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Medizin im Dienst des Lebens: „Sterbehilfe“-Debatte aus der Sicht eines Arztes

Die Internetpräsenz der „Ärzte für das Leben“  veröffentlicht folgende Stellungnahme ihres Vorsitzenden Prof. Dr. med. Paul Cullen (siehe Foto) zur aktuellen Debatte um Gesetzesentwürfe zur „Sterbehilfe“ bzw. Beihilfe zum Suizid (Selbstmord):

Schon mit den Begriffen fangen die Schwierigkeiten an: Bedeutet Sterbehilfe nur Hilfe beim Sterben oder doch eher Hilfe zum Sterben?  Prof. Cullen

Schaut man nach Entsprechungen in anderen Sprachen um, zum Beispiel in meiner eigenen Muttersprache Englisch, so werden Übersetzungen vorgeschlagen wie „mercy killing“, „assisted dying“, „assisted suicide“, oder „euthanasia“, die allesamt eher der zweiten Bedeutung des Wortes zuzuordnen sind.

Auch die Verwendung des Stammworts „Hilfe“ deutet trotz dessen positiver Konnotation in diese Richtung. Schlägt man im Duden nach, so steht nämlich unter „Helfen“ „jmdm. … ermöglichen, ein bestimmtes Ziel zu erreichen“ – eine Rechenhilfe etwa führt zum Rechnen, eine Starthilfe zum Starten.

Wie unsere Begriffe verdrängte Wahrheiten entlarven

Dieses begriffliche Verwirrspiel setzt sich bei der Beschreibung der verschiedenen Arten der Sterbehilfe fort: Logo des Ärzte für das Leben e.V.

So wird von der „passiven Sterbehilfe“ gesprochen anstatt vom „sterben lassen“, was die Sache viel eher trifft, von „indirekter Sterbehilfe“ anstatt von der richtigeren „Therapie am Lebensende“, und –  am entlarvendsten  – von der „aktiven Sterbehilfe“ anstatt von der „Tötung auf Verlangen“.

Unsere Kultur verdrängt das Sterben aus dem Bewusstsein, an den Rand, und so wollen wir auch beim Sterbeprozess die Wahrheit nichts ins Gesicht schauen und sprechen von Hilfe, wo das Gegenteil gemeint ist, aber die Worte selber entlarven uns.

Die Debatte um die Sterbehilfe ist hochaktuell und hat sich im Wesentlichen auf die Frage der Beihilfe zum Suizid fokussiert. So sollte Anfang 2013 nach dem Willen der damaligen CDU-CSU/FDP-Regierung unter Federführung von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die in Deutschland so gut wie nicht vorkommende gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt werden.

Entwurf von 2013: Ein Gesetzestrojaner

Gleichzeitig sollte aber in diesem „Gesetzestrojaner“ (Axel Bauer) die tatsächlich existierende organisierte Suizidbeihilfe, bei der keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist, straffrei sein, womit das Tun von Vereinen wie „Dignitas Deutschland“ und „SterbeHilfe Deutschland“ indirekt bestätigt wäre.

„Viel interessanter als das, was der Gesetzentwurf zu regeln vorgab, erscheint daher das, was er ausdrücklich ungeregelt lassen wollte und somit geradezu privilegiert hätte“, kommentierte damals Prof. Bauer.

Nachdem diese Initiative in Mai des Wahljahrs 2013 durch Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich gestoppt wurde, meldet sich die Diskussion um die Sterbehilfe in der laufenden Legislaturperiode mit Vehemenz zurück. 159481-3x2-teaser296

Gleich vier ausgearbeitete Gesetzesinitiativen bzw. Vorschläge liegen vor, über die im Herbst im Bundestag entschieden werden soll. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Fokussierung der Debatte sowohl in den Medien wie auch in den Erläuterungstexten zu den verschiedenen Vorschlägen auf die Rolle des Arztes in der Suizidbeihilfe.

Diese Frage ist für Ärzte keinesfalls neu. Der Grundsatz (me blaptein) – „Primum nihil nocere“ – „vor allem nicht schaden“ – rührt aus der hippokratischen Tradition ärztlichen Handelns und unterstreicht die moralische Pflicht des Arztes, dem ihm anvertrauten Individuum zu helfen und vor allem darauf zu achten, ihm nicht zu schaden.(…)

Bundesärztekammer: „Keine Hilfe zur Selbsttötung“

In der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer steht: [Ärzte] dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“  – Dabei muss es bleiben. Denn wie kann ein Arzt Hilfe zur Selbsttötung leisten und dennoch Arzt bleiben?

Der Verein „Ärzte für das Leben“ setzt sich für den Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod ein. Hinter dem gelegentlich geäußerten Wunsch von Menschen an ihrem Lebensende, „nicht mehr Leben zu wollen“ steckt meistens der Wunsch, „nicht mehr so leben zu wollen“, für den in der Regel psychosoziale (und nicht medizinische) Gründe ausschlaggebend sind.

Ein ganz zentraler und leider oft zu wenig beachteter Aspekt des ärztlichen Tuns ist der Beistand. Die Zusicherung der Unterstützung und Begleitung führt nämlich in den meisten Fällen zu einer Annahme und positiven Ausgestaltung auch der schweren letzten Lebensphase.

Der Suizid geschieht dort, wo die Menschen fehlen. In Extremfällen besteht zudem von körperlichem Leid und Schmerz die Möglichkeit der palliativen Sedierung, um krisenhafte Phasen zu überbrücken.

Quelle und Fortsetzung der Stellungnahme hier: http://www.aerzte-fuer-das-leben.de/aefdl_neues-22-06-15-kommentar-sterbehilfe-und-arztsein.html

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