durch Urteil des BVerfG klar ist, dass Abtreibung illegal – auf Deutsch ein Tötungsverbrechen – ist. Diese Forderung ist also klar grundgesetzwidrig. Doch das Bundesamt für Verfassungsschutz unter der Kreatur Merkels befasst sich mit den phantasiereichen „Verdachtsgründen“ gegen die AfD. Und die CDU macht den GRÜNEN schöne Augen!

    1. Es geht in der Tat in Richtung Eugenik und Euthanasie, siehe auch den „Bund Katholischer Ärzte“ (BKA) Deutschland und Judith Reisman aus den USA dazu und das internationale Schiller-Institut.

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