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Quarantäne: Zahlungen nur für Geboosterte

Von Dr. David Berger

Gegen eine direkte Impfpflicht hat sich der Bundestag sehr eindeutig ausgesprochen. Dafür werden jetzt die Maßnahmen stark zunehmen, die man als Impfpflicht durch die Hintertüre bezeichnen kann.

Bestes Beispiel dafür ist eine seit Karfreitag in Kraft getretene Regelung, die auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Ende März zurückgeht.

Laut Berliner Kurier „erhalten Arbeitnehmer ohne Booster-Impfung ab dem 15. April keine Lohnfortzahlung mehr bei einer Covid-19-Erkrankung. Wird für lediglich doppelt geimpfte Arbeitnehmer also eine Isolation angeordnet, so besteht kein Anspruch mehr auf Entschädigung für den Verdienstausfall nach Paragraf 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).“ (Quelle)

Möchte jemand die ihm durch die Sozialversicherung zustehenden Leistungen erhalten, muss er in Zukunft einen Nachweis über die Booster-Impfung(en) vorlegen.

Ob damit allerdings die mehr als „ausreichenden Mengen“ an den aufgrund ihres enormen Nebenwirkungspotentials und dem Ausbleiben der erhofften positiven Wirkungen umstrittenen Impfstoffen abgebaut werden können, scheint fraglich.

Deutschland hatte zum 4. April 2022 rund 77 Millionen Impfstoff-Dosen auf Lager, viele von ihnen mit nahendem Verfallsdatum.

Hinzukommt, dass Lauterbach in einem bislang nie dagewesenen Kaufrausch 677 Millionen (!) Impfstoff-Dosen für 2021 bis Ende 2023 bestellt hat. Das wird sich allein mit einer solchen  –  zumal juristisch auf wackeligen Beinen stehenden – Impfpflicht durch die Hintertür nicht auffangen lassen.

Quelle und vollständiger Artikel von Dr. Berger hier: https://philosophia-perennis.com/2022/04/16/untermenschen-ideologie-lohnfortzahlung-jetzt-nur-noch-fuer-geboosterte/

Hinweis: Der Ausfall der Lohnfortzahlung bezieht sich konkret auf den Quarantänefall („wird eine Isolation angeordnet“) bei Ungeboosterten.

Weiterer Bericht über eine Benachteilung ungeimpfter Pflegekräfte bei Bonuszahlungen: https://christlichesforum.info/ungeimpfte-pflegekraefte-werden-von-bonuszahlungen-ausgeschlossen/

 

Kommentare

11 Antworten

  1. Der Artikel ist falsch. Es geht gerade NICHT um den „Corona-Krankheitsfall“ wie Berger behauptet, sondern um folgendes:

    1. Bei einer Infektion OHNE Erkrankung war der Arbeitgeber schon bisher nicht zu einer Lohnfortzahlung rechtlich verpflichtet, weil eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht vorlag. Solche Fälle sind sehr selten. Siehe unten Punkt 4.
    2. Bei einer Infektion MIT Krankheitssymptomen ist der Arbeitnehmer IMMER krankheitsbedingt arbeitsunfähig und erhält deshalb IMMER vom Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Und zwar UNABHÄNGIG von seinem Impfstatus.
    3. Lediglich bei den Fällen, in denen eine Isolation angeordnet ist, obwohl der Betroffene nicht krank ist, bestand also eine Regelungslücke. Denn der Arbeitgeber musste nicht bezahlen, der Arbeitnehmer durfte aber nicht arbeiten. In diesem Fall wurde ein Lohnfortzahlungsanspruch aus dem Infektionsschutzgesetz hergeleitet. Das bedeutet, der Arbeitgeber bezahlte zwar den Lohn weiter, hatte jedoch einen Erstattungsanspruch in gleicher Höhe gegenüber dem Staat.

    Und das gilt künftig nur noch für schuldhaft Ungeboosterte OHNE Krankheitssymptome. „Schuldhaft“ bedeutet, daß der Betroffene nicht zu einer der Gruppen gehört, die nicht geimpft werden sollen.

    4. Jeder halbwegs intelligente Mensch wird daher bei einer Quarantäneanordnung auch Symptome haben. Eine AU bekommt man dann für eine Woche, verlängerbar auf zwei Wochen,nach einem Telefonat mit dem Arzt zugeschickt. Diese Regelung gilt bis 22.05.2022.

    Der Berliner Kurier ist halt keine exakte Quelle und formulierte nicht sauber. Aber ein Akademiker wird ohnehin keine Tertiärquellen befragen.

      1. Das ist natürlich auch ein Problem. Bei den meisten Erkrankten verläuft die Erkrankung wie eine milde Grippe. Deswegen testen sich Wenige. Dazu kommt, daß die Schnelltests erst bei einer sehr hohen Virenlast anschlagen. Tatsächlich ist es so, dass in der Regel erst drei bis vier Tage nach der Ansteckung Schnelltests positiv sind. Dann geht es den Meisten schon besser. Man macht dann einen zusätzlichen PCR-Test nur, wenn man sicher gehen will, dass man nicht andere Menschen ansteckt.

        Bei schweren Verläufen hingegen wird man ohnehin so oder so ins Krankenhaus gehen.

    1. Sagen Sie das bei der Steuerpflicht auch? Oder im Rahmen der Straßenverkehrsordnung. Oder bei allen anderen unzähligen Vorschriften, die mich als Bürger zu etwas verpflichten; und zwar egal, was ich davon halte?

      Mal abgesehen, daß „nicht haltbar“ nur Ihrer persönlichen subjektiven Wertung entspricht.

  2. „Selig sind die Sanftmütigen, denn sie werden das Land ererben (oder: die Erde besitzen)!“ (Jesus in Matthäus 5:5)
    Es gibt verschiedene Lager, sich gegenseitig das Leben schwer zu machen. Mit dem nicht mehr Lohnfortzahlung trifft man diejenigen, die noch nicht mal von ihrem Gehalt leben können. Jetzt kommt es darauf an, woher man seine innere Führung bekommt und was meine Motivation ist, mich nicht impfen zu lassen. Mache ich es nicht, weil ich der Pharmaindustrie nicht gönne , dass sie sich an mir reich verdient und mich wie ein Versuchskarnickel behandelt?
    Ist meine Motivation, mich nicht impfen zu lassen, weil ich mich als ein göttliches Geschöpf betrachte und aus innerer Überzeugung meinen Feinden vergeben und Jesus bitte, ebne mir bitte den Weg. Es gibt auch Arbeitgeber, die solche Methoden nicht anwenden. Immer wenn mit Angst gearbeitet wird, kommt es nicht von der guten Seite. Dann kann man sich immer fragen , wem diene ich. Manchmal steht man wirklich auf der Titanic und kann nur noch beten, bis der Himmel sich öffnet . Wer bis zum Schluss ausharrt, kommt schneller ins Ziel. Auch ein Mitgefühl für Menschen, die sich haben impfen lassen, weil sie den Druck nicht aushalten konnten oder sich noch impfen lassen werden, ist abgebracht. Als eine Freundin, die geimpft war, ihrer Nichte ihre Beschwerden erzählt hat, was sich bei ihr eingestellt hat , meinte sie , dass habt ihr jetzt von eurer Impferei…. Das ist auch nicht der Sinn, jetzt die Geimpften auszuschimpfen oder darauf zu warten , dass die Voraussagen eintreffen. Sanftmut und Vertrauen und nur an das Gute und an Glück 🍀 glauben . Gott ist Liebe und Glück 🍀

  3. Das wird rechtlich nicht halten, also keine Angst! Die Gesundheitsminister haben da weit über das Ziel und ihre Kompetenzen hinausgeschossen!

    1. Man muss SOFORT mittels Beschwerde dagegen angehen.
      Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes wird massiv verletzt dadurch. Bei Impfschäden wird dagegen für Alles aufgekommen, auf Steuerzahlerkosten.

      1. Man? Beschwerde? Gegen was? Nur Betroffene können Rechtsmittel einlegen. Ob sie damit Erfolg haben werden, steht auf einem anderen Blatt.

  4. Das ist nicht ganz korrekt!
    „nur“ bei Quarantäne gibt es keine Entschädigung. Im Krankheitsfall bleibt es weiterhin bei der Lohnfortzahlung.

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