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Musterfeststellungsklagen ab 1.11.2018 möglich

Ab dem morgigen Donnerstag gibt es mit der Musterfeststellungsklage ein neues kollektives Rechtsschutzinstrument, das wir im Juni im Bundestag beschlossen haben. Verbraucher können sich dann in Deutschland Musterfeststellungsklagen anschließen, die von Verbraucherverbänden geführt werden.

Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Sebastian Steineke:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Ab morgen können Verbraucher in Deutschland ihre Rechte noch besser und einfacher durchsetzen. Mit der von uns eingeführten Musterfeststellungsklage steht ihnen ein kostengünstiges und effizientes kollektives Rechtsschutzinstrument zur Verfügung, dass es ermöglicht, bei Massenschäden Ansprüche in vereinfachter Form gerichtlich feststellen zu lassen. Gerade im Hinblick auf die Diesel-Geschädigten ist dies ein Meilenstein für den Verbraucherschutz in Deutschland. Wir konnten seitens der Union im Gesetzgebungsverfahren durchsetzen, dass nur besonders qualifizierte Verbände klagebefugt sind. Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher sehen wir bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem ADAC in guten Händen.“

Sebastian Steineke: „Die erste große Musterfeststellungsklage von Verbraucherzentrale und ADAC gegen VW war schon lange vor dem 1. November vorbereitet. Allein das zeigt, dass hier großer gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestand. Wir sind guter Dinge, dass sich das Instrument in der Praxis bewähren und zu einem noch höheren Maß an Verbraucherschutz in Deutschland führen wird.“

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