48 Abgeordnete haben dafür gestimmt, das Recht auf Abtreibung in die luxemburgische Verfassung aufzunehmen. Sechs stimmten dagegen, zwei enthielten sich. Vier Abgeordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil. Das berichtet die katholische „Tagespost“ auf ihrem Internetportal.
Wie das Blatt weiterschreibt, ändere die Abstimmung nichts an der geltenden gesetzlichen Regelung von Abtreibungen. Die Verankerung in der Verfassung bewirke jedoch, dass nationale Gesetze Abtreibungen in Zukunft nicht verbieten könnte.
Wie das Blatt weiterschreibt, ändere die Abstimmung nichts an der geltenden gesetzlichen Regelung von Abtreibungen. Die Verankerung in der Verfassung bewirke jedoch, dass nationale Gesetze Abtreibungen in Zukunft nicht verbieten könnte.

Der linksorientierte Abgeordnete Marc Baum, der als Initiator der Verfassungsänderung gilt, betrachte „das erfolgreiche Verfassungsvotum“ als „Höhepunkt seiner Karriere“:
„Es geht darum, ob wir bereit und in der Lage sind, unsere demokratischen Werte zu verteidigen“, sagte er der „Luxembourg Times“.
In Luxemburg sind vorgeburtliche Kindstötungen auf Antrag bis zum Ende des dritten Monats möglich. Die verpflichtenden Beratungssitzungen für Frauen, die eine Abtreibung wünschen, sowie eine obligatorische Wartezeit von drei Tagen zwischen der ärztlichen Beratung und dem Abtreibungsvorgang waren bereits vom Parlament abgeschafft worden.
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Um die geänderte Verfassung in Kraft treten zu lassen, bedarf es eines zweiten Votums in drei Monaten. Laut dem „Tageblatt Lëtzebuerg“ handele es sich dabei jedoch um eine reine Formalie.
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Um die geänderte Verfassung in Kraft treten zu lassen, bedarf es eines zweiten Votums in drei Monaten. Laut dem „Tageblatt Lëtzebuerg“ handele es sich dabei jedoch um eine reine Formalie.
Damit wäre Luxemburg nach Frankreich das zweite Land weltweit, das einen Anspruch auf vorgeburtliche Kindstötungen in seiner Verfassung aufnimmt.
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Quelle: ALFA-Newsletter





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7 Kommentare
man muss davon nicht angetan sein, aber es ist ein ganz normaler demokratischer Akt. Jedem Wähler steht es frei, das in seiner nächsten Wahlentscheidung zu berücksichtigen
Luxemburg, ich schäme mich für Dich! Ein „Recht auf Abtreibung“ ist in sich eine Unmöglichkeit. Wo es verfassungsrechtlich ein „Recht auf Leben“ gibt, kann es niemals ein „Recht auf Töten“ geben. Weil man dem Rechteinhaber auf Leben damit sein Recht versagt! Wer ein „Recht auf Abtreibung“ installiert, kann niemals ein Rechtsstaat sein.
Das Abstimmungsergebnis zur Änderung der Verfassung in Luxemburg ,zur Tötung von Kindern im Mutterleib ist erschütternd! Wo sind die Werte, die dieser Kleinstaat zum schwächsten menschlichen Leben hat und wo ist die EU, die immer von unseren Werten spricht, die in die Welt getragen werden müssen? Es gibt noch Persönlichkeiten und Staaten, die mit aller Kraft, ein Zeugnis für das Leben, das Gott gegeben hat, sind. Was der Mensch sät wird er ernten, und Gott lässt sich nicht spotten. Ich kann nur um Gnade bitten vor dem Gericht, dass wir verdient haben. Herr, erbarme dich!
Wozu hat Luxemburg einen Großherzog! Kann der nicht sein Veto einlegen? Sieht er nicht, wie sein Land den Zorn Gottes über sich heraufbeschwört? Zorn Gottes – das sind nicht Feuer und Schwefel, die vom Himmel fallen, sondern das sind die Folgen des eigenen Handelns der Menschen, mit denen sie konfrontiert werden.
„Sieht er nicht, wie sein Land den Zorn Gottes über sich heraufbeschwört?“ Gottes Wille ist nicht verfügbar.
Wäre die EU eine Werte-Gemeinschaft, müsste sie diese Menschenrechtsverletzungen scharf sanktionieren! Wer Kinder vor ihrer Geburt ohne Rechtsschutz lässt, verlässt die Werte-Gemeinschaft, in der jedes menschliche Leben unbedingte Würde genießt.
Die endzeitlichen Entwicklungen, wie sie die BIBEL beschreibt nehmen Fahrt auf.
Menschliches Leben zählt nichts mehr,
aber Küken dürfen nicht geschreddert
werden.
Der Mensch als Krone der Schöpfung wird schlechter behandelt als ein Tier.
Jeremia 1,5:“GOTT SAGTE ZUM PROPHETEN JEREMIA:“ EHE ICH DICH IM MUTTERLEIB BILDETE KANNTE ICH DICH. “
Psalm 127,3 :“ SIEHE KINDER SIND EINE GABE DES HERRN UND DIE LEIBESFRUCHT IST EIN LOHN.“
Eine Hochschulgruppe in Heidelberg, die sich für das Lebensrecht einsetzt, soll erst gar nicht zugelassen werden.
HIER PETITION ZEICHNEN:
https://citizengo.org/lf/17824-sofortige-zulassung-der-hochschulgruppe-pro-life-heidelberg