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„NetzwerkB“-Verband kritisiert ersten Entwurf des Koalitionsvertrags

Pressemitteilung der Opfer-Interessenvertretung „netzwerkB“:

Uns liegt der erste Entwurf für den Koalitionsvertrag der kommenden Großen Koalition in der Fassung vom 24. November 2013 vor: http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2013/11/2013-11-24_Koalitionsvertrag_Gesamtentwurf.pdf

Bezüglich der Regelungen für die Situation der Opfer von interpersoneller Gewalt müssen wir feststellen, dass die Situation der Betroffenen in einem großen Dunkelfeld hängen bleibt – ebenso wie die Taten. Diese Situation ist ein Triumph für die Täter. 

Die Verjährungsfristen im zivilrechtlichen und strafrechtlichen Bereich für Opfer von interpersoneller Gewalt und für Opfer sonstiger fremdverschuldeter Gesundheitsschäden sind gründlich zu reformieren, denn die Opfer und ihre Angehörigen leiden unter den Folgen ihr Leben lang – verbunden mit gesundheitlichen, materiellen und sozialen Problemen und Schäden.

Wir halten aufgrund der erlebten und erlittenen Realität eine völlige Aufhebung der Verjährungsfristen für erforderlich. Dies geht nicht nur mit den Belangen eines Rechtsstaats konform, sondern ist sogar seine Pflicht.

Die Kompensation dieser Schäden muss endlich dem tatsächlichen Schaden entsprechen. Dieser erstreckt sich über Einbußen in der schulischen und beruflichen Entwicklung, berufliche Ausfälle, psychische und physische Spätfolgen, bis hin zu Todesfällen.

Als Interessenvertretung sind wir regelmässig mit der ganzen Bandbreite des Leids der Betroffenen konfrontiert. Die heute üblichen Sätze sind so niedrig, dass sogar die Richter selbst zum Ausdruck bringen, dass diese Summen beschämend seien.

Vollständiger Text der Pressemitteilung HIER

netzwerkB  –  Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: 04503 892782 
presse@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org  

Kommentare

Eine Antwort

  1. Noch vor rund 20 Jahren war es allgemeines Ziel der EU-Staaten, Doppelstaatsbürgerschaften nach Möglichkeit zu vermeiden. Jetzt will die neue Bundesregierung die rechtliche Möglichkeit einer doppelten (oder faktisch auch mehrfachen) Staatsbürgerschaft sogar für Staatsbürger von Nicht-EU-Ländern eröffnen – praktisch also massenhaft für türkische Staatsbürger.

    Die Bundesregierungen der vergangenen Jahrzehnte haben damit nicht nur eine neue ethnische Minderheit (stellenweise sogar eine Mehrheit) in Restdeutschland geschaffen, die neue Regierung begründet jetzt auch die rechtliche Einrichtung eines neuen Volks mit (auch) fremder Staatsbürgerschaft neben dem deutschen Volk – vom dem nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland alle (rechtliche) Gewalt ausgeht. Mit dieser Ersetzung des deutschen Volks als des Souveräns des Staates erfüllt die Bundesregierung – wie schon ihre Vorgänger – den Tatbestand des fortgesetzten Hochverrats.

    Nicht mehr das Volk wählt die Regierung, sondern die Regierung wählt sich ein Volk.

    Und was soll das Ganze? Es ist offensichtlich: Der christliche Charakter, genauer der christlich geprägte ordre public, der das Verständnis des Grundgesetzes und der Gesetze prägt(e), soll ausgedünnt und letztlich vernichtet werden.

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