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Mädchen vor Genitalverstümmelung schützen

Die Anzahl weiblicher Genitalverstümmelungen in Deutschland ist in den vergangenen drei Jahren um 44 Prozent gestiegen. Bis zu 68.000 Frauen sind bereits betroffen, bis zu 14.900 Mädchen akut davon bedroht. Dies ergab eine aktuelle Studie im Auftrag des Familienministeriums.

 Dazu erklärt die Obfrau der AfD-Bundestagsfraktion im Familienausschuss, Mariana Harder-Kühnel:

„Bei der weiblichen Genitalverstümmelung handelt es sich um eine frauenfeindliche und bestialische Tradition, die in Deutschland zurecht unter Strafe steht. Derartige Misshandlungen werden in der Regel unter katastrophalen hygienischen Bedingungen, ohne Betäubung, mit Glasscherben oder Rasierklingen vorgenommen.

Viele der betroffenen Mädchen sterben bereits an den unmittelbaren Folgen des Eingriffs, aber auch bei den Überlebenden bleiben lebenslange, massive körperliche und seelische Schäden zurück.

Die Ursache für den deutlichen Anstieg der Fallzahlen in Deutschland liegt in der anhaltenden Zuwanderung aus zahlreichen Regionen Afrikas, Arabiens und Südostasiens, in denen die weibliche Genitalverstümmelung praktiziert wird.

Die tatsächliche Dunkelziffer dürfte noch weit höher liegen. Etliche Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung bleiben leider unerkannt und können strafrechtlich nicht verfolgt werden. Die gesetzliche Einführung einer ärztlichen Meldepflicht nach französischem Vorbild ist daher dringend erforderlich.

Das Ausmaß der weiblichen Genitalverstümmelung muss präziser ermittelt und jeder bekannte Fall bundesweit zentral erfasst werden. Jugendämter, Beratungsstellen und Frauenhäuser sind personell und finanziell aufzustocken, damit sie Mädchen und Frauen ausreichend über ihre Rechte informieren und im Notfall konkrete Hilfsangebote zur Verfügung stellen können.

Ebenso muss an Kindergärten und Schulen eine angemessene Aufklärung erfolgen.

Strafbares Verhalten darf auch nicht unter dem Deckmantel ‚kultureller Tradition‘ geduldet werden.

Nun beginnen in den Bundesländern die Schulferien und es ist zu befürchten, dass gerade in dieser Zeit wieder zahlreiche Mädchen zum Zwecke der Beschneidung ins Ausland verbracht werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Mädchen und Frauen müssen endlich konsequent vor Genitalverstümmelungen geschützt werden!’’

Kommentare

4 Antworten

  1. Politik und Medien in Deutschland geruhen immer noch nicht, zur Kenntnis zu nehmen: Entgegen beschönigenden Darstellungen wird die weibliche Beschneidung (hafd) oder, richtiger gesagt, die Verstümmelung des weiblichen Genitales vom islamischen Recht je nach Rechtsschule gefordert oder wenigstens begünstigt.
    Von den vier als rechtgläubig anerkannten Rechtsschulen des sunnitischen Islams hält die sehr verbreitete und über die von ihr beherrschte Al-Azhar-Universität in Kairo einflußreiche schafi’itische Rechtsschule die Beschneidung der Frau für Pflicht (wāğib). Eine Minderheit der schafi’itischen Gelehrten und die hanbalitische Rechtsschule sehen sie nicht als strenge Pflicht, aber sehr wohl als verdienstvolle Befolgung des Brauchs (sunnah) des Propheten an. Die hanafitische und die malikitische Schule sehen in ihr ein ehrenvolles Entgegenkommen gegenüber dem Ehemann. (Wieso das ein „Entgegenkommen“ gegenüber dem Ehemann sein soll, weiß ich nicht.)

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