Bisher war es nicht verpflichtend, dass der Vatikan seine Einwilligung zur Gründung eines neuen Ordens gibt. Das Kirchenrecht (can. 579) schrieb nur eine Beratung mit dem Vatikan vor. Das ändert sich jetzt.
Mit seinem Motu proprio (so heißen wichtige Dekrete des Papstes) macht Papst Franziskus solche Neugründungen von der Zustimmung des Vatikans abhängig. Das Dekret, das an diesem Mittwoch veröffentlicht wurde, tritt am 10. November in Kraft.
Der im Original lateinische Text betont zwar, dass auch künftig die Ortsbischöfe über den kirchlichen Charakter und die Vertrauenswürdigkeit neuer „Institute des geweihten Lebens“ bzw. „Gesellschaften apostolischen Lebens“ zu befinden haben. In dieser Hinsicht büßen sie also keinerlei Macht ein. Allerdings mache es sich der Vatkikan zur Aufgabe, die Bischöfe „beim Prozess der geistlichen Unterscheidung zu begleiten“.
Auch künftig wird der Ortsbischof neue Institute des geweihten Lebens „mit einem formalen Dekret einrichten“ – nur dass er dazu eben „die vorige schriftliche Erlaubnis“ aus Rom braucht, denn es müsse verhindert werden, dass „unnütze oder kraftlose Institute“ entstehen, dass es zu einer „übermäßigen Vervielfältigung von einander sehr ähnlichen Einrichtungen“ kommt oder zu einem „Zerfall in zu kleine Gruppen“.
Quelle und vollständiger Text hier: https://www.vaticannews.va/de/vatikan/news/2020-11/vatikan-motu-proprio-papst-orden-gruendung-rom-kirche-recht.html