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Münster: Kath. Familienvater Altenhövel wendet sich an die Glaubenskongregation

Nein zur Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

Der gläubige Katholik Ludger Altenhövel (siehe Foto) aus Münster wandte sich mit einem dreifachen Anliegen an Kardinal Luis Ladaria SJ, den Präfekten der vatikanischen Glaubenskongregation:

Er dankte für das Responsum aus Rom, legte Widerspruch ein zu den Erklärungen seiner Pfarreigremien hinsichtlich einer Segnung gleichgeschlechtlicher Paare und er beanstandete die Inkonsequenz von Bischof Dr. Felix Genn.

Zugleich bat der Familienvater die Glaubenskongegration darum, die Gläubigen vor der um sich greifenden Verunsicherung in der Kirche zu schützen.

Wie das Kirchenrecht – der sog. CIC – erläutert, gibt es für die Gläubigen eine ganze Reihe von Grundrechten. Eines davon lautet, sie hätten das Recht, den Oberhirten ihre Wünsche und Anliegen vorzutragen (can. 212 § 2).

Mit Erlaubnis von Herrn Altenhövel veröffentlichen wir hiermit den vollen Wortlaut seines Schreibens vom 10. April 2021 an die Glaubenskongregation in Rom:

DANK für Ihr Responsum
BESCHWERDE über Pfarrgemeinde und Ortsbischof
BITTE um kirchenrechtliche Konsequenzen

Exzellenz, hochwürdigster Herr Präfekt,

mit großem Dank und aufrichtiger Freude habe ich als gläubiger katholischer Familienvater die Nachricht von dem Responsum aufgenommen, mit dem Ihr Dikasterium in einer klaren Bestimmung die Segnung von gleichgeschlechtlichen Verbindungen verboten hat.

Damit verteidigen Sie in einer Zeit religiöser und sittlicher Verwirrung – die teils auch innerhalb der Kirche erkennbar ist –  die Schöpfungsordnung und die göttlichen Gebote; zugleich verweisen Sie mit dieser Klarstellung auf den besonderen Wert und Schutz der christlich-sakramentalen Ehe von Mann und Frau; deren einzigartige Würde hat Papst Franziskus bereits in „Amoris laetitia“ betont.

Auch für mich besteht kein Zweifel: Was Gott nicht segnet, das kann und darf auch die Kirche nicht segnen. – Das gilt für alle sündhaften Verhaltensweisen, also auch für praktizierte Homosexualität bzw. gleichgeschlechtliche Partnerschaften.

So sehr mich die deutliche Verkündigung in Ihrem Responsum von 15. März 2021 mit Genugtuung erfüllt hat, umso mehr enttäuscht mich die befremdliche Reaktion leitender Gremien meiner eigenen Pfarrgemeinde St. Petronilla in Münster-Handorf.

Anbei die Osterausgabe der Pfarrnachrichten und ein Bericht aus den „Westfälischen Nachrichten“ vom 20. März und damit aus öffentlich zugänglichen Quellen. Sowohl der Pfarreirat wie die „Seelsorger/innen“ der Gemeinde wenden sich in scharfer Form gegen Ihr Responsum.

Es wird darin behauptet, mit dem Respondum werde eine „ausgrenzende und veraltete Sexualmoral auf dem Rücken von Minderheiten ausgetragen“ und zugleich angekündigt, auf Wunsch „Segensfeiern“ für gleichgeschlechtliche Paare durchzuführen.

Danach habe ich in einem Gespräch mit Pfarrer Streuer darauf hingewiesen, dass diese Personen und Gremien sich sowohl selbstherrlich über das vom Papst gebilligte  vatikanische Votum wie auch über ihre Pfarrgemeinde hinwegsetzen, die dazu nicht befragt worden ist. Hier wird somit eine zeitgeistunterwürfige Rebellion auf dem Rücken der schweigenden Mehrheit ausgetragen.

Ich verwehre mich entschieden dagegen, dass Gremien meiner Kirchengemeinde vorgeben, im Namen der Gläubigen zu sprechen, wenn sie den christlichen Gehorsam gegenüber dem kirchlichen Lehramt verweigern. Hier liegt eine einseitige Vereinnahmung sämtlicher Pfarreimitglieder vor.

Laut beiliegendem Zeitungsbericht der „Westfälischen Nachrichten“ vom 23. März 2031 hat der bischöfliche Pressesprecher erklärt, es werde „keine Konsequenzen oder Sanktionen“ geben, wenn Priester gleichgeschlechtliche Verbindungen segnen. Es erscheint mir daher aussichtslos, mich erfolgreich bei meinem Bischof Dr. Felix Genn über diese Gehorsamsverweigerung in meiner Pfarrei zu beschweren.

Daher wende ich mich an Sie, die Sie dieses eindeutige und mutmachende Respon-sum veröffentlicht haben, um meinen Widerspruch zu den Stellungnahmen unserer Pfarreigremien wie auch zur Inkonsequenz meines Ortsordinarius zu bekunden.

Dabei möchte ich mich ausdrücklich auf das Kirchenrecht berufen, das uns Gläubige in can. 212 § 1 zum „christlichen Gehorsam“ gegenüber den Lehrern des Glaubens auffordert:

Can. 212 – § 1. Was die geistlichen Hirten in Stellvertretung Christi als Lehrer des Glaubens erklären oder als Leiter der Kirche bestimmen, haben die Gläubigen im Bewußtsein ihrer eigenen Verantwortung in christlichem Gehorsam zu befolgen.

In § 2. heißt es sodann:
„Den Gläubigen ist es unbenommen, ihre Anliegen, insbesondere die geistlichen, und ihre Wünsche den Hirten der Kirche zu eröffnen.“

Mein Schreiben an Sie ist von diesen Grundsätzen bestimmt, nämlich dem dringlichen Wunsch, auch Bischöfe und Pfarrgemeinden mögen sich an dem geforderten „christlichen Gehorsam“ orientieren und zugleich glaubensfroh die göttliche Schöpfungsordnung und das Naturrecht bezeugen und verkündigen.

Als katholischer Familienvater darf ich von den Hirten der Kirche erwarten, dass nicht der Zeitgeist, sondern der Wille Gottes die Richtschnur unseres Denkens und Handelns bestimmt.

Dies gilt auch für die Pfarrer in den Gemeinden, denn laut can 528 §1 sind diese verpflichtet, „dafür zu sorgen, daß denen, die sich in der Pfarrei aufhalten, das Wort Gottes unverfälscht verkündigt wird; er hat deshalb dafür zu sorgen, daß die Laien in den Glaubenswahrheiten unterrichtet werden“.

Den Einklang der Seelsorger mit der kirchlichen Lehre sprechen sie auch in diesem Kontext ausdrücklich an. Dies ist aber hier in Münster-Handorf nicht mehr der Fall angesichts dieser offenen Rebellion gegen Ihre lehramtliche Wegweisung.

Daher bitte ich Sie höflich darum, dafür Sorge zu tragen, dass sich sowohl die Ortsbischöfe wie auch die ihnen anvertrauten Pfarrgemeinden an das Responsum halten und dass Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden kirchenrechtlichen Bestim-mungen anwenden, damit der „christliche Gehorsam“ (can 212, §1) wieder ernst genommen und die Gläubigen vor weiterer Verunsicherung geschützt werden.

Mit christlichem Gruß
und vorzüglicher Hochachtung

Ludger Altenhövel
48157 Münster, Coermühle 210

Anlagen: Pfarreiblatt von Münster-Handorf, Westfälische Nachrichten (zwei Berichte)

Kommentare

27 Antworten

  1. Siehe zu den Konversiontherapien und der prinzipiell möglichen Therapierbarkeit bzw. Heilung von Homosexualität auf Wunsch und bei Interesse auch den Anthropologen James DeMeo aus den USA und Judith Reisman und Prof. Bernd Senf aus Berlin.

  2. WARUM WIR IN DER NEUEN VÖLKERWANDERUNG DIE IDEE DER PHILOSOPHIA PERENNIS BRAUCHEN

    Es gibt ein starkes philosophisches und gesellschaftliches Ideal, das wir der islamischen Ideologie entgegensetzen können: es ist jenes der philosophia perennis. Dort, wo alles brüchig ist und aus unseren abendländischen Sicht menschenverachtende Barbaren zunehmend die Macht an sich reißen, bekommt die Besinnung auf das Bleibende, auf von Konventionen, Konfessionen, Religionen, Kulturen und weiteren soziologischen Einflussfaktoren unabhängige Werte, die in einer ebenso unabhängigen Metaphysik wurzeln, eine ganz neue Relevanz.

    https://philosophia-perennis.com/2017/11/12/philosophia-perennis/

    https://philosophia-perennis.com/

  3. Durch solche Segenshandlungen des klaren Ungehorsams wird der Kirchenraum sakrilegisch entheiligt und müsste eigentlich neu geweiht werden. Die Leute werden diese Segnungen in Hochzeitskleidern machen, feierlicher Einzug und Auszug (womöglich noch die Aufforderung. jetzt dürft ihr euch küssen, nach der Segnung). Solche „Trauungen“ machen doch die Kirche und ihre Autorität lächerlich. Der Religionsfriede vor Ort ist tatsächlich stark bedroht! Der Kirchenraum ist ein heiliger Ort; Muslime ziehen soar die Schuhe aus bevor sie an ihren heiligen Ort gehen!

  4. Ich finde es sehr gut, wenn Menschen aus der Basis der Pfarreien sich an die Glaubenskongregation wenden. Wenn an einer Stelle toleriert wird, dass einzelne Pfarreiverantwortliche machen, was sie wollen, wo hört das dann auf? Es ist in der Tat die Geborgenheit und der Friede in den Pfarrgemeinden existentiell bedroht! Sollen wir uns dauernd ärgern und unwohl fühlen müssen?
    Gerade Schwulensegnungen werden dann in besonders schönen Hochzeitskirchen durchgeführt werden, die man sich aussucht. Auch wir haben eine herrliche, mehr als 500 Jahre alte Kirche, die gerne als Hochzeitskirche genutzt wird. Ich möchte nicht, dass dort ein fremder Pfarrer Schwule und Lesben traut! Denn diese werden es als Trauung organisieren und so von der Ausstattung durchführen, dass die Zeitung schreibt: Jetzt können sich auch Homos katholisch trauen lassen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
    Seelsorger, die das mitmachen, merken gar nicht, wie sie am Nasenring genau dorthin gezogen werden, wo der Mainstream sie haben will! Es sollen möglichst viele sich an Rom wenden, auch an Bischöfe hier, die da nicht mitmachen. Vielleicht kann man in ein anderes Bistum emigrieren? Meine Kirchensteuer würde ich auch gerne dann dorthin bezahlen.

      1. Guten Tag,
        verfügen Sie über höheres Hintergrundwissen? – Natürlich kann die Glaubenskongregation eingreifen, wenn sie will – dafür ist sie nämlich da – und sie hat auch mehrfach in der Weltkirche „eingegriffen“, ob es um die Ablehnung von irrigen Erscheinungen ging (z.B. Heroldsbach) oder um den Entzug der Lehrerlaubnis für theologische Irrläufer; sie könnte auch deutsche Bischöfe nachdrücklich auffordern, dem Responsum zu gehorchen und es z.B. im Amtsblatt abzudrucken bzw. Pfarrer an ihre Loyalitätspflicht gegenüber dem kirchlichen Lehramt zu erinnern.
        Freundlichen Gruß
        Felizitas Küble

        1. Jeder der ein bisschen kirchenrechtliches Wissen hat weiß daß es der Glaubenskongregation nicht mehr möglich ist unter Umgehung des Ortsbischof in einer Pfarrei einzugreifen das konnte das alte Hl. Offizium.
          Im übrigen hat Papst Franziskus der Glaubenskongregation bereits zu beginn seiner Amtszeit verboten auch Beschwerden von Gläubigen zu reagieren diese sind an den Ortsbischof weiter zu leiten.
          um auf ein Beispiel einzugehen Heute wäre es der Glaubenskongregation nicht mehr möglich von sich aus gegen Heroldsbach vor zu gehen
          die Rechtsgrundlagen sind ganz andere
          die Glaubenskongregation kann nur im direkten Auftrag des Papstes handeln
          also sie kann die DBK nur dann auffordern das Responsum umzusetzten wenn der Papst sie dazu ermächtigt
          Das ist ja auch der Grund warum diese Briefe zum Synodalen Prozess und die Gespräche in Rom nichts bringen
          der Papszt hat die Kurie völlig entmachtet

          1. Guten Tag,
            wie schön, daß gerade Sie kirchenrechtlich sooo gut Bescheid und auch sonst gerne alles besser wissen.
            Nehmen Sie bitte zunächst Folgendes zur Kenntnis:
            1. Es geht – siehe dazu mein voriger Kommentar – nicht vorrangig um das Eingreifen der Glaubenskongegration in eine Pfarrgemeinde, sondern vor allem darum, den Bischof (!) an seine Pflichten zu erinnern, wozu die Glaubenskongegration natürlich befugt ist – immerhin geht es um deren eigenes Responsum, das nicht für die Katz geschrieben sein sollte.
            2. Sodann behaupten Sie, der Glaubenskongregation sei es heute nicht mehr von sich aus möglich, z.B. gegen Heroldsbach vorzugehen.
            Genau umgekehrt wird ein Schuh draus: Während der Vatikan damals lediglich das bischöfliche NEIN aus Bamberg bestätigt (!) hat, ging die Glaubenskongregation noch unlängst deutlich weiter: Sie hat nämlich ihr NEIN zu den Amsterdamer Erscheinungen bekräftigt, obwohl der
            frühere Ortsbischof Punt sie eigenwillig anerkannt hatte.
            Das ist noch von ganz anderem Kaliber als Heroldsbach, weil hier mit Amsterdam ein bischöfliches Dekret von Rom aus praktisch annulliert wurde.
            Siehe hier – damit Sie auf den aktuellen Stand konkreter kirchenrechtlicher Fakten gelangen: https://charismatismus.wordpress.com/2021/01/02/niederlande-kirche-bekraftigt-ihre-ablehnung-der-amsterdam-erscheinungen/)
            Sodann haben Sie für Ihre steile Behauptung, der Papst habe die Kurie „völlig entmachtet“, keinerlei Beweis bzw. Beleg erbracht.
            Sie müssen aber nicht meinen, ich würde mich jetzt endlos mit Ihnen im Kreise drehen.
            Freundlichen Gruß
            Felizitas Küble

      2. „Natürlich kann die Glaubenskongregation eingreifen, wenn sie will“. Wenn es stimmt, was im Rahmen der ganzen Missbrauchsgeschichte geschehen ist, hat die Kongregation bei Meldungen dieser Art oft genug anscheinend nicht gewollt. Bei Verfehlungen in der Liturgie und im Umgang mit dem Altarsakrament seien sie hingegen fix bei der Sache gewesen. Natürlich ist es angemessen, dass sie sich um den rechten Umgang mit dem Allerheiligsten sorgt. Ich habe allerdings gelernt, dass Christus nicht nur im Sakrament gegenwärtig ist, sondern ebenso in seinem Wort und im Menschen, der mir begegnet. Dann wurde Christus doch auch in den Missbrauchten von seinen geweihten Dienern Gewalt angetan und er selbst missbraucht. Und das bekomme ich halt nicht zusammen, dass die Missachtung des Allerheiligsten als verwerflicher angesehen wurde, wie die Missachtung der Würde und Freiheit der missbrauchten Menschen.

        1. Guten Tag,
          für Verstöße gegen die Sakramente bzw. die Heiligkeit der Messe ist die Kongregation für den Gottesdienst zuständig – und gerade die Glaubenskongregation war es, die unter Ratzingers Leitung die Strafnormen bei Missbrauch verschärft hat und dafür sorgte, daß nunmehr die Missbrauchsfälle bei ihr gemeldet werden mußten – und nicht mehr wie vorher bei der Kleruskongregation. Dieses Thema wurde also „höher gehängt“.
          Freundlichen Gruß
          Felizitas Küble

        2. dann sagen Sie mir bitte aufgrund welcher Kirchenrechtlicher Bestimmung von der Glaubenskongregation eingegriffen werden kann
          im übrigen verwechseln Sie hier Kraut und Rüber Mißbrauchsfälle haben eigene kirchenrechtliche Bestimmungen

    1. Was mich hier immer wieder wundert: Promovierte Akademiker schreiben ohne Rücksicht auf Grammatik, Satzbau und auf das, was der Deutsche Sprachgebrauch sonst noch vorgibt. Hier passt etwas nicht zusammen. Das klingt zu sehr nach Schüler-Niveau. Mir ist nicht bekannt in was Frau Dr.Agerer-Kirchoff promoviert hat, aber deutsche Grammatik wird es wohl nicht gewesen sein.

      1. Guten Tag,
        Ihr Kommentar ist auch nicht frei von Rechtschreibfehlern, aber egal – und bei Akademikern kann es einen Unterschied ausmachen, ob sie zwischendurch ein Posting loslassen oder eine wissenschaftliche Abhandlung schreiben.
        Ich kenne die Autorin übrigens auch nicht.
        Freundlichen Gruß
        Felizitas Küble

  5. Das Problem ist, daß in den letzten zwanzig Jahren sehr (sehr!) viele Brautpaare eine schöne kirchliche „Hollywood“-Trauung in einer hübschen Kirche wünschen. Es gibt viele junge Paare, die bei den Vorbereitungsgesprächen von dem kirchlichen Umfang überfordert sind.

    Eine Braut im Münsterland machte einma , als sie merkte, was da alles auf sie zukäme bei einer kirchlichen Trauung, folgenden Vorschlag: „Ach, Herr Pfarrer, können wir nicht einfach das ganze christliche Drumherum weglassen?“ (Wortwörtlich!)

    Jungen Paaren wird heute suggeriert: „Schönes Brautkleid, schöne Location, schöne Kirche“ für die Hochzeit. Vielleicht läßt man später das Kind taufen – oder auch nicht. Besser schon, damit es auch mal eine schöne kirchliche Hochzeit in einer schönen Kirche feiern kann.

    Es gibt junge Paare, welche sich nicht in der zuständigen Pfarrkirche trauen lassen wollen, weil diese nicht dekorativ genug ist.
    Man denke nur an Heilig-Kreuz in Münster, wo eine ignorante und arrogante Braut dem Pfarrer einfach das Mikrophon abnahm, um während der Trauung einen Schlager von Helene Fischer zu singen.

    Seit Jahren wird hier und anderswo die kirchliche Trauung benutzt, um einen Mädchentraum zu verwirklichen: „Einmal im Leben Prinzessin sein“

    Einmal festlich einziehen wie die Kaiserin Sissi – im Reifrock-Kleid.
    Einmal im Leben Cinderella sein!
    Dafür zahlt man schließlich Kirchensteuer. Wozu sind Sakramente denn sonst noch da?
    Nach der Hollywood-Zeremonie kann man ja immer noch aus der Kirche austreten, Gründe gibts ja genug….

    Der Wert der Ehe sollte auch innerhalb der christlichen Familien gelebt und weitergegeben werden.
    Da ist aber in den letzten Jahrzehnten wenig geschehen. Die kirchliche Obrigkeit kann da nicht alleine Schuld sein.
    Sakramente lediglich als Vorwand für Familientreffen und Familienfeiern: Das hat Tradition.

    Ich hatte das schon mehrmals erlebt in Münster, daß bei einer Kindstaufe die Paten an den Ambo gehen, um etwas aus „Der kleine Prinz“ vorzulesen. „Man sieht nur mit dem Herzen gut….“
    Und dann gibts Tränen der Rührung bei den Teilnehmern, während man beim kirchlichen Segen unbeindruckt bleibt…..

    Irgendwo ist da im Vorfeld schon etwas versickert.

  6. Ich weiß nicht, ob es wirklich eine so große Menge gleichgeschlechtlich Liebende gibt, die viel Wert darauf legen, den Segen der Kirche für ihre Verbindung zu erhalten. Dieses Thema ist doch nicht das wichtigste. Mich beschäftig eher die Tatsache, dass, zumindest in unserer Gegend, sich kaum noch Paare überhaupt trauen lassen. Der „besondere Wert und Schutz der christlichen sakramentalen Ehe von Mann und Frau; deren einzigartige Würde“, hat anscheinend für viele Zeitgenossen ihren Wert und Sinn verloren. Das liegt sicher nicht daran, ob gleichgeschlechtliche Verbindungen gesegnet werden oder nicht. Nach meiner Meinung wird viel Kraft und Energie und Papier in Themen gesteckt, die erst einmal zweitrangig sind. Die Menschen sollen wieder neu zu Christus geführt werden, das ist doch die vorrangige Aufgabe der Kirche.

    1. Guten Tag,
      natürlich ist die Christusverkündigung bzw. Neu-Evangelisierung noch weitaus zentraler als dieses Segnungs-Thema, aber auch in der Heiligen Schrift kommen häufig vermeintlich „zweitrangige“ Fragen zur Sprache; immerhin befaßt sich Paulus z.B. in seinem Brief an die Römer (1,26 ff) mit Homosexualität und lehnt solche Verhaltensweisen deutlich ab.
      Zudem geht es positiv gesehen um ein klares Nein ohne Wenn und Aber zur Schöpfungsordnung Gottes – und zu ihr gehört die Ehe zwischen Mann und Frau, die in der Heilsordnung Christi sogar zum Sakrament erhoben wurde. Wenn die Kirche gleichgeschlechtliche Partnerschaften segnen würde – manche würden gar meinen, es gehe dabei gleichsam um so etwas wie einen Trauungssegen – dann würde die christliche Ehelehre noch weniger ernst genommen als jetzt schon – und somit das vorhandene Problem noch weiter verstärkt.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

  7. Es ist so: Die Kirchenleitung in Münster muß jetzt die Chance nutzen zur Anpassung.

    Denn wenn im nächsten Jahr das Gutachten über den Umgang mit Mißbrauch im Bistum Münster bekanntgegeben wird, dann wird für die Mehrheit der Gläubigen erst das ganze Ausmaß vom „System Lettmann“ ersichtlich.

    Lange hat man versucht, dies zu verbergen.

    2010 kündigte das Bistum schonungslose Aufklärung an.

    Als erste hätte eine Befragung des Altbischofes stattfinden müssen.
    Ist dies überhaupt geschehen? Wenn ja – Decken sich seine Aussagen mit der Aktenlage? – Schweigen…

    Mißbrauchsfall Rhede (70er und 80 er Jahre) : Bekanntwerden nach 2010, Entschädigung schon 2012 – zu Lebzeiten des Altbischofs.
    Wer hätte sich getraut, dem Altbischof einen Vorwurf zu machen?
    Auf diesen wartete noch ein Jubiläum und der renovierte Dom sollte wieder mit einem Bistumsfest gefeiert werden.

    Dann verstarb der Altbischof.
    Daraufhin schwieg die Bistumsleitung weiterhin. Denn wer sich beim früheren Bischof nach oben gedient hatte, wollte jetzt nach dessen Tod – verständlicherweise – nicht mit Lehm werfen.

    Dann war da ja noch der Katholikentag. Auf diesen sollte kein Schatten fallen.

    Als der vorbei war, kam dann ein halbes Jahr später das Eingeständnis des Bistums, der Altbischof hätte Fehler begangen beim Umgang mit solchen Fällen.

    Es kommt immer mehr über das Versagen der frühren Bistumsleitung heraus: Man spricht mittlerweile vom System Lettmann.

    Nächstes Jahr wird ein Gutachten darüber vorgestellt, wie es im Bistum Köln geschehen ist. Dann wird etwaiges Versagen der Bistumsleitung seit der Nachkriegszeit bekannt werden.

    Wer von der heutigen Bistumsleitung sich jetzt nicht beim Mainstream anpasst , hat dann im nächsten Jahr verloren.

    Wir passen uns Maria 2,0 etc an, dann gehen die Leute nach Bekanntwerden des Bistumsversagens früherer Jahre mit der heutigen Ortskirche nicht sehr zu Gericht.
    „Guten Willen“ zeigen bei denen, die jetzt schon auf die Barrikaden gehen: Verhindert eine Katastrophe, wenn im nächsten Jahr hier das Donnerwetter losbricht.
    Vorsichtshalber dem Mainstream bereits vorher guten Willen beweisen.

    Man kann und darf zu dem obigen Thema kontroverser Meinung sein. Aber man sollte echter Meinung sein und sich nicht aus oberflächlichen Gründen plötzlich als Wendehals erweisen. Das nimmt einem nämlich keiner ab, weder die eine noch die andere Meinungs-Seite.

  8. Das mag ja alles recht und gut sein, aber auf welcher kirchenrechtlichen Grundlage soll das geschehen?
    Reicht es Herrn Altenhövel, wenn die Glaubenskongregation sagt:
    „Aha, Herr Altenhövel lehnt das ab und findet jenes gut“,
    denn mehr Wirkung kann das nicht haben.
    Das ist dasselbe wie die ewige Sammlung von Unterschriften.

    1. Guten Tag,
      welche „Wirkung“ dieses Schreiben an die Glaubenskongregation ausübt oder nicht, kann man vorweg nicht wissen.
      Zudem geht es Herrn Altenhövel nicht nur um seine persönliche Ansicht, die immerhin identisch ist mit dem Responsum aus Rom, sondern vor allem darum, daß Kirchenmänner in Deutschland – darunter auch der namentlich erwähnte Bischof von Münster – sich hinter die katholische Lehre stellen und die Schöpfungsordnung Gottes verteidigen, statt sich bequem einem hedonistischen Zeitgeist anzupassen – einer „Diktatur des Relativismus“, wie Kardinal Ratzinger einst warnend sagte, bevor der Papst wurde.
      Allerdings kann man in einem ausführlichen Schreiben gründlicher argumentieren als in einer Unterschriftensammlung.
      Zudem hat der Familienvater aus Münster der Glaubenskongregation für ihre klare Ansage gedankt und wollte seine Anerkennung ausdrücken – und das ist auch gut so!
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

  9. Ich wünsche Herrn Altenhövel alles erdenkliche Gute und möge sein wichtiger SOS-Brief auf ein offenes Ohr treffen.

    Es ist nicht nur in seiner Pfarrgemeinde solch ein Ungehorsam. Auch hier in der Nähe haben etliche Dorfkirchen mit Lichtern die Regenbogenfarben (zur Homosexualität sich bekennende Farben) bestrahlt. Das sollte schleunigst unterbunden werden.

    Und Herr Altenhövel hat den richtigen Weg eingeschlagen. Hier vor Ort und von dem Bischof ist in der HInsicht nichts zu erwarten.
    Genn hat sich ja positioniert. Er lässt es geschehen, was die einzelnen Gemeindepfarrer meinen machen zu können.

    Jedoch kenne auch ich einige Menschen aus unserer Gemeinde, die für die Segnung homosexueller Paare sind.
    Die Mehrheit ist es sicherlich nicht. Und das wissen die Pfarrer und Bischöfe auch und hätten eigentlich nicht viel an Gegenwind zu befürchten. Im Erzbistum Köln sieht es da sicher anders aus.
    Duckmausertum, weil wir niemanden verlieren wollen.
    Man kann es doch sehr gut erklären, warum es nicht mit der Segnung der homosexuellen Verbindung geht.
    Jeder einzene zur Homosexualität neigende Mensch kann gesegnet werden. Segen kann nur im Sinne des Namen Gottes geschehen. Und die Bibel lehnt diese Verbindungen Mann und Mann oder Frau und Frau eindeutig ab.
    Ich glaube, es ist eine verschwindet geringe Zahl dieser Verbindungen, die sich überhaupt von der Kirche segnen lassen wollen.
    Und die evangelische Kirche hat ja so gut wie gar kein Problem damit und segnet auch schon seit Jahren diese Paare.

    Nochmal viel Erfolg und ich behalte Ihr wichtiges Anliegen in meinen Gebeten.

    1. Siehe auch Prof. Annica Dahlström und Christa Meves und Gabriele Kuby und den „Bund Katholischer Ärzte“ (BKA) Deutschland zur Thematik.

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