„Eine Zensur findet nicht statt“, garantiert das Grundgesetz. Doch mit dem noch vom alten Bundestag verabschiedeten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sollen über den Umweg der tatsächlichen und vermeintlichen Haßsprache unliebsame Beiträge in sozialen Medien unterdrückt werden.
Ab 1. Januar endet die Übergangsphase. Internetunternehmen drohen dann drastische Geldstrafen, wenn sie „offensichtlich strafbare“ Beiträge nicht innerhalb von 24 Stunden löschen.
Die Judikative ist bei diesem Verfahren praktisch entmachtet. Erstmals bestimmt nach dem Ende der SED-Diktatur wieder eine deutsche Regierung, was unter die Meinungsfreiheit fällt.
Die Social-Media-Konzerne müssen Folge leisten, ein Beschwerde-Management einrichten und ohne Anhörung der Betroffenen so schnell wie möglich löschen. Sie greifen dabei auch auf automatisch löschende Algorithmen zurück. Manchmal reicht ein falsches, nicht beleidigendes Wort, damit ein ganzer Beitrag verschwindet.
Doch bereits vor dem Inkrafttreten des von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erarbeiteten Gesetzes ist es für ein demokratisch ausgerichtetes Land zu ungewöhnlichen Zensurmaßnahmen gekommen.
Die JUNGE FREIHEIT dokumentiert elf Fälle aus dem ablaufenden Jahr, die nur beispielhaft für unzählige stehen.
Dazu gehören auch die Unterdrückung von Nachrichten und das Ausgrenzen von Opfern islamischer Anschläge, die die Flüchtlingspolitik in Frage stellen könnten. Denn Zensur hat viele Gesichter und zeigt sich auch im Umgang mit Angriffen auf Politiker. Nicht alles, was zensiert wird, geht auf das NetzDG zurück, zum Teil reicht Druck der Bundesregierung oder die politische Einstellung von Journalisten.
FORTSETZUNG des Artikels aus der JUNGEN FREIHEIT hier: https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2017/eine-zensur-findet-statt/