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Müssen Katholiken an Fatima, Lourdes etc. glauben?

Anerkannte Erscheinungen gehören nicht zum „Glaubensgut“

Wir bekommen seit Jahrzehnten immer wieder Briefe und Anfragen, wie es denn mit Fatima, Lourdes, Guadelupe und anderen kirchlich anerkannten Erscheinungen steht: Müssen Katholiken daran glauben oder nicht?

Die Antwort ist denkbar einfach: Kein Katholiken muß an Privatoffenbarungen glauben, auch nicht an die kirchlich gebilligten (an die nicht-anerkannten soll man sowieso nicht glauben).  Fast alle angeblichen „Erscheinungen“ wurden von der Kirchenleitung ohnehin nicht anerkannt. Wetzlar-DSC_0640-2 - Kopie

Nach dieser Erklärung erhebt sich meist der Einwand: „Aber wenn diese „Erscheinungen“ doch kirchlich anerkannt sind, warum ist es dann freigestellt, ob man daran glaubt der nicht?“

Hierauf gibt das katholische Lehramt selber die Antwort: Weil die Anerkennung einer sogenannten „Privatoffenbarung“ lediglich bedeutet, daß Katholiken daran glauben   d ü r f e n ,  aber nicht, daß sie es  m ü s s e n .

Die Anerkennung beinhaltet also keine Verpflichtung;  sie ist lediglich ein „Türöffner“, eine Erlaubnis, ein kirchlicher „o.k.“-Stempel,  eine Art „nihil obstat“ (= „Es steht dem nichts entgegen“)  –  mit anderen Worten: Eine Unbedenklichkeits-Erklärung, die zudem ohne Anspruch auf Unfehlbarkeit verkündet wird.

Eben dies wird im  KKK, dem „Katechismus der Katholischen Kirche“, auch als sog. „Weltkatechismus“ bekannt, ausdrücklich erklärt. Dort heißt es unter Nr. 67:

„Im Laufe der Jahrhunderte gab es sog. „Privatoffenbarungen“, von denen einige durch die kirchliche Autorität anerkannt wurden. Sie gehören jedoch nicht zum Glaubensgut.“

Das bedeutet: Anerkannte Privatoffenbarungen sind nicht „nur“ keineswegs unfehlbar (also kein Dogma), sie gehören nicht einmal zum „depositum fidei“, sind also kein Bestandteil des (hinterlegten, überlieferten) „Glaubensgutes“. Daher gehören  sie nicht zu den katholischen Lehraussagen und sie sind kein Inhalt offizieller kirchlicher Verkündigung.

Wie steht es vergleichsweise mit den  – nicht wenigen  –  kirchlich klar abgelehnten „Erscheinungen“, die ausdrücklich als „nicht übernatürlich“ verurteilt wurden?

Es ist Katholiken  – und vor allem Priestern  –  nicht erlaubt, an derartige „Visionen“, „Botschaften“ etc. zu glauben, zumal diese in einem meist langwierigen Untersuchungsverfahren geprüft und für verwerflich oder zumindest unzuverlässig befunden wurden  –  mitunter wurde auch die Unglaubwürdigkeit der sog. „Seher“ festgestellt. Die Kirche wünscht nicht, daß man solchen „Privatoffenbarungen“ anhängt, zumal die christliche Botschaft  durch Aberglaube und wundersüchtige Leichtgläubigkeit der Lächerlichkeit ausgesetzt würde.

Gleichwohl steht die Frage im Raum: Warum zeigt sich die katholische Kirche derart zurückhaltend bis kritisch gegenüber „Privatoffenbarungen“ und „Erscheinungen“?

Ist dies erst in neuerer Zeit so  –  oder handelt es sich um eine kirchliche Dauerhaltung, um eine grundsätzliche Vorsicht?

Es geht hier tatsächlich um eine prinzipielle kirchliche Mentalität, die immer schon vorhanden war und stets verkündet worden ist.  Was ist nun die theologische „Ursache“ dafür?

Die kath. Kirche hat immer behauptet, daß die „Offenbarung Gottes“ mit dem Tod des letzten Apostels bzw. dem Ende der apostolischen Zeit abgeschlossen ist. Folglich kann es danach keine für die Kirche verbindlichen „Offenbarungen“ mehr geben, die göttliche Autorität beanspruchen könnten.

Diese Lehraussage wurde zwar nie dogmatisiert (für unfehlbar erklärt), aber dies   deshalb nicht, weil sie durch die Jahrtausende hindurch derart selbstverständlich und unter „Rechtgläubigen“ ohnehin unumstritten war, daß sich eine spezielle Dogmatisierung erübrigte, zumal das Neue Testament klar bezeugt:

„Nachdem Gott viele Male und auf viele Weise durch die Propheten gesprochen hatte, hat ER zuletzt zu uns gesprochen durch seinen Sohn“ (Hebr 1,1-2).

Die Aussage über die Vollendung der göttlichen Offenbarung  gilt theologisch als ein sogenanntes „Axiom“  –  also eine  „Denkvoraussetzung“, eine wesentliche Grundaussage, die einer Reihe von Einzel-Dogmen zugrunde liegt und diesen „vorausgeht“.

Dieses Axiom, wonach die Offenbarung Gottes mit dem Tod des letzten Apostels abgeschlossen ist, gilt natürlich auch für Katholiken von heute  – und eben deshalb heißt es im „Weltkatechismus“, daß anerkannte „Privatoffenbarungen“ nicht zum „Glaubensgut“ der Kirche gehören; sie können daher die „göttliche Offenbarung“ nicht ergänzen und ihr nichts wegnehmen, können aber dieses Glaubensgut im Leben einzelner Katholiken vertiefen.

Dies ist lediglich die konsequente (theo)logische Schlußfolgerung aus dem Axiom, wonach die göttliche Offenbarung mit dem Tod des letzten Apostels vollendet ist.

Felizitas Küble, Leiterin des KOMM-MIT-Verlags und des Christoferuswerks in Münster

Kommentare

2 Antworten

  1. eine bekannte Frau von uns war in Lourdes.

    Sie ist dort nur mit einem Umhang bekleidet durch das Wasser gegangen und sagt,
    als sie aus dem Wasser kam, war sie gleich wieder trocken.

    Gibt es dafür eine logische Erklärung ?

    Hat dies was mit dem Material des Umhanges zu tun?

    Ich war noch niemals in Lourdes.

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