Von Michael Leh
Viele Medien verschweigen die Herkunft von Straftätern. Dabei berufen sie sich auf eine Richtlinie des Deutschen Presserates. Laut dieser darf die Zugehörigkeit von Verdächtigen oder Tätern zu einer religiösen, ethnischen oder anderen Minderheit nur dann erwähnt werden, wenn es einen „begründbaren Sachzusammenhang“ mit der Tat gebe.
Journalistik-Professor Horst Pöttker (siehe Foto) fordert nun, diese Richtlinie zu streichen. Der 68-Jährige war bis zu seiner Emeritierung in diesem Jahr Inhaber des Lehrstuhls für Theorie und Praxis des Journalismus an der Technischen Universität Dortmund.
Seit diesem Wintersemester unterrichtet er zudem Journalismus an der Universität Hamburg. Mit Fragen journalistischer Berufsethik und der publizistischen Selbstkontrolle hat er sich intensiv befasst, auch mit der medialen Integration ethnischer Minderheiten. Er gehört dem „Rat für Integration“ an, einem interdisziplinären Zusammenschluss von Wissenschaftlern.
Der renommierte Journalistik-Professor hat in einem Beitrag „Schluss mit der Selbstzensur“ in der Wochenzeitung „Die Zeit“ gefordert, Ziffer 12. 1 der Richtlinien des Deutschen Presserates zu streichen. Die vorangehende Ziffer 12 genüge, so Pötter. Sie lautet: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“
Ziffer 12,1 der Richtlinien ist überflüssig
Prof. Pöttker wendet sich jedoch gegen die anschließende Ziffer 12.1, in der es heißt: „In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.“
Pöttker nennt es ein „konkretes Formulierungsverbot“, dass stets ein „begründbarer Sachbezug“ zwischen Tat und Herkunft eines Täter vorliegen müsse, bevor diese genannt werden dürfe. Er lehnt eine solche „pädagogische und paternalistische Auffassung“ ab.
Journalisten sollten die „volle Freiheit, aber auch die volle Verantwortung für ihr Handeln“ haben. Ein „starres Formulierungsverbot“ entlaste Journalisten auch „vom Nachdenken über mögliche Problemursachen, die mit der Gruppenzugehörigkeit eines Täters zu tun haben könnten“.
Außerdem halte die Richtlinie das Publikum für dümmer, als es sei. Untersuchungen würden zeigen, dass Leser es merken, wenn die Nationalität eines Täters gezielt weggelassen werde.
Ursprung: Deutsch-amerikanischer Club 1971
Der Medienwissenschaftler weist darauf hin, dass die Ziffer 12.1 der Presserats-Richtlinien auf eine Anregung des Verbands der Deutsch-amerikanischen Clubs von 1971 zurückgeht. Die Jahrbücher des Presserat vermerkten als Ziel der Regelung, „bei der Berichterstattung über Zwischenfälle mit US-Soldaten darauf zu verzichten, die Rassenzugehörigkeit der Beteiligten ohne zwingend sachbezogenen Anlass zu erwähnen“.
Die heutige Formulierung gehe auf ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Helmut Simon (SPD) im Auftrag des Zentralrats deutscher Roma und Sinti zurück. Simon habe sich darin fast nur auf Artikel 3 Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz und Diskriminierungsverbot) bezogen, jedoch kaum auf Artikel 5 Grundgesetz (Presse- und Meinungsfreiheit).
Seither überschütte der Zentralrat der Roma und Sinti den Presserat jedes Jahr mit Serienbeschwerden.
„Die Zeit“ ließ dem Beitrag Pöttkers einen Gegenartikel der türkischstämmigen Journalistin Canan Topcu folgen, mit dem er widerlegt werden sollte. Das gelang Topcu jedoch mitnichten.
Bezeichnenderweise schrieb sie: „Pöttker geht von einem ,mündigen Publikum´ aus, an das sich Journalisten zu richten hätten. Ich nicht.“ – Dem hielt ein Leserbriefschreiber entgegen: „Ich will als erwachsener Leser behandelt werden, nicht als zu erziehender Unmündiger.“
Lesermehrheit stimmt Prof. Pöttker zu
Die Reaktionen auf den Topcu-Artikel auf „Zeit online“ geben Pöttker recht.
Die Mehrheit der über 570 Leserbriefschreiber wandte sich gegen die „Manipulation durch Weglassen“. Prof. Pöttker hatte auch darauf hingewiesen, dass fast alle Zeitungen bei uns verschwiegen, dass es marokkanischstämmige Jugendliche waren, die im holländischen Almere einen Fußball-Linienrichter tottraten.
Canan Topcu meinte dazu, die Information über die Herkunft der Jugendlichen sei unwichtig. Das sahen die meisten Leser anders, auch unter Verweis auf die hohe Kriminalitätsrate von Marokkanern in Holland. Viele erklärten, dass sie die ethnische Herkunft von Tätern sehr wohl interessiere und man es ihnen überlassen möge, welche Schlüsse sie daraus zögen.
Der Medienjournalist Stefan Niggemeier hat sich auf seinem Blog ebenfalls kritisch mit dem Beitrag Pöttkers in der „Zeit“ befasst. Dabei verstieg er sich zu der Behauptung: „Pöttker tut so, als wäre schon die ethnische Herkunft der Täter eine Erklärung für die Tat.“ – Für eine solche Unterstellung bietet der Beitrag Pöttkers nicht den geringsten Anlass.
Jeden Tag wird in Deutschland in unzähligen Fällen, darunter schwerste Gewalt- und Bluttaten, absichtlich die Wahrheit über die Herkunft von Tätern und Tatverdächtigen verschwiegen.
Die bewusste Nachrichtenunterdrückung wird von einem Heer von Journalisten in Zeitungen und Zeitschriften, Nachrichtenagenturen oder Rundfunkanstalten genauso praktiziert wie von Pressestellen der Polizei und anderer Behörden. Geradezu flächendeckend wird damit der Bevölkerung das wahre Ausmaß der (Gewalt-)Kriminalität in vor allem bestimmten Ausländer – bzw. Migrantengruppen vorsätzlich verheimlicht.
Bevormundung für Leser und Journalisten
Dieses System der Bevormundung und Verschleierung funktioniert deshalb so wirksam, weil es vorgeblich einem edlen Zweck dient, nämlich zu verhindern, dass jemand wegen seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert wird. Das Diskriminierungsverbot ist grundsätzlich natürlich richtig und nötig.
Doch inwiefern würden beispielsweise „die“ Türken diskriminiert, wenn wahrheitsgemäß darüber berichtet würde, dass eine Gruppe türkischer oder türkischstämmiger Täter mit oder ohne Messer Angehörige einer anderen ethnischen Gruppe angegriffen hat – oder ein einzelnes Opfer?
Inwiefern werden „die“ Roma diskriminiert, wenn darauf hingewiesen wird, dass es so gut wie ausschließlich eine rund 1000-köpfige Roma-Sippe ist, die mit hoher krimineller Energie vorwiegend betagte deutsche Rentnerinnen und Rentner mittels des sog. Enkeltricks ausraubt? Mitnichten ist damit doch gesagt, dass dies „alle“ Roma täten oder „alle“ Roma kriminell seien.
Der Dt. Presserat will es jedoch nicht dem Verantwortungsbewusstsein der einzelnen Journalisten überlassen, wie sie mit dem allgemeinen Diskriminierungsverbot umgehen. Vielmehr schreibt er ihnen präzise vor, was sie berichten dürften und was nicht.
Eine Spezialität deutschen Tugendterrors
Weder im Regelwerk des Österreichischen Presserats noch in dem des Schweizer Presserats gibt es eine vergleichbare Vorschrift, wonach die Herkunft eines Täters nur dann genannt werde dürfe, wenn es zwischen ihr und der Tat einen „begründbaren Sachbezug“ gebe.
Es handelt sich hier um eine Spezialität deutscher Vorschriftenmacher und deutschen Tugendterrors. Was ein „begründbarer Sachzusammenhang“ ist und was nicht, darüber befindet natürlich auch der Presserat selber.
Wie Professor Pöttker schreibt, handelt es sich bei dieser Vorschrift um die „einzige Regel im Pressekodex, die ein Veröffentlichungsverbot konkret formuliert, ohne durch die professionelle Wahrheitspflicht oder die in Grundgesetz Artikel 5 genannten legitimen Einschränkungen der Pressefreiheit (Persönlichkeits- und Jugendschutz, allgemeine Gesetze) gedeckt zu sein.“
Sie lasse den Journalisten wenig Ermessensspielraum. Solange diese Vorschrift existiere, habe der deutsche Pressekodex kaum Chancen, von Journalisten mit geschärftem professionellem Selbstverständnis ernst genommen zu werden.
Bereits im Jahr 2002 schrieb Pöttker in seinem Beitrag „Wann dürfen Journalisten Türken Türken nennen?“ in der Fachzeitschrift „Publizistik“, das „wichtigste Qualitätskriterium“ für die journalistische Arbeit sei die Wahrheit.
Michael Leh ist politischer Journalist und lebt in Berlin
4 Antworten
Während meiner Zeit an der Berliner Schule durfte der personal- und kostenaufwendige
Förder-, Sprach- und sonstige Sonderunterricht anfangs gar nicht und später nur mit einem
pauschalen Satz wie „xy hat an Fördermaßnahmen teilgenommen“ auf dem Zeugnis erwähnt
werden. Ich habe massenhaft Einzel- und Kleingruppenunterricht dieser Art erteilt und erlebt. Die Schüler wurden dazu meist aus dem laufenden Klassenunterricht herausgeholt, und dazu
bevorzugte man das Kulturfach Musik, das ich erteilte. Später habe ich in Diskussionen oft gehört, unser Staat hätte nicht genug für die Förderung der Schwachen getan. Kein Wunder, wenn wir seine Leistungen verschleiern mussten… Diese ganze Diskriminierungs-Welle hat
2 Seiten. Man sollte beide sehen.
Solche Tatsachen wie hier zu sehen http://www.gloria.tv/?media=491310 und hier zu lesen http://www.katholisches.info/2013/12/21/er-hat-nur-einen-unglaeubigen-getoetet-islamgelehrte-gegen-hinrichtung-eines-moslems/
werden vom so genannten Gutmenschentum unterdrückt und dieses Blind, Taub und Stumm wird von der Politik bewusst gefördert, vermutlich mit den Ziel, solche Verhältnisse auch bei uns herrschen zu lassen, damit, wen dann laut um Hilfe geschrien wird, das Volk brutal unterdrückt werden kann und jede Freie Meinungsäußerung, das Recht auf Versammlungs- Religionsfreiheit abgeschafft werden kann. EUPAK meine damit, das es in Zukunft auch in Europa so zugehen wird, wie derzeit in Nordkorea. Aber dies wurde uns ja allen schon im „Heiligen Willen Gottes unseres Herrn“ offenbart, siehe dazu die Zahl der dreimaligen sechs, und was diese bedeuten wird.
Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen.
Vor einem Jahr schrieb der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Claus Schülke zu dem Thema:
„Nun ist das Verschweigen, das Beschönigen, das Verfälschen, das Verschleiern –
wohlgemerkt – sachbezogener Tatsachen durch Medien, sofern es vorsätzlich oder gar
systematisch geschieht, auch nichts anderes als Lüge, zumal nicht ernsthaft bestritten werden
kann, daß in der konkreten Situation ausländische Nationalität und Herkunft in diesem Sinne
sachbezogene Umstände von Straftaten sind.“
Der vollständige Artikel erschien vor einem Jahr in der JF unter dem Titel „Eine Zensur findet statt“. Mit diesen Suchbegriffen ist dieser lesenswerte Beitrag leicht aufzufinden.