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Mehrehe/Polygamie soll ein Hindernisgrund für die Einbürgerung bleiben

Die Bundesregierung hat ein geplantes Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehen leben aus einem aktuellen Gesetzesentwurf gestrichen.

Mit Urteil vom 29.5.2018  –  BverwG 1 C 15.17  – hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass eine Einbürgerung  eines Einbürgerungsbewerbers nach § 9 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ausgeschlossen ist, wenn der Einzubürgernde eine Zweitehe im Ausland geschlossen hat, da die Doppelehe nicht mit deutschen Lebensverhältnissen in Einklang zu bringen ist (BVerwG 1 C 15.17, Rn. 17).

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter mit:

„Vielehen sind der deutschen Kultur fremd.  Das Eingehen mehrerer Ehen ist gemäß § 172 StGB strafbar – und das ist gut so, fußt doch die staatliche Eheordnung nach Art. 6 des Grundgesetzes (GG) auf dem Prinzip der Einehe.“ 

Zudem  sieht Keuter den Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 GG verletzt. Es liegt eine Ungleichbehandlung von Deutschen und Ausländern vorn, wenn ausländische Bürger mit mehreren Ehefrauen eingebürgert werden können, es dem deutschen Mann, und dann natürlich auch der deutschen Frau, nach unserer Rechtsordnung nicht möglich ist, mit mehreren Partnern eine Ehe einzugehen.

Um diesen Widerspruch zu stoppen, legt die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der die bisher bestehenden Gesetzeslücken schließen soll.

Nach dem Urteil des BVerwG ist eine Einbürgerung derzeit nach § 10 StAG nicht ausgeschlossen, da die Vielehe nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstößt, sondern nur gegen die Einordung in deutsche Lebensverhältnisse, § 9 StAG.

Es ist mithin ein leichtes, die Voraussetzungen des §9 StAG in den §10 StAG ebenfalls hineinzuschreiben, wie es das Bundesverwaltungsgericht dem Gesetzgeber vorgeschlagen hat (BVerwG 1 C 15.17, Rn. 67).“

 

Kommentare

5 Antworten

  1. Passt das nicht zu Fr. Merkel? Wie immer hält sie sich bei strittigen Fragen ‚raus. Sie schwebt sozusagen über dem Ganzen (als wäre sie der BP), wartet, wohin sich die überwiegende (Presse-)Meinung orientiert – u. äußert sich dann vielleicht! Sie tourt lieber durch afrikan. Länder in „humanitärer Mission“ (u. verteilt dabei dtsch. Steuergeld).

  2. Justizministerin Katarina Barley – SPD – hat Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus einem aktuellen Gesetzentwurf gestrichen.

    Was verbindet diese SPD-Frau, permanent für Selbstbestimmung von Frauen trommelnd – eigentlich super gut – mit dieser Vorbereitung für e r l a u b t e , nicht strafbare Polygamie ?

    Sollen Harems in Deutschand installiert, erlaubt werden, wie bereits in Schleswig-Holstein mit gnädiger Erlaubnis vom MP Günter geschehen ?

    Zwei Frauen, eine dritte Frau in Wartestellung mit 8 Kindern, ein Mann um die 40 Jahre alt, der kein Deutsch spricht, niemals ein selbstbestimmtes Leben führen kann und will, für immer und ewig auf Sozialhilfe hart arbeitender deutscher Bürger/innen angewiesen ist, mit großem Wohnraum – und wo die Zukunft der Kinder ggf. ähnlich verlaufen wird wie beim Papa ?

    Was also will Frau Barley erreichen, welche Intentionen treibt sie ? Mehr SPD Wähler für die Zukunft generieren ?

    Am Wohl der Frauen kann ihr nicht gelegen sein.

  3. Kurz vor der wichtigsten Wahl in Brüssel, um die Einheitsparteien CDUCSUSPDGRÜNELINKEGELBE zu festigen, ist es Absicht, da können nämlich alle Ehefrauen wählen und die berechtigten Wähler überstimmen. Wenn danach wieder Polygamie, wie es im Gesetz verankert ist, verboten wird, hätten wir ein ehrliches Gericht, die Wahl werden sie nicht wiederholen. Gerichte entscheiden oft nicht mehr entsprechend der deutschen Rechtsgrundlagen, sie wurden seit der rotgrünen Regierung von der SPD besetzt und folgen den Anweisungen der Politiker oder sitzen sie aus und lassen das nicht von den europäischen Völkern gewählte EUGH entscheiden. Professor Schachtschneider hat als Jurist dargelegt, dass der Islam nicht mit deutschem Recht vereinbar ist und dennoch werden von Politikern Moscheen zur Ausübung dieser Ideologie genehmigt?

  4. ich möchte keine Post mehr von Ihnen erhalten! Danke schön!

    Am So., 5. Mai 2019 um 20:18 Uhr schrieb CHRISTLICHES FORUM :

    > Felizitas Küble posted: „Die Bundesregierung hat ein geplantes > Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehen leben aus einem > aktuellen Gesetzesentwurf gestrichen. Mit Urteil vom 29.5.2018 – BverwG 1 > C 15.17 – hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass ein“ >

    1. Guten Tag,
      dann tragen Sie sich bitte aus – unter jeder Mail im Artikel-Newsletter gibt es diese Funktion.
      Ich kann Sie nicht austragen, da Sie sich wie alle Empfänger selbst eingetragen haben.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

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