Montana im Norden der USA ist flächenmäßig der viertgrößte, zugleich sehr dünn besiedelte und von Bergen durchzogene Bundesstaat. Der Name leitet sich vom lateinischen „Montanus“ (Gebirge) ab.
Wie die US-Lebensrechtlerseite Lifesitenews am 31.1.2025 berichtet, sah ein Gesetzentwurf im dortigen Parlament in Helena (Hauptstadt) vor, Priester für bis zu fünf Jahren zu inhaftieren oder zu einer hohen Geldstrafe zu verurteilen, wenn sie sich weigern, sexuellen Mißbrauch, den sie durch ein Geständnis in der Beichte erfahren, preiszugeben.
Katholische Geistliche und Laien protestierten scharf gegen das Vorhaben; sie verwiesen auf die verfassungsmäßig geschützte Religionsfreiheit und auf die Tatsache, daß ein Priester, der das Beichtsiegel verletzt, von der katholischen Kirche exkommuniziert – also aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen – wird. Das ist die kanonische Höchstrafe (härter als eine Amtsenthebung, Suspendierung oder Entlassung aus dem Klerikerstand).
Somit hätte der betreffende Beichtvater im Fall einer solchen Bestimmung nur die Wahl zwischen weltlicher und kirchlicher Strafe gehabt.
Die kürzlich auf katholischen Druck hin erfolgte Neufassung des Gesetzentwurfs verlangt immer noch die Preisgabe des Beichtgeheimnisses im Falle eines Mißbrauchs-Geständnisses, verzichtet aber auf Bestrafung mit Hinweis auf die „Kirchendoktrin“ bzw. das kanonische Recht (katholisches Gesetzbuch).
Abgesehen davon wird das Bußsakrament – wenn es im Beichtstuhl stattfindet – anonym vollzogen, somit sieht der Priester nicht, wer sein „Beichtkind“ ist, er hört es nur. (Falls er den Pönitenten dennoch erkennt, ist er strikt zum Stillschweigen über die Beichte verpflichtet.)
Der pensionierte Priester Jim Connell aus der Erzdiözese Milwaukee sprach sich jedoch zugunsten des ursprünglichen Gesetzentwurfs aus. Der für den Klerus zuständige Vikar Nathan Reesman aus der Bistumsleitung Milwaukee entzog dem Abweichler daraufhin die Erlaubnis, das Bußsakrament zu spenden und eine Absolution (Lossprechung) zu erteilen.
Gegenüber Lifesitenews erklärte der Vertreter der Erzdiözese, das Beichtverbot für den Geistlichen bleibe bestehen, „solange er weiter fälschlicherweise behauptet, dass es jemals eine Ausnahme bei der Aufrechterhaltung des Beichtsiegels geben könne“. Er bekräftigte den absolut unveränderbaren kirchlichen Standpunkt : „Wir lehnen jede Schwächung des Rechtsschutzes für das Beichtgeheimnis der Gläubigen entschieden ab.“
Titelfoto: Cordula Mohr
16 Antworten
Abgesehen davon, dass die Kirche natürlich nie das Beichtgeheimnis aufgeben wird …
… stellt sich mir die Frage, warum der Staat Montana nur bei sexuellem Missbrauch und nicht auch bei anderen schweren Straftaten (Diebstahl, Fahrerflucht,…) informiert werden will.
Der Priester kann dem Beichtenden dann als Buße aufgeben, sich z.B. bei der Polizei zu melden, falls ein strafbewehrtes Delikt vorliegt.
Ohne Durchführung dieser Buße ist dann die Absolution wirkungslos.
Niemals darf das Beichtgeheimnis aufgehoben werden, denn dadurch würde jeder Priester bis ins letzte erpressbar.
Das ist auch ein Grund, warum Priester, die Beichte hören, zölibatär leben müssen:
Ein verheirateter Priester ist „ein Fleisch“ mit seiner Frau; sie kennt seine Schwächen und erlebt ihn ganz intim. Dh. sie wird durch Fragen, vorsichtiges Vorantasten an Fragestellungen, Aushören Wochen später, es langfristig schaffen, aus ihrem Ehemann das Gewünschte über eine andere Frau oder einen anderen Mann in kleinen Stücken herauszubekommen! Immer wieder würde dann das Ausplaudern von Dingen, das Herauskommen von Vergehen, die jemand gebeichtet hat, vorkommen. Das Wissen der Frau aber, das sie dann indirekt hat, das unterliegt keinerlei Schweigepflicht mehr: Es wandert durch die Stadt. Daher ist – aus noch vielen weiteren Gründen das Beichtgeheimnis eine absolute conditio sine qua non des Sakramentes der Versöhnung.
Wer würde dann noch beichten?
So ist es von der Kirche gedacht. Der Beichtende geht in den Beichtstuhl, wo der Priester den Beichtenden nicht erkennt.
Die neuere Art des Beichtgesprächs, wo man gemeinsam an einem Tisch sitzt, ist meiner Ansicht nach nicht so gut geeignet.
Zu sehr kommen eher psychologische Gespräche dabei heraus.
Ich persönlich gehe am liebsten in den Beichtstuhl, um ungesehen aussprechen zu können, was meine Sünden sind. Man ist dabei entspannter.
Man kann auch dort, wenn noch Gesprächsbedarf besteht, später einen Termin vereinbaren. Jedoch muss klar sein, ein Priester ist kein Psychologe. Er hilft auf eine ganz andere Art und Weise. Er hat die Vollmacht Christi für die heilbringenden Sakramente, besonders die Kommunion zu spenden, zu segnen und für seine Schäfchen zu beten.
Zu dem Artikel: Das Beichtgeheimnis muß gewahrt bleiben.
Der Priester ist kein Polizist.
Warum bemüht man sich in den USA um ein Konkordat damit lassen sich solche Probleme regeln siehe die Konkordate in Europa
Thomas Kovacs: Die USA können kein Konkordat abschließen, weil Konkordate (und Kirchenverträge, so heißen in der BRD Konkordate mit der Ev. Kirche) ) mit der Religionsfreiheit unvereinbar sind: Darin werden nämlich bestimmten Kirchen Rechte eingeräumt, die nicht allen Religionen und Bürgern zugestanden werden. Würden in Konkordaten nur die Rechte eingeräumt, die wegen der Religionsfreiheit allen zustehen, wären sie so überflüssig wie ein Vertrag mit dem Springerkonzern, in dem die BRD sich verpflichtet, dem Konzern Pressefreiheit zu gewähren.
Ich weiß nicht, was ein Konkordat da bringen soll.
Ich weiß aber leider, was Sie eigentlich sagen wollen. Nämlich: „Für gewisse Vergünstigungen von Staat ist die Kirche auch bereit, ihre eigenen Regeln etwas zu beugen“.
Da sage ich nur: Nicht in dieser Sache. Da irren Sie sich.
Bernhard: Sie reden Unsinn! Bösartigerweise unterstellen Sie mir etwas, ohne daß ich dazu den geringsten Anlaß gegeben hätte. Mit keinem Wort, mit keiner auch nur denkbaren Auslegung meiner Worte, habe ich „der“ Kirche irgendein Nachgeben, geschweige denn eines bzgl. des Beichtgehemnisses, wegen eines Konkordates unterstellt, Schämen Sie sich bitte!
Mein Beitrag war auf einer Ebene mit Ihrem, das heißt er war eine Antwort auf Thomas Kovacs, nicht auf Sie!
Bernhard: Dann bitte ich Sie ausdrücklich um Verzeihung! . Das wußte ich nicht
Wenn das Beichtgeheimnis aufgegeben wird, bricht eine wichtige Säule der kath. Kirche weg. Dann können sich die Kirchenzerstörer, die sich auch innerhalb der Institution befinden, beglückwünschen.
Die Ohrenbeichte (um die es hier geht) wurde auch im Luthertum beibehalten. Bitte ggfs. bei der Evangelisch-Lutherischen Freikirche (ELFK) nachfragen. Inwieweit Amtsgeheimnisse bei anderen Konfessionen und Berufen, etwa Ärzten, geschüzt sind (in der BRD oder in Montana) oder sein sollten, wäre auch zu erörtern. Montana ist traditionell ein stark katholischer Us-Staat.
Es geht hier, wie im Bericht und meiner Antwort deutlich erkennbar, nicht um die evangelische, sondern die katholische Kirche. Von evangelischer war nicht die Rede. Die letztere war auch nicht mit den „Institutionen“ gemeint.
Claudia L: Habe ich Ihnen vorgeworfen, Evangelische nicht erwähnt zu haben? Ich habe doch nur ergänzt, daß auch Lutheraner ein Interesse daran haben sollten, das Beichtgeheimnis durch den Staat zu schützen, ein doch wohl wichtiger Hinweis in der BRD, in der im Gegensatz zu vielen anderen Ländern Lutheraner einen großen Teil der Evangelischen stellen.
„Da bricht nicht eine wichtige Säule zusammen“
Daran gilt es gar nicht zu denken, sondern dafür einzustehen, dass das nicht geschehe.
Heiliger Johannes Nepomuk !