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Neuer Skandal an der Odenwaldschule?

Pressemitteilung der Betroffenen-Initiative „NetzwerkB“:

Der hundertfache Missbrauch der vergangenen Jahre ist noch nicht aufgearbeitet, erneut hat die Odenwaldschule wieder einen Skandal: Ein Mathematik-Lehrer steht unter „Kinderporno-Verdacht“. Er betreute auch eine Wohngruppe. Buchtitel

Andreas Huckele, Mitglied im Beirat von NetzwerkB (Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt eV), nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Sperrt den Laden endlich zu“, war alles, was ich vor zwei Jahren in meiner Dankesrede anlässlich der Verleihung des Geschwister-Scholl-Preises an mich zur Odenwaldschule noch zu sagen hatte.
Täterfreundliche Strukturen ziehen Pädokriminelle an wie das Licht die Mücken. Die Odenwaldschule hat ihre täterfreundlichen Strukturen nicht effektiv modifiziert.
Ist in Deutschland nun jemand ernsthaft über die neuesten Ereignisse in Ober-Hambach überrascht? Ich nicht!
Die Odenwaldschule wird die Ignoranz gegenüber der sexualisierten Gewalt in der eigenen Organisation fortsetzen, solange man sie lässt. Wie lange wollen Eltern, Jugendämter, die Schulaufsichtbehörden und die Politik noch glauben, die Odenwaldschule sei nun auf einem guten Weg? Die Antwort ist: Bis zum nächsten Skandal!“
Andreas Huckele ist Autor des Buches „Wie laut soll ich denn noch schreien?“ (siehe Foto) –  Dafür bekam er den Geschwister-Scholl-Preis verliehen.

Quelle und Kontakt:
NetzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt eV.
Telefon: 04503 892782
presse@netzwerkb.org  /  www.netzwerkB.org

Kommentare

9 Antworten

  1. Zitat: „Seit Jahren werden katholische Priester sofort amtsenthoben, wenn auch nur ein anonymer (!) Mißbrauchs-VERDACHT auf sie fällt, ohne daß die Staatsanwaltschaft tätig wird oder auch nur Anlaß zu einem Ermittlungsverfahren sieht.“
    Diese Aussage steht vollständig im Widerspruch zu den aktuell angewandten Leitlinien (vom 16.9.13) der katholischen Kirche.
    http://www.praevention-kirche.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_2012/2013-151a-Ueberarbeitung-Leitlinien_Rahmenordnung-Praevention_Leitlinien.pdf
    Zitat: „Mehrfach wurde in jenen Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft einen Geistlichen ausdrücklich entlastete, die bereits erfolgte Amtsenthebung durch die Bistumsleitung dennoch nicht zurückgenommen.“
    Welche Fälle sind das?
    Es wäre doch nur gerecht, diese Fälle wenigstens hier namentlich zu rehabilitieren, wenn „die Presse“ darüber schon kein Wort verliert.

    1. Guten Tag,
      Sie können sich offenbar nicht vorstellen, daß betroffene Priester (ich kenne davon ein halbes Dutzend persönlich), die von der Staatsanwaltschaft entlastet wurden, deren kirchliche Amtsenthebung oder Suspension aber trotzdem nicht (oder erst später auf Druck des Vatikan) rückgängig gemacht wurde, schon genug hinter sich haben und nicht weiter in eine öffentliche Debatte hineingezogen werden wollen.
      Hier das Beispiel eines Priesters, der von sich aus darüber gesprochen hat (auch seine Amtsenthebung war vom Bistum Würzburg trotz erwiesener Unschuld nicht zurückgenommen worden):
      http://www.mainpost.de/regional/5569378.artikel/Ich-will-weiter-Seelsorger-sein;art764,5874468
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. „Hier das Beispiel eines Priesters, der von sich aus darüber gesprochen hat (auch seine Amtsenthebung war vom Bistum Würzburg trotz erwiesener Unschuld nicht zurückgenommen worden): ….“
        Die nachfolgenden Originalzitate belegen, dass auch diese Aussage nicht korrekt ist.
        Die Mainpost schreibt:
        „In den Bistümern Würzburg und Hamburg sind zwei katholische Priester wegen Missbrauchsvorwürfen suspendiert worden. Der Würzburger Bischof Friedhelm Hofmann BEURLAUBTE mit sofortiger Wirkung einen in seiner Diözese tätigen Geistlichen, gegen den die Staatsanwaltschaft Fulda wegen des Verdachts sexueller Übergriffe gegenüber Heranwachsenden ermittelt.
        Anmerkung: Der von der Mainpost verwendete Begriff „suspendiert“ ist natürlich falsch. Wie der nächste Satz korrekt belegt, wurde der Priester entsprechend den Leitlinien, beurlaubt. Spätestens seit Limburg sollte der Unterschied geläufig sein.
        Hier die Erklärung des Priesters auf der Homepage des Bistums Würzburg:
        http://www.pow.bistum-wuerzburg.de/details/die-verletzungen-aufarbeiten/a7c83f52-e16b-422b-9907-222da9710693
        In einer Erklärung Elbrechts, die ebenfalls in den Gottesdiensten am dritten Advent in der Pfarreiengemeinschaft verlesen wurde, gibt der Priester bekannt, dass er sich trotz des mangels Tatverdachts eingestellten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens entschieden habe, nicht wieder in die Pfarreiengemeinschaft Oberer Sinngrund zurückzukehren, sondern künftig in seinem Heimatbistum Fulda zu bleiben. „Sicher werde ich mit diesem Schritt bei vielen von Ihnen Enttäuschungen und Unverständnis auslösen. Die letzten für mich krisenhaften Monate haben mir aber deutlich bewusst gemacht, dass es auch in meiner Lebensgeschichte dunkle Flecken gibt, denen ich mich stellen möchte und muss“, schreibt der Priester. Es liege ihm sehr daran, den Gläubigen mitzuteilen, dass er diesen Schritt freiwillig und ohne Druck der Bistumsleitungen gehe.
        Hier die Stellungnahme von Bischof Hofmann:
        aaO

        Generalvikar Stanke erläuterte, dass es im März 2010 zu anonymen Anschuldigungen gegen den Priester des Bistums Fulda wegen möglicher sexueller Übergriffe auf Minderjährige in den frühen neunziger Jahren gekommen sei. „Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die auf Anzeige des Bistums Fulda eingeleitet wurden, haben die Tatvorwürfe nicht bestätigt. Das Ermittlungsverfahren gegen den 59-jährigen Priester wurde am 30. November 2010 mangels Tatverdachts eingestellt.“ Stanke, Hillenbrand und Schmitz unterstrichen einhellig, dass bei Vorwürfen sexueller Übergriffe die Einschaltung der Staatsanwaltschaft und die Beurlaubung des Beschuldigten ein „völlig übliches Verfahren“ seien. Die Beurlaubung sei keine Vorverurteilung, sondern ein Signal, dass die Diözese die gegen den Priester erhobenen Vorwürfe ernst nehme und alles fördern wolle, was einer zügigen Aufklärung diene“, sagte Hillenbrand.
        Alle Maßnahmen nach geltendem Recht insbesondere Beachtung der Rechte des Beschuldigten. Auch dieser Fall ist kein Beispiel für die Behauptungen, die Sie pauschal geltend machen, dass
        “seit Jahren katholische Priester sofort amtsenthoben werden, wenn auch nur ein anonymer (!) Mißbrauchs-VERDACHT auf sie fällt, ohne daß die Staatsanwaltschaft tätig wird oder auch nur Anlaß zu einem Ermittlungsverfahren sieht.”

        1. Guten Tag,
          wenn sich schon Redaktionen der weltlichen Presse – und dies noch dazu damals im Mai 2010, als die Mißbrauchsdebatte hochgradig am Kochen war – über Vorverurteilungen von Priestern durch bischöfliche Amtsstuben wundern (und dies auch gerade in diesem Fall), dann will das etwas heißen:
          http://www.mainpost.de/regional/franken/Anonymer-Brief-und-Folgen-Verwunderung-ueber-Vorgehen-der-Kirche;art1727,5583515
          Es geht hier genau um den erwähnten Pfarrer. Dazu schreibt Barbara Bedacht u.a.:
          „Der Umgang mit dem anonym beschuldigten Priester zeigt die Hilflosigkeit der katholischen Kirche. Jene, die zu lange geschwiegen haben, wollen jetzt mit Feuereifer aufräumen. Besonnenheit und Vertrauen in die eigenen Mitarbeiter wären angebracht, bis sich Anschuldigungen geklärt haben. Die Kirche muß einen Mittelweg finden zwischen Vertuschen und voreiligem Verurteilen.“
          Erschwerend kommt hinzu, daß Domvikar Weismantel in einer öffentlichen Pfarrversammlung wahrheitswidrig behauptet hatte, es seien Namen von Mißbrauchsopfern bekannt. Die Staatsanwaltschaft hatte dies eindeutig bestritten.
          In diesem Artikel heißt es:
          > http://www.mainpost.de/5569378.artikel/Staatsanwalt-stellt-Ermittlung-gegen-Pfarrer-ein;art764,5854307
          „Viele Gläubige in Wildflecken interessierte unterdessen auch, warum die Kirchenleitung den Geistlichen anhand so wackeliger Beschuldigungen von seinem Amt beurlaubt und damit weitreichenden Spekulationen ausgesetzt hat.“
          Der betroffene Priester hat seine Enttäuschung über das Verhalten von Ordinariatsseite ebenfalls klar zum Ausdruck gebracht.
          Während die Staatsanwaltschaft bei diesem Geistlichen keinen Grund zu einem Ermittlungsverfahren sah, ist es im Falle der Odenwaldschule (wie ich bereits erwähnte!) zu einer Hausdurchsuchung bei dem Verdächtigten gekommen. Natürlich gilt auch dann die Unschuldsvermutung; es ist in der Pressemitteilung von NetzwerkB auch korrekt von „Verdacht“ die Rede, doch bei jenem Priester gab es nicht einmal ernsthafte Verdachtsmomente. Das Thema ist also ausführlich beleuchtet und damit jetzt beendet.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  2. Lieber „Gast auf Erden“!
    Ich kann die Ausführungen Frau Kübles bestätigen.
    Ein Geistlicher, vor einigen Jahren in einen solchen Verdacht geraten, durfte ab sofort nicht mehr sein Priesteramt ausüben, was ja an sich auch richtig ist.
    Er kam fast regelmäßig zu unserem Bibelabend und wir sahen alle, wie sehr unglücklich er war.
    Natürlich wurde sein Fall in der örtlichen Presse genüsslich breitgetreten.
    Später wurde der Pfarrer vollständig und absolut zweifelsfrei rehabilitiert.
    Eine unscheinbare, leicht zu übersehende Meldung darüber in der selben Presse – das war alles!
    Und die Information war auch nicht aus der Überschrift ersichtlich, man musste schon den Text lesen, um zu erfahren, dass dieser Priester vollkommen unschuldig gewesen war.
    Keine Entschuldigung der Presse – nichts, gar nichts!

  3. Täterfreundliche Strukturen ziehen Pädokriminelle an wie das Licht die Mücken.
    Völlig richtig! Und haben die Vertreter der Opfer sexualisierter Gewalt nicht ähnliches wie jetzt von der Odenwaldschule von der Hierarchie der römisch katholischen Kirche gefordert? Und wann ist in der katholischen Kirche jemals ein kindervergewaltigender Pfarrherr gefeuert worden, wie das jetzt von der Odenwaldschule gemacht wurde? Von der Kirche werden immer nur die Menschen um Lohn und Brot gebracht, deren Liebe der Kirche nicht passt. Sei es eine neue Liebe nach einer zerbrochenen Liebe, oder gleichgeschlechtliche Liebe.

    1. Guten Tag,
      Ihr Wissensstand befindet sich völlig neben der Realität: Seit Jahren werden katholische Priester sofort amtsenthoben, wenn auch nur ein anonymer (!) Mißbrauchs-VERDACHT auf sie fällt, ohne daß die Staatsanwaltschaft tätig wird oder auch nur Anlaß zu einem Ermittlungsverfahren sieht (im Unterschied zur Odenwaldschule, wo es jetzt eine Hausdurchsuchung gab).
      Mehrfach wurde in jenen Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft einen Geistlichen ausdrücklich entlastete, die bereits erfolgte Amtsenthebung durch die Bistumsleitung dennoch nicht zurückgenommen.
      Seitens der Kirche wird ein Ehebruch allerdings nicht als „zerbrochene Liebe“ verharmlost.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Ist es nicht verfrüht, die Diskussion einfach par ordre du mufti abzuwürgen?
        Einige Konsequenzen scheinen mir erwähnenswert.
        Fälle, wie der von Ihnen genannte kommen wohl häufiger vor, als es bisher in der Öffentlichkeit bekannt ist. Da von mehreren Fällen die Rede ist, bedeutet dies, die RKK bedient sich offensichtlich gar nicht so selten strafbarer Methoden (Mobbing, Falschaussagen etc.), um unliebsame Priester „fertig“ zu machen.
        Mit anderen Worten: die RKK treibt also aus niedrigen Beweggründen MISSBRAUCH mit dem Missbrauch. Das ist menschenverachtend und in höchstem Maße verwerflich.
        Berücksichtigt man zudem Berichte über Vertuschung und Intransparenz in der RKK, die in anderen katholischen Medien (z.B. kath.net) veröffentlicht werden(ich spare mir die Zitate, sie sind leicht zu finden und nachzulesen), dann sind einige Vorwürfe des Kommentators „Gast auf Erden“ gar nicht so abwegig und sein „Wissenstand“ befindet sich eigentlich nicht „völlig neben der Realität“, sondern die Realität sieht noch schlimmer aus.
        Das wollte ich abschließend auch noch anmerken.

        1. Guten Tag,
          zunächst zu dem von Ihnen erwähnten Leserkommentar des „Gast auf Erden“: Mein Widerspruch bezog sich hier darauf, daß der Autor schrieb: „Wann ist in der katholischen Kirche jemals ein kindervergewaltigender Pfarrherr gefeuert worden“ – in Wirklichkeit reichte in den letzten vier Jahren mitunter sogar ein bloßer Verdacht bzw. eine anonyme Anzeige für eine Beurlaubung oder de-facto-Amtsenthebung des Geistlichen. Wie die von mir zitierte Redakteurin der „Mainpost“ zutreffend feststellte, wurde zuweilen von einem Extrem (Vertuschung) ins andere gewechselt (Tendenz: Vorverurteilung), wobei neben Überreaktionen durchaus auch gezieltes Mobbing mit der „Mißbrauchskeule“ eine Rolle spielen kann.
          Derartige Vorgänge sind aber bei weitem nicht in allen Bistümern anzutreffen. Zudem sind mir Schicksale bekannt, bei denen bischöfliche Ordinariate auf Veranlassung des Vatikan eine kirchenrechtliche Rehabilitierung unrechtmäßig beschuldigter Priester vornehmen mußten. Man kann also verwerfliches Mobbing (per Mißbrauchskeule) nicht „der“ RKK (Römisch-katholischen Kirche) insgesamt vorwerfen – was natürlich nichts daran ändert, daß jeder Fall, bei dem Fairneß und wesentliche Rechtsprinzipien unter die Räder geraten, einer zuviel ist.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

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