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München: Verwaltungsgericht entscheidet zugunsten des AfD-Politikers Bystron

Das Verwaltungsgericht München hat dem Freistaat Bayern auf dem Wege der einstweiligen Anordnung verboten, die Anfang Mai angekündigte Beobachtung des bayerischen Landesvorsitzenden der AfD, Petr Bystron, auch weiterhin bekannt zu machen (Az. M 22 E 17.1861).
Die vom bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ausgelöste „Verdachtsberichterstattung“ habe die von der Verfassung geschützten Grundrechte Bystrons, sein Ansehen und seine „Teilhabe am öffentlichen Meinungsbildungsprozess und am öffentlichen Leben“ erheblich beschädigt und behindert, heißt es in dem Beschluss.
Die Berichterstattung über die Beobachtung Bystrons wurde durch eine „Anfrage“ eines befreundeten Journalisten ausgelöst. Der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz hatte diese nach Rückversicherung beim Minister mit einer vorbereiteten Erklärung zur beabsichtigten Beobachtung Bystrons beantwortet. Dies sei für alle beteiligten offensichtlich eine abgekartete Sache gewesen. Das Gericht habe diese durchsichtige Wahlkampfhilfe entlarvt und klargestellt, dass diese Auskunft Bystrons Grundrechte verletzt habe und gar nicht hätte erteilt werden dürfen.

Vorwand für die Beobachtung waren Äußerungen des bayerischen AfD-Landeschefs zur „Identitären Bewegung“ (IB), die der Verfassungsschutz ins Visier genommen hat. Das Verwaltungsgericht München bestätigt, dass Bystron keineswegs eine tragende Rolle als Unterstützer der IB spiele. Daher sei es unverhältnismäßig, einen von einem Verdacht gegen die IB abgeleiteten Verdacht gegen Bystron unter namentlicher Nennung öffentlich bekanntzugeben.
Bystron bezeichnet es als „politischen Konstruktionsfehler“, dass ein Innenminister, der noch dazu Bundestags-Spitzenkandidat seiner Partei sei, zugleich Dienstherr des Verfassungsschutzes sei und diesen zu parteipolitischen Zwecken instrumentalisieren könne.
Die AfD werde sich deshalb dafür einsetzen, den Innenministern in Bund und Ländern die Oberaufsicht über den Verfassungsschutz zu entziehen und diese einer unabhängigen Instanz, zum Beispiel den Verfassungsgerichten, zu unterstellen. 
Quelle und vollständige Meldung hier: http://www.journalistenwatch.com/2017/07/28/gericht-verbietet-innenminister-herrmann-die-nennung-von-afd-chef-bystron-im-verfassungschutzbericht/

Kommentare

0 Antworten

  1. Viel Lärm um nichts.
    Herrmann darf lediglich nicht mehr publik machen, dass Herr Bystron vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Ihn zu beobachten, wurde hingegen nicht untersagt und wird daher weiter stattfinden. Und zwar zu Recht.

  2. Es ist einfach nur wunderbar, dass es doch noch einige Richter/innen gibt, denen Wahrheit, Recht und Ordnung mehr bedeuten, als reines Anbiedern an die regierenden (Parteien).
    Habe die letzten bewußt in Klammern gesetzt, zum einen weil die regierenden Personen persönliche Interessen vor die Meinung der Partei stellen. Denn in jeder Partei interessiert die Meinung der Basis nicht mehr, es sei denn, sie besteht aus purer Zustimmung!

  3. „Bystron bezeichnet es als „politischen Konstruktionsfehler“, dass ein Innenminister, der noch dazu Bundestags-Spitzenkandidat seiner Partei sei, zugleich Dienstherr des Verfassungsschutzes sei und diesen zu parteipolitischen Zwecken instrumentalisieren könne.“
    Es ist wirklich unglaublich, welch ein Unrecht in unserem Gemeinwesen aufbricht, es ist richtige echte Rechtlosigkeit!
    Aber man sieht es auch hier wieder: Die Exekutive steht mit einem Bein im Kriminellen oder manche vielleicht sogar mit zwei Beinen oder sind auf dem besten Wege dahin.
    Zum Glück haben wir noch einige unabhängige Richter.
    Und genau deshalb sind aus der Exekutive immer mehr Töne gegen die Judikative zu hören. So hat jüngst ja auch Herr von Dohnanyi die Gerichte gegen die ach so heilige Polizei ausgespielt (angesichts HH G20). Die Wahrheit ist aber, dass die Regierung den Gerichten per Verfassung nichts reinreden darf, die Polizei aber voll unter ihrer Knute und Direktive steht.
    Faktisch erleben wir eine schleichende Ermächtigung der Exekutive unter dem Beifall – wieder, die Dinge wiederholen sich – der Legislative, die zu dumm und zu träge ist, oft auch in einem Interessenkonflikt, weil sie auch Regierungsämter innehat. Das einzige, was jetzt noch stört, um all das viele Unrecht zu begehen, das die Regierung begeht, ist eine noch teilweise (aber nur teilweise!) neutrale Judikative.

    1. Frau „zeitschnur“,
      wenn Sie sich zu Rechtsthemen äußern, geht das meistens schief. So auch hier. Man sollte sich schon im Verfassungsrecht auskennen. Ich frage mich schon, woher Sie die Sachkenntnis nehmen wollen, „echte Rechtlosigkeit in unserem Gemeinwesen“ zu konstatieren.
      Wenn Herr Bystron meint, es sei rechts- oder sogar verfassungswidrig, dass ein Innenminister Dienstherr des Verfassungsschutzes sei, dann möge er die zuständigen Gerichte anrufen. Denn die werden nicht von selbst tätig. So funktioniert nun mal die Judikative. Dass sollte allgemein bekannt sein. Das Gleiche gilt übrigens auch für den Fall, dass behauptet wird, die Legislative sei hier verpflichtet, eine gesetzliche Regelung im Sinne des Herrn Bystron zu treffen.
      Ansonsten empfehle ich Ihnen mal, eine Art Grundkurs in Sachen Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe des Grundgesetzes zu belegen. Es gibt sicher in Volkshochschulen solche Angebote. Man kann auch als Gast entsprechende Vorlesungen in Universitäten besuchen.

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