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LKR fordern Verzicht auf Ausgangssperren und alle Beschränkungen im Freien

Der Bundesvorsitzende der Liberal-Konservativen Reformer (LKR), Jürgen Joost, hat die unverzügliche Abschaffung der Beschränkungen im Freien gefordert:

„Spätestens seit bekanntwerden Stellungnahme der führenden deutschen Aerosolforscher, dass die Übertragung von Sars-CoV-2-Erregern fast ausnahmslos in Innenräumen erfolgt und im Freien allenfalls im Promillebereich liegt, ist die Grundlage für Beschränkungen im Freien sowie für Ausgangssperren vollständig weggebrochen.

Die entsprechenden Grundrechtsbeschränkungen sind unverhältnismäßig und willkürlich und deshalb sofort abzuschaffen. Die Nutzung der Außenbereiche für Gastronomie, Handel, Sportvereine und der allgemeinen Aufenthalt im Freien müssen ab sofort uneingeschränkt möglich sein. Nirgendwo sind die Menschen sicherer als an der frischen Luft.“

Der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten wirft der LKR-Vorsitzende vor, sich bislang einseitig und nicht umfassend beraten lassen und damit grob fahrlässig ihre Pflichten verletzt zu haben. Es räche sich, dass insbesondere das Kanzleramt nur auf solche Experten höre, die die eigene vorgefasste Meinung untermauern.

Dies offenbare sich insbesondere im Umgang mit Ausgangssperren:

„Ausgangssperren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind ein besonders schwerwiegender, willkürlicher und gleichzeitig vollkommen sinnloser Eingriff in die Grundrechte. Es gibt keinen belastbaren Beweis, dass Ausgangssperren auch nur den geringsten Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. Sie dienen ausschließlich der psychologischen Manipulation mittels Einschüchterung.

Das Handlungsprinzip ‚Repression statt Prävention‘ ist eines demokratischen Rechtsstaats jedoch unwürdig und nicht akzeptabel. Die Leichtfertigkeit, mit der deutsche Politiker mittlerweile bereit sind, getreu dem Motto ‚der Zweck heiligt die Mittel‘  Grundrechte auszusetzen, ist alarmierend.

Größter Angriff auf den Föderalismus

Während wir Differenzierung brauchen, wo immer sie möglich ist, um die Kollateralschäden der Pandemiebekämpfung so gering wie möglich zu halten, setzen CDU/CSU und SPD auf die zentralistische Dampfwalze. Die jetzt geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist der größte Angriff auf den Föderalismus seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland.

Es kommt nicht darauf an, eine einheitlich schlechte, sondern eine differenziert gute Politik zu machen. Beste Lösungen kristallisieren sich ebenso wie Fehlentwicklungen nur dann heraus, wenn die Wege gerade nicht einheitlich sind.

Die Kritik daran, dass es unterschiedliche regionale Regelungen geben kann, ist in keiner Weise zu Ende gedacht. Um die grundsätzlichen Vorteile föderalistischer gegenüber zentralistischer Strukturen zu erkennen, muss man nur über die Grenze nach Frankreich schauen.

Schon der Automatismus, ohne Berücksichtigung anderer Faktoren  beim Überschreiten willkürlich festgelegter  7-Tage-Inzidenzien ganze Landkreise auch dann lahmzulegen, wenn das Infektionsgeschehen klar lokalisierbar, erklärbar und einzugrenzen ist, ist unverhältnismäßig und willkürlich.

Mit der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll dieser unsinnige Rigorismus auf die Spitze getrieben werden. Wir lehnen das entschieden ab.“

Kommentare

6 Antworten

  1. Britische Presse übt schwere Kritik an Merkels Griff nach der Macht

    https://gloria.tv/post/txzD4WAvVg9i2oxWnsWF4RNFi/replies

    Das sind nun eben die Folgen von jahrzentelanger blinder Gefolgschaftstreue und „Augen zu und Zähne knirschend CDU“. Es gab in Deutschland schon immer diese Tendenz zum Opportunismus und blinden Mitläufertum und blinder Gefolgschaftstreue und Amnpasserei und Untertanenmentalität. Es gibt und gibt Parteien-Alternativen, wie etwa die ÖDP und Republikaner. Der herschen noch Recht und Gesetz und Recht und Ordnung und Sitte und Anstand und die guten alten Werte und Tugenden, Wertkonservative und Patrioten eben.

  2. Der eigentliche Pferdefuß des heute vom Bundeskabinett beschlossenen „Notbremsengesetzes“, das als härteste Maßnahmen nächtliche Ausgangssperren umfasst, liegt woanders, und es spricht Bände, dass in der medialen Berichterstattung und Bewertung des Gesetzes bisher darauf überhaupt nicht eingegangen wird.
    So heißt es am Schluss:
    „Die Gesetzesänderung soll insgesamt nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag gelten. Das ist derzeit der 30. Juni“ (https://www.tagesschau.de/inland/corona-gesetz-kabinett-101.html).
    Das besagt zunächst: Aus dem kurz nach Ostern von MP Laschet in die Diskussion gebrachten „Brücken“-Lockdown von zwei bis drei Wochen sind im jetzt von der Koalition vorgelegten Gesetz im Handumdrehen satte 10 Wochen geworden.
    Gestern noch wurde von Kanzleramtsminister Braun dementiert, dass das Gesetz im Extremfall bis „Mitte Juni“ gelten solle. Jetzt sehen wir schwarz auf weiß geschrieben: 30. Juni.
    Die strategisch dosierten Vertröstungen und Lügen des Systems Merkel bekommen immer kürzere Beine.
    Unverschämt und geradezu zynisch ist das „nur“ in dem zitierten Satz, was ja nichts anderes nahelegen soll als: Selbst nach den vielen falschen Inaussichtstellungen, gebrochenen Zusagen, enttäuschten Hoffnungen durch Merkel und Co. seit dem November 2020, als der Einstieg in den Lockdown begann, sollen die Bürger(inn)en doch froh und dankbar sein, dass die massiven Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte „nur“ noch bis 30. Juni weiterdauern.
    Und auch das ist noch nicht alles.
    Die angebliche zeitliche Befristung bis 30. Juni erweist sich bei genauerer Betrachtung als Augenwischerei, denn es heißt „derzeit“: Das Verfallsdatum ist an die „Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag“ gebunden.
    Diese „Feststellung“ erfolgte zuletzt am 26. März 2021 mit Wirksamkeit bis zum 30. Juni.
    In dem „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ wird erläutert:
    „Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt künftig als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach deren Feststellung das Fortbestehen feststellt“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/pandemische-lage-verlaengert-1872464).
    Das klingt nur scheinbar nach Entwarnung, denn im Umkehrschluss bedeutet es:
    Wird im Juni etwa vom Deutschen Bundestag ein „Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt, würde das „Notbremsengesetz“ automatisch in die Verlängerung gehen, voraussichtlich um drei Monate.
    Zusammengefasst: Im „Notbremsengesetz“ ist ein Mechanismus verankert, der schlimmstenfalls eine unbegrenzte Verlängerung ermöglicht – den Einstieg in einen Dauerlockdown.
    Die Gefahr kann nur gebannt werden, wenn – sofern es tatsächlich zur Verabschiedung und Inkraftsetzung dieses den Bund ermächtigenden Gesetzes kommen sollte – in dem noch laufenden Verfahren ein Passus eingefügt wird, der ein automatisches, unwiderrufliches Auslaufdatum des Gesetzes benennt, wie es zum Beispiel der sächsische Ministerpräsident verlangt hat.

  3. Das sind reine ,,Dressurakte“, zeigen aber für die ,,Aktivistisch Handelnden“ gute Zustimmungswerte. Wenn die Angst vorm Sterben groß genug ist, bringt man sich selbst um Freiheit und verstandesmäßigem Handeln. ,,Bleibt zu Hause“ >> da merkt keiner, wie ihr dahinsiecht und mental zu Grunde geht. Und es gibt keine Kommunikation, keinen Gedankenaustausch, und deshalb muckt auch kaum einer auf (Na gut, es gibt zum Glück Querdenker, aber die sind schon in die rechte Ecke geschoben, und wer will schon etwas mir den ,,Schmuddelkindern“ zu tun haben oder spielen??)

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