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Linkspartei: Schwarzfahren entkriminalisieren

Die Fraktion der Linkspartei im Deutschen Bundestag hat eine neue Idee, um „Polizei und Justiz zu entlasten“, wie es in ihrem Antrag „Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein“ heißt. Dabei geht es der Partei  – eigenen Angaben zufolge – auch darum, einen „Abschiebegrund für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft“ zu verhindern. Hier der Wortlaut:
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Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein – Polizei und Justiz entlasten
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Der Bundestag wolle beschließen:  0003
 .
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Bislang wird die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne einen gültigen Fahrschein nach § 265a StGB als Erschleichung von Leistung definiert, als Straftat geahndet (in der allgemeinen Praxis erst im Wiederholungsfall) und mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen bestraft. Zusätzlich wird von den Verkehrsbetrieben in jedem Fall ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben, was einer Doppelbestrafung gleichkommt.
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Die Härte der Sanktionierung des „Schwarzfahrens“ nach § 265a StGB mit den entsprechenden Folgen für die Betroffenen (Eintragung ins Strafregister bis hin zur Einstufung als vorbestraft und ggf. Abschiebegrund von Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft) ist ein unverhältnismäßiger Eingriff des Staates und widerspricht der gebotenen Zurückhaltung des Gesetzgebers beim Einsatz des Strafgesetzes (ultima-ratio-Funktion des Strafrechts).
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Vielmehr sollte der Staat die Sanktionierung dieses niedrigschwelligen Normverstoßes ganz den Verkehrsbetrieben überlassen. Von erhöhtem Beförderungsentgelt bis hin zu Hausverboten haben diese genügend Instrumente in der Hand. Polizei und Justiz würden durch diese „Entbürokratisierung“ enorm entlastet.
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Quelle und Fortsetzung hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/073/1807374.pdf
Foto: Felizitas Küble

Kommentare

7 Antworten

  1. Ich habe eine solche Situation vor ein paar Tagen erlebt. Ein Mann setzte sich neben mich. Er sah ausländisch aus. Sprach aber gut deutsch. Ein Kontrolleur kam und er sagte: ich habe keine Fahrkarte. Dann flüchtete er blitzschnell aus der Bahn. Ein anderer Fahrgast mischte sich ein. In dem Moment wurde mir anders zumute. Der Kontrolleur sagte nichts dazu und ging dann auch wieder weg. Aber ich habe mich, es war spätabends danach bedroht gefühlt. Wir Frauen haben seit Silvester wieder mehr Angst. Ich habe kein Problem mit Flüchtlingen und Ausländern. Aber die Medien haben es so hochgeputscht, daß man immer wieder damit konfrontiert wird. Von der Polizei möchte ich schon beschützt werden. Das ist ihre Aufgabe. Wenn sie es härter bestrafen lernen es Schwarzfahrer eher. Entsetzt war ich neulich als ein Polizist nicht wußte, was für eine Demo grad stattfand.

    1. Sehr geehrte Frau Hackner, ich kann Sie gefühlsmäßig verstehen. Objektiv muss man aber sagen, dass Schwarzfahren nicht direkt etwas mit Sicherheit zu tun hat. Außerdem ist es ja so, dass man fürs Schwarzfahren ohnehin 60 Euro zahlen muss, ganz ohne Polizei. Und Schwarzfahrer im Nachhinein „noch einmal“ zu bestrafen, hat mit präventivem Beschützt-werden nur sehr bedingt etwas zu tun.

      Was den Polizist und die Demo anbelangt: War er zum Beobachten der Demo abgestellt, oder war er wegen einer anderen Sache dort? Man muss auch berücksichtigen, dass sich Polizisten manchmal (nicht immer) ziemlich zugeknöpft geben.

  2. An meine Vorkommentatoren:
    Leute, bleibt mal auf dem Teppich, und lest den Text mal genauer!

    Es geht der „Linken“ gar nicht darum, dass man fürs Schwarzfahren nicht bestraft werden solle. Vielmehr ist es heutzutage folgendermaßen:
    Wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird, verlangt der Verkehrsbetrieb automatisch 60 Euro. Darüber hinaus kann (nicht muss) der Schwarzfahrer auch noch angezeigt werden. Dafür kann er nochmal eine Geld- und sogar eine Freiheitsstrafe(!) bekommen (und gilt dann als vorbestraft).
    Da erhebt sich schon die Frage: Ist das verhältnismäßig, und ist das nicht eine Doppelbestrafung?

    Zu dem Text:
    Ich persönlich halte es auch für übertrieben, wenn man für (wiederholtes) Schwarzfahren als vorbestraft gelten kann. Darüber hinaus halte ich es auch für falsch, wenn Flüchtlinge wegen Schwarzfahrens abgeschoben werden können. Ich bin sehr wohl für eine Abschiebung bei wirklich schweren Straftaten (Gewalt-, Sexual-, SCHWERE Eigentums- und Drogendelikte), aber nicht bei etwas, was vermutlich jeder in seinem Leben einmal gemacht hat.

    1. Auch ich bin für die Abschiebung der Täter, die „Gewalt-, Sexual-, SCHWERE Eigentums- und Drogendelikte“ begangen haben. Allerdings frage ich mich, wohin diese Spitzbuben abgeschoben werden sollen, nachdem sie längst ihre „Papiere“ weggeworfen haben.
      Hier wird erkennbar, dass die deutsche Politik wie auch die Justiz weder fähig noch willens sind, mit dem von Frau Merkel angerichteten Chaos fertig zu werden.

  3. Mir geht der Antrag nicht weit genug: Freifahrt für alle. Was da alles überflüssig wird, unvorstellbar; und was man da alles einspart: unermesslich. Und wenn man dann noch die Linken und Grünen abschafft, haben wir eine Horde von sozialistischen Schwachköpfen weniger im Parlament. Was man da alles einsparen könnte…

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