Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat in einem Eilverfahren die starre Fünf-Personen-Obergrenze in den Regelungen über die Corona-Kontaktbeschränkungen in Niedersachsen gekippt. Weiterhin bestehen bleibt aber die Regelung, dass sich lediglich Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen.
Ein Familienvater mit drei Kindern über 14 Jahren hatte geklagt und vor dem Gericht argumentiert, dass er zusammen mit seiner Frau und seinen Kindern bereits die Obergrenze von fünf Personen erreiche. Seine Familie könne sich also niemals mit anderen Menschen treffen. Ausnahmen von der Fünf-Personen-Regel gab es zuvor nur für Kinder nur 14 Jahren.
Die Richter gaben dem Kläger Recht. Sie betonten sogar, dass die Regelung „unangemessen“ sei.
Quelle und vollständige Meldung hier: https://www.hna.de/lokales/goettingen/corona-niedresachsen-inzidenz-lockdown-lockerungen-notbremse-rki-fallzahlen-goettigen-hna-news-zr-90248170.html