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Neues „Notbremsengesetz“ unter der Lupe

Von Thomas May

Die geplanten nächtlichen Ausgangssperren des heute vom Bundeskabinett beschlossenen „Notbremsengesetzes“ sind zweifellos die härteste und zugleich (auch wegen ihrer Undifferenziertheit) umstrittenste Maßnahme.

Wenn – wie sogar von Befürwortern zugegeben wird – Spaziergänger, Jogger oder „einsame“ Radfahrer in den späten sommerlichen Abendstunden nicht das Problem sind, warum nimmt man sie dann nicht einfach von der Regelung aus?

Doch der eigentliche „Hammer“, der Pferdefuß liegt woanders, und es spricht Bände, dass in der medialen Berichterstattung und Bewertung des Gesetzes bisher darauf überhaupt nicht eingegangen wird.

So heißt es am Schluss:

„Die Gesetzesänderung soll insgesamt nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag gelten. Das ist derzeit der 30. Juni“ (https://www.tagesschau.de/inland/corona-gesetz-kabinett-101.html).

Das besagt zunächst: Aus dem kurz nach Ostern von MP Laschet in die Diskussion gebrachten „Brücken“-Lockdown von zwei bis drei Wochen sind im jetzt von der Koalition vorgelegten Gesetz im Handumdrehen satte 10 Wochen geworden.

Gestern noch wurde von Kanzleramtsminister Braun dementiert, dass das Gesetz im Extremfall bis „Mitte Juni“ gelten solle (https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_89831028/corona-kanzleramtsminister-dementiert-bericht-ueber-lockdown-bis-juni.html). Heute lesen wir schwarz auf weiß: 30. Juni.

Die strategisch dosierten Vertröstungen und Unwahrheiten des Systems Merkel bekommen immer kürzere Beine.

Geradezu zynisch ist das Wort „nur“ in dem zitierten Satz, was ja nichts anderes nahelegen soll als: Selbst nach den vielen falschen Inaussichtstellungen, gebrochenen Zusagen, enttäuschten Hoffnungen durch Merkel und Co. seit dem November 2020, als der Einstieg in den Lockdown begann, sollen die Bürger(inn)en doch froh und dankbar sein, dass die massiven Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte „nur“ noch bis 30. Juni weiterdauern.

Und auch das ist noch nicht alles.

Die angebliche zeitliche Befristung bis 30. Juni erweist sich bei genauerer Betrachtung als Augenwischerei, denn es heißt „derzeit“: Das Verfallsdatum ist an die „Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag“ gebunden.

Diese „Feststellung“ erfolgte zuletzt am 26. März 2021 mit Wirksamkeit bis zum 30. Juni.

In dem „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ wird erläutert:

„Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt künftig als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach deren Feststellung das Fortbestehen feststellt“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/pandemische-lage-verlaengert-1872464).

Das klingt nur scheinbar nach Entwarnung, denn im Umkehrschluss bedeutet es:

Wird im Juni etwa vom Deutschen Bundestag ein „Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt, würde das „Notbremsengesetz“ in die Verlängerung gehen, voraussichtlich um drei Monate.

Zusammengefasst: Im „Notbremsengesetz“ ist ein Mechanismus verankert, der schlimmstenfalls eine unbegrenzte Verlängerung ermöglicht – den Einstieg in einen Dauerlockdown.

Die Gefahr kann nur gebannt werden, wenn – sofern es tatsächlich zur Verabschiedung und Inkraftsetzung dieses den Bund ermächtigenden Gesetzes kommen sollte – in dem noch laufenden Verfahren ein Passus eingefügt wird, der ein automatisches, unwiderrufliches Auslaufdatum des Gesetzes benennt, wie es zum Beispiel der sächsische Ministerpräsident verlangt hat.

Unser Autor Thomas May ist Lehrer i. R. – Er unterrichtete die Fächer Deutsch und Katholische Religionslehre. Der in Sendenhorst (Münsterland) lebende Autor ist ein Neffe des bekannten Prälaten und Kirchenrechtlers Prof. Dr. Georg May (Mainz).

Kommentare

33 Antworten

  1. Frau Küble,

    mich wundert es nicht mehr, dass Sie diesen Geschichtsrevisionismus bezüglich des angeblichen „Sozialismus“ der Nazis teilen, um alles, was Ihrer Auffassung nach „links“ ist zu diskreditieren und um neurechte Bewegungen zu legitimieren. Das ist natürlich leicht zu durchschauen.

    Und die Weltwoche und Kloeppel sind natürlich ganz illustre Quellen … Ebenfalls ein Büchlein eines Nichthistorikers von 1993. Wahr vielmehr bleibt:

    „Die Grundlage der nationalsozialistischen Weltanschauung ist die Ungleichwertigkeit der Menschen, die schließlich zum Rassenwahn des NS-Regimes geführt hat. Das ist das genaue Gegenteil des linken Gleichheitsideals. …
    Als die Nazis noch nicht an der Macht waren, existierte in der Tat ein Flügel, der sich antikapitalistisch und revolutionär gab. Man wollte auf diese Weise die Linke für sich gewinnen. Hitler ließ die Leitfigur, Gregor Strasser, aber 1934 liquidieren. Und das bedeutete auch das Ende dieser Strömung. …

    Quelle: https://www.br.de/nachricht/faktencheck/waren-die-nazis-links-100.html

    Der angebliche „Antikapitalismus“ der Nazis war vor allem verkappter Antisemitismus, denn er zielte auf reiche Juden ab. Es war die Großindustrie, die Hitler stützte.

    Der entscheidende Punkt aber ist folgender:

    Die angeblich „sozialistischen Elemente“ der NS-Diktatur waren nie ein Ziel an sich, sondern immer nur Mittel zum Zweck zur eigenen Herrschaftsabsicherung und zur Durchsetzung des Rassenwahns. Und das ist der fundamentale Unterschied zum Sozialismus bzw. Kommunismus.

    Ein Sozialist/Kommunist ist jemand, der vom Narrativ des Klassenkampfes ausgeht und deshalb nicht national denkt, weil der Klassenunterschied keine nationale Besonderheit ist. Die Anziehungskraft des Sozialismus/Kommunismus bestand ja gerade darin, dass Arbeiter überall auf der Erde unter dem einen Banner des Kommunismus versammelt werden sollten, um die Vorherrschaft des Kapitals zu brechen. Das aber hat nichts mit der Agenda Hitlers zu tun.

    Die einzige Gemeinsamkeit ist, dass zur Durchsetzung ihrer Ziele sowohl der Kommunismus als auch der Faschismus und Rassenwahn der Nazis zu totalitären Unterdrückungsmechanismen greifen müssen.

    1. Guten Tag,
      typisch für Ihren oberflächlich-einseitigen Stil ist es, alles das, was Ihnen nicht paßt, abwertend ins Eck zu stellen, z.B. die WELTWOCHE.
      Hingegen ist natürlich ein öffentlich-rechtlicher und vermeintlicher „Faktencheck“ (auch wenn er hauptsächlich übliches linkes Gedankengut serviert) eine Art objektive Wahrheitsinstanz – alles klar.
      Das von Ihnen ohne jede Kenntnis abgewertete „Büchlein (!) eines Nichthistorikers“ wird allerdings von historischer und ganz unverdächtiger Seite („Fachinformationen für Geschichtswissenschaften“) ernst genommen, ja sogar sehr gewürdigt, hier z.B. als „hervorragende Studie von Ulrich Hövel“ bezeichnet (siehe dort unten unter Anm. 2): https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-9395
      Typisch für linke und zeitgeistige Mentalität ist es natürlich auch, den Nationalsozialismus als „Faschismus“ zu bezeichnen, womit Sie ihn letztlich verharmlosen, denn der tatsächliche Faschismus (Franco, Mussolini) war weitaus weniger judenfeindlich und nicht derart totalitär wie der NS. Lesen Sie dazu doch einmal die Studien der jüdischen Politologin Hannah Arendt zum Totalitarismus.
      Ihre dümmlichen Einlassungen im ersten Absatz lohnen keine Antwort und sind wirklich leicht zu durchschauen – als argumentationsfreie Polemik nämlich.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

      1. Gut, dass Sie jede INHALTLICHE Auseinandersetzung mit meinen Argumenten vermeiden. Auch das spricht für sich. Sie sind über die Jahre nach rechts aussen abgedriftet, Frau Küble. Und Ihre Kritik an mir wegen des „Faschismus“ zeigt nur, dass Sie nicht lesen, was ich schreibe. Ich schrieb nämlich „Faschismus UND Rassenwahn der Nazis“. Schon daraus ergibt sich, dass Nazis nicht nur Faschisten waren.

        Überflüssig ist es, zu erwähnen, dass Ihr Link die Rezension des Buches mit dem Titel „Hans Frank. Hitlers Kronjurist und Generalgouverneur“ betrifft, die lediglich in einem kleinen Sätzchen unter Anmerkung 2) auf Hövel im Behauptungsstil eingeht. Das ist doch inhaltlich recht dünn. Da hätte ich schon gerne die BEGRÜNDUNG dafür gelesen, warum diese so „hervorragend“ sein soll. Allerdings fällt auf, dass sich die Anmerkung/Randziffer 2) auf folgenden Satz bezieht:

        „Eine auf breiter Quellenbasis stehende und alle wesentliche Aspekte seines Lebens berücksichtigende Arbeit über Joseph Goebbels steht hingegen noch aus.“

        Folglich bezieht sich die Anmerkung (wie auch die Studie selbst) hauptsächlich auf die Person Joseph Göbbels nur bis 1933 !!!!! und nicht auf den angeblichen „Sozialismus“ der Nazis und schon gar nicht auf deren tatsächliche „Politik“ nach 1933. Und offensichtlich ist die Studie auch nicht mal „eine auf breiter Quellenbasis stehende und alle wesentliche Aspekte seines Lebens berücksichtigende Arbeit über Joseph Goebbels“, denn sonst stünde diese ja nicht aus.

        Ihre Quellenlage zum angeblichen „Sozialismus“ der Nazis ist doch sehr, sehr dünn, Frau Küble.

        Und wer wie Sie immer wieder gerne „mainstream-Medien“ u.a. pauschal als links und irrelevant abtut (es sei denn, es gibt dort mal eine Meldung, die Sie für Ihre Zwecke ausschlachten können), sollte meine fehlende Wertschätzung für die Weltwoche und deren rechtsgerichteten Herausgeber etwas sportlicher nehmen. Finde ich jedenfalls.

        1. Guten Tag,
          Sie sind es doch, der zuvor schon mit Schlagworten vorging („illustre“ Weltwoche, als ob es eine Illustrierte wäre usw) – und auch wenn Sie bei Faschismus den Rassenwahn hinzufügen, ändert dies nichts daran, daß Sie damit insofern falsch liegen, weil der NS nicht allein judenfeindlicher, sondern auch totalitärer (!) war als der Faschismus, wie ich bereits schrieb und Sie auf Hannah Arendt verwies, deren politikwissenschaftliche Schriften ich aus gründlicher Lektüre kenne.
          Zudem nahmen wir den grundlegenden Unterschied zwischen autoritären und totalitären Diktaturen und Ideologien schon in der schulischen Sozialkunde durch.
          Sodann hatten Sie Hövels Buch als „Büchlein“ abgewertet und den Autor als Nichthistoriker (als ob dies der springende Punkt sei) – und meinen Hinweis auf eine völlig seriöse Seite, die genau dieses Buch als „hervorragende Studie“ würdigte, brauchen Sie nicht relativieren mit Hinweis, daß es sich um eine Anmerkung handelt – haargenau das hatte ich ja selber erwähnt.
          Es bleibt auch dann eine „hervorragende“ Arbeit, wenn der Autor sich mit Goebbels bis 1933 befaßt, denn schließlich waren die Nationalsozialisten (!) viele Jahre zuvor schon äußert aktiv und nicht erst seit 1933. Zudem ist es völlig normal, daß akademische Arbeiten sich mit bestimmten Zeitabschnitten oder sonstigen speziellen Aspekten befassen und nicht gleich eine 1000 Seiten starke Biographie schreiben – genau dies wäre nämlich die Ausnahme.
          Lachhaft Ihre Beschwerde, ich würde mich nicht inhaltlich auseinandersetzen, als ob diese Kommentarleiste ein Forum für seitenlange Abhandlungen wäre und als ob ich – nur weil Sie einen Kommentar loslassen – gleich zu einem Grundsatzartikel ansetzen müßte.
          Damit Sie klar sehen: Genau diese Thema ideologischer und politischer Gemeinsamkeiten zwischen NS und Kommunismus habe ich in den 80er Jahren mehrfach in meinem KOMM-MIT-Jahrbuch behandelt – und werde das jetzt nicht Wort für Wort eigens für Sie abtippen.
          Im übrigen ist es zu drollig, wenn ausgerechnet jemand wie Sie, der oft sehr dünnhäutig auf Kritik reagiert, andere auffordert, Ihre Abwertung (in diesem Fall der „Weltwoche“) doch „sportlicher“ zu nehmen. Wenn mir jemand bislang ausgesprochen verbissen statt sportlich aufgefallen ist, dann mehrfach Ihre Kommentare!
          Freundlichen Gruß und Ende der Durchsage, da ich keine weitere ehrenamtliche Zeit eigens für Sie opfere und mich auch nicht endlos wiederhole
          Abgesehen davon sind solch dreisten Falschbehauptungen wie jene, ich sei in den letzten Jahren „nach rechts aussen abgedriftet“, nicht diskussionswürdig. Wenn dieser Blog, den ich betreibe, so ultrarechts ist, dann verlassen Sie ihn doch und suchen sich etwas für Sie besser Passendes!
          Felizitas Küble

  2. Da ist nichts als ‚Ermächtigungsgesetz‘ bekannt. Den Inhalt des damaligen Ermächtigungsgesetzes scheinen Sie nicht zu kennen. Es steht dem Herrn Post natürlich frei, Verfassungsbeschwerde einzulegen.

    Was Sie für die „richtige Stelle“ auf dem Wahlzettel halten, halte ich für ein Übel. Und mit mir ca. 85 % der Wähler. Aber jedem das Seine.

    1. Die Argumentation Anonymous‘ beweist, dass er das letzte Universalgenie ist, das die Erde bevölkert, und mit seinem wiederholten Hinweis, dass er Christ sei, möchte er wohl sagen, dass Christ und (National-)Sozialist nicht zusammen passen, sich gegenseitig ausschließen.

      Dazu ein paar Zahlen: Bei der Reichstagswahl im Juli 1932 gewann die NSDAP 37,3% der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 83,4%. Zu diesem Zeitpunkt hatte (Groß-)Deutschland rund 90 Millionen Einwohner, von denen 95% Mitglied in der evangelischen oder der katholischen Kirche waren. Am Ende des Zweiten Weltkrieges hatte die NSDAP etwa 7,5 Millionen Mitglieder. Es scheint zumindest, dass es zwischen Kirchen- und Parteimitgliedschaft eine gewisse Schnittmenge gab. Aber ich überlasse die Interpretation besser unserem Universalgenie.

      1. Nein, Christsein und Sozialist/Kommunist/Linksextrem oder Faschist/Nazi/Rechtsextrem sein passen nicht zusammen. Denn Christen orientieren sich ALLEIN an Jesus Christus und seinem Evangelium.

        Aber nicht überall, wo „Christ“ drauf steht, ist auch „Christ“ drin. Und nicht jeder Katholik oder Protestant ist auch ein Jünger Jesu. Das gehört aber zum Allgemeinwissen.

        Auch deshalb ist Ihre Polemik bezügl. „Universalgenie“ schlicht albern.

      2. Aber nicht überall, wo „Christ“ drauf steht, ist auch „Christ“ drin.

        Stimmt! Ich bin auch nicht mehr davon überzeugt, dass in der „CDU“ nach christlichen Grundsätzen gehandelt und sich ALLEIN an Jesus Christus und seinem Evangelium orientiert wird, wie Sie so richtig geschrieben haben.

        MfG

  3. gerade gelesen, dass ein bayrischer Bundestagsabgeordneter Verfassungsbeschwerde einlegen will, sofern die jetzige Fassung des zu ändernden Infektionsschutzgesetzes (bekannt als ‚Ermächtigungsgesetz‘ gell, Anonymous!) beibehalten wird. Auf dieser Ebene immerhin schon ein einzelner mutiger Mann. Er heißt übrigens Florian Post und sitzt – man kann es kaum glauben – für die SPD im Bundestag.
    Ich gehe davon aus, dass die AfD-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt, so kann der potentielle Wähler bei der Bundestagswahl im September – so sie denn stattfindet – sein Kreuz an der richtigen Stelle machen.

  4. Angestellte und Arbeiter sind den lieben langen Tag an ihren jeweiligen Arbeitsplätzen und kommen ihrer Pflicht nach, den Betrieb am Laufen zu halten. Nach getaner Arbeit fahren sie nach Hause, nehmen das Abendessen ein und ruhen noch etwas aus.
    Sollen sie sich danach, um auch innerlich etwas abschalten zu können, mit dem TV-Programm zufriedengeben?
    Ja, natürlich!
    Denn ein Abendspaziergang ist doch viel zu gefährlich, für ihn selbst und für die anderen Spaziergänger, Jogger oder Radfahrer, die aber womöglich gar nicht da sind.

    Nur – was tut jemand, der sein allabendliches Heil nicht im regelmäßigen TV-Konsum sieht, sondern bestrebt ist, sein inneres Gleichgewicht durch einen Aufenthalt in frischer Luft wiederzuerlangen und dabei auch etwas für seine Gesundheit zu tun?
    Ist dieses Anliegen nicht auch von Belang?

    Und wenn stimmen sollte, dass aber das abendliche Ausgehverbot nicht für die Abgeordneten selbst gilt, dann ist das an Unverschämtheit nicht zu überbieten: „Wir da oben, Ihr da unten!“

    1. Der Normalbürger arbeitet bis 17:00 Uhr und isst um 18:00 Uhr zu Abend. Da sind es noch 3 Stunden bis zur Ausgangssperre. Das sollte doch für einen ausgedehnten Abendspaziergang reichen. Und statt fern zu sehen, kann man auch ein gutes Buch lesen. Beispielsweise.

      1. So eine Anmaßung.
        Wollen Sie jetzt regeln, wie der „Normalbürger“ seinen Abend zu gestalten hat?
        Welches Zeitfenster ihm für seinen Abendspaziergang zur Verfügung steht und was er alternativ tun soll?
        Solche Bevormundung der Bevölkerung bis in den privaten Bereich hinein erinnert an schlimmste deutsche Vergangenheit.
        Offensichtlich haben Sie nicht verstanden, was gesetzlich verbürgte Freiheiten und Freiheitsrechte sind.

      2. Nein, Herr May, ich will niemanden etwas vorschreiben. Ich habe auf Marienzweig geantwortet, die meinte, der Abendspaziergang des Normalbpürgers sei von einer Ausgangssperre bedroht, was eben nicht der Fall ist. Darauf wies ich hin. Ebenso meinte sie, die Ausgangssperre bedeute, man müsse sich mit dem TV-Programm zufrieden geben. Auch das trifft nicht zu. Ich brachte ein Gegenbeispiel von Vielen. Was daran bevormundend sein soll, erschließt sich mir nicht.

        Ich bitte Sie, künftig einfach den Kontext meiner Äusserungen zu beachten und mir nicht etwas zu unterstellen, was ich weder gesagt noch gemeint habe.

        Herzlichen Dank im Voraus.

      3. Typisch Sozialist! Und es ist keine Hypothese, dass genau solche Leute – vielleicht auch 85% – in den Dreißigerjahren des letzten Jahrhunderts den Aufstieg der Sozialisten, damals noch mit dem Attribut ’national‘, erst ermöglicht haben!

      4. Nicht jeder Arbeitnehmer hat um 17 Uhr Feierabend.
        Oder manche haben unregelmäßige Arbeitszeiten und vielleicht erst nach 21 Uhr die Möglichkeit, sich einen Aufenthalt im Freien zu gönnen.

        Selbst ein Mensch, der gern und regelmäßig zu einem Buch greift, hat unter Umständen das Bedürfnis, sich in frischer Luft zu bewegen, um die tagsüber eventuell angehäuften inneren Anspannungen zu lösen.
        Was soll an einem Spaziergang abends um 21 Uhr gefährlicher sein als ein solcher um 15 Uhr oder 18 Uhr oder morgens um 10 Uhr?

        Wenn es den Politikern nur darum geht, freien Bürgern abendliche Begegnungen zu untersagen, dann müssten sie solche natürlich auch tagsüber verbieten.
        Oder ist das Virus abends ansteckender?
        Seltsam jedenfalls, um zur Arbeit zu gehen, darf man morgens früh um 5 Uhr aus dem Haus. Abends jedoch, nach 21 Uhr, darf man das nicht.

      5. Der Normalbürger arbeitet bis 17:00 Uhr und isst um 18:00 Uhr zu Abend. Da sind es noch 3 Stunden bis zur Ausgangssperre. Das sollte doch für einen ausgedehnten Abendspaziergang reichen. Und statt fern zu sehen, kann man auch ein gutes Buch lesen. Beispielsweise.

        Sie sind so was von der Lebenswirklichkeit der „Normalbürger“ entfernt. In deutschen Kliniken wird Schicht gearbeitet. Die Spätschichten enden zwischen 20.30 Uhr und 22 Uhr.

        Den Heimweg erlauben Sie dem medizinischen Personal nach 21 Uhr – einen Spaziergang an der frischen Luft nach 21 Uhr nicht mehr.

      6. Herr Kiefer,

        Nationalsozialisten waren nie „Sozialisten“. Das war bei denen schon immer ein Etikettenschwindel. Echte Sozialisten und Kommunisten wurden von den Nazis verfolgt. Nicht wenige davon wurden umgebracht und landeten in Konzentrationslagern.

        Ihre Geschichtsklitterung mache ich nicht mit.

        Ich bin selbstredend auch kein Sozialist. Ich bin nämlich Christ.

        1. Guten Tag,
          Lesen bildet – hier ein Buch über Goebbels nationalen SOZIALISMUS: https://www.amazon.de/Joseph-Goebbels-ein-nationaler-Sozialist/dp/3416023757
          Zudem hier: https://www.weltwoche.ch/ausgaben/2020-9/kommentare-analysen/hitler-stand-links-die-weltwoche-ausgabe-9-2020.html
          Das weiß ich aber schon lange, ich kenne seine Revoluzzer-Schriften gegen das Bürgertum und die „Reaktion“ – könnte fast alles so auch in einem Kommunistenblatt stehen – einmal abgesehen davon, daß es auch unter Kommunisten nationalistisch Gesinnte gab.
          Vonwegen nur „Etikettenschwindel“.
          Auch der Judenhaß wurde teils ähnlich „begründet“ wie bei Karl Marx (!) – nämlich mit dem Klischee vom kapitalistischen „Geldjuden“.
          Freundlichen Gruß
          Felizitas Küble

    2. Hier eine Info zum „Ausgehverbot“ in Ihrem letzten Absatz.
      Gestern schrieb Beatrix von Storch unter „AfD aktuell 14.04.2021“:
      „… heute haben wir im Innen-Ausschuss des Deutschen Bundestages die Vorabfassung des Gesetzesentwurfes zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt bekommen. Die Bundestagsabgeordneten sollen von der Merkel-Ausgangssperre ausgenommen werden. Das ist die pure Heuchelei. Warum soll die Ausgangssperre nicht für Politiker gelten, fragen sich die ihrer Grundrechte beraubten Bürger. Die Merkel-Regierung peitscht ihren neuen Gesetzentwurf zum Infektionsschutzgesetz durch. Die Abgeordneten sollen von der Ausgangssperre ausgenommen werden, vermutlich, weil sonst wohl die Gefahr besteht, dass die nicht zustimmen. Alles vollkommen irre.“

      1. Abgeordnete sind eine vion den wenigen Menschen, die oft tatsächlich 12-Stunden-Arbeitstage haben. Ausserdem müssen die ja auch zu oft späten Sitzungen in den Bundestag. Das alles hat aber mit der Zielsetzung der geplanten Maßnahmen nichts zu tun.

        1. Guten Tag,
          haben Sie nicht bereits anderweitig argumentiert, nach später Schichtarbeit hätte doch kaum jemand noch Lust auf einen Spaziergang? Das soll also bei Abgeordneten anders sein?
          Außerdem haben auch Unternehmer oft einen 12-Stunden-Arbeitstag (ich übrigens seit Jahrzehnten – nicht zulett durch die ehrenamtliche Arbeit im Christoferuswerk und hier im CHRISTLICHEN FORUM).
          Gestern besuchte ich eine 90-jährige Freundin und kochte für einige Tage auf Vorrat für sie. Wann kam ich zurück? Erst nach 22 Uhr! Wir waren zusammen in der Abendmesse und danach radelte ich mit dem Fahrrad zu ihr.
          Freundlichen Gruß
          Felizitas Küble

    3. Liebe Marienzweig,

      Sie sprachen vom NORMALBÜPRGER. Und der hat um 17:00 Uhr Feierabend. Natürlich trifft das nicht bei jedem zu. Das habe ich auch nie behauptet. Und wenn hier auf Schichtarbeiter verwiesen wird:

      Wenn man Spät- oder Nachtschicht arbeiten muss, hat man entsprechendende Freiräume für Spaziergänge u.a. am Vormittag. Ich weiß wovon ich spreche. Ich habe als volljähriger Schüler und Student in den Semesterferien regelmäßig in Wechselschichten gejobbt. Und glauben Sie mir nach einem Schichtende um 22:00 Uhr bei der Spätschicht war mir jedenfalls rein gar nicht nach Spaziergängen zumute.

      Aber das alles führt ja ein bisschen am Kernproblem vorbei. Die Frage ist doch, wieviel Rücksichtnahmne wir zugunsten anderer Menschen aufbringen wollen oder ob es nur um unser Ego geht.

      Als Christ habe ich darauf eine klare Antwort.

      Auch den Freiheitsbegriff darf man ja hinterfragen. Freiheit bedeutet aus christlicher Sicht, einen Freiraum für Gottes Handeln in und durch mich zu haben. Und der ist doch durch Ausgangssperren nicht gefährdet.

      1. Guten Tag,
        was hat denn die Frage, um welche Uhrzeit jemand einen Spaziergang unternimmt, mit dem Thema“Rücksichtnahme“ gegenüber anderen Menschen zu tun? Und was mit dem angeblich eigenen Ego? Was soll diese pseudomoralische Nebelwerferei?
        Es dürfte sich bis zu Ihnen herumgesprochen haben, was kürzlich noch einmal durch führende Aerosolforscher bestätigt wurde: Im Freien ist es „fast ausgeschlossen“, sich anzustecken – das gilt erst recht bei einem einsamen Spaziergang oder einer Radtour.
        Übrigens gibt es inzwischen erhebliche juristische Einwände genau gegen diese geplante Ausgangssperre, noch dazu aus Merkels eigenem Kanzleramt – auch nach Tagen noch mit mitbekommen?
        Freundlichen Gruß
        Felizitas Küble

      2. Geehrter Anonymous!

        Geht es bei all diesen drakonischen Maßnahmen wirklich nur um Rücksichtnahme?
        Man sieht keine lebendigen Gesichter mehr, nur noch verhüllte – dies drückt enorm auf´s Gemüt. Ich stelle das bei mir fest und bei vielen Menschen meiner Umgebung.

        Bürger diszplinieren sich gegenseitig, denn Maske tragen ist Bürgerpflicht!
        Wer es nicht tut, ist Egoist.
        Dadurch entsteht Gruppendruck und dieser trägt dazu bei, dass es alle tun und dies über Stunden hinweg.
        Ich bin überzeugt, dass Maske tragen einen ängstlichen Menschen noch ängstlicher macht und dadurch noch von ihr abhängiger wird.

        Anonymous, was würden die Leute sagen, wenn sie absolut ehrlich wären und keine Angst hätten, ausgeschlosssen zu werden?
        Die Menschen sind fügsam geworden!
        Die Corona-Maßnahmen wurden ganz zu Beginn mit der angeblichen Fürsorge für alte und kranke Menschen begründet.
        Trotzdem kam es gar nicht so selten vor, dass alten Menschen im Winter die Heizung abgestellt wurde, weil sie die Miete nicht mehr bezahlen konnten.
        Wo blieb da die staatliche Fürsorge?

        Es geht tatsächlich nicht nur um die nächtliche Ausgangssperre bzw. um das Eingesperrtsein einer ganzen Bevölkerung, es geht um sehr viel mehr.
        Eine Frage: Warum geht man mit diesem Virus nicht so um, wie mit jedem anderen? Was unterscheidet ihn von anderen?
        An Hunger sterben Millionen!
        An seiner Beseitigung wird nicht verdient, also kaum ein Thema.
        An der Impfung hingegen wird verdient und das vermutlich auf Jahre hinaus, zur Freude der weltweiten Pharma-Unternehmen.

        Durch Corona ergab sich die Möglichkeit, Machtstrukturen aufzubauen,
        eine Machtfülle in die Hände zu bekommen, die mit anderen Mitteln nicht zu erreichen gewesen wäre.
        Diese Macht auszunutzen ist eine große Versuchung für Politiker, da sie
        sich ideal zur Erziehung des Volkes eignet:
        „Ihr müsst gehorsam sein und könnt doch nicht die Verantwortung
        übernehmen, wenn andere krank werden.“
        Menschen in Angst fügen sich in alles – und sind daher steuerbar.
        „Ohne große Angst und ohne große Gefahr gibt´s auch keinen großen
        Retter.“ (Herbert Kickl, FPÖ-Klubobmann, Österreich)
        Fazit meinerseits: Die Macht der Politiker beruht auf der Angst und Verunsicherung der Bürger.

        Gottes Segen Ihnen und uns allen!

  5. „Wieler schlägt Corona-Alarm: Hilft bald keine Notbremse mehr?

    Wieler blickte mit großer Sorge auf die Lage in Kliniken – speziell auf Intensivstationen. „Wir müssen die Zahlen runterbringen. Es ist naiv zu glauben, das Virus wegtesten zu können. Das funktioniert nicht“, sagte der RKI-Präsident in Berlin. Dazu seien Verordnungen, wirksame Strategien und konsequente Umsetzungen nötig. RTL-Reporter Martin to-Roxel verglich diese Pressekonferenz mit bisherigen Lage-Einschätzungen von Spahn und Wieler: „Noch dramatischer als bisher – das war schon sehr sehr eindringlich.“

    Quelle: https://www.rtl.de/cms/rki-chef-wieler-schlaegt-corona-alarm-autounfall-vergleich-hilft-bald-keine-notbremse-mehr-4741425.html

    Leute, stellt Euch der Realität. Die Regierung plant nicht, uns bösartig unserer Freiheit zu berauben. Das ist Unsinn. Die Regierung muss auf eine dramatische Notlage reagieren.

  6. Zweifel an Verhältnismäßigkeit

    Merkels Juristen sehen Notbremse kritisch

    Mit Ausgangssperren und automatischen Schließungen von Schulen und Kitas will Angela Merkel die dritte Corona-Welle brechen. Alles gekoppelt an den Inzidenzwert der jeweiligen Regionen – so steht es in den Plänen ihrer Notbremse. Doch mehrere Referate des Kanzleramts haben Bedenken.

    https://www.n-tv.de/politik/Merkels-Juristen-sehen-Notbremse-kritisch-article22490681.html

  7. Eine Ausgangssperre von 21:00 bis 5:00 Uhr als „härteste“ Maßnahme zu bezeichnen, ist doch eher subjektiv. Wenn ich abends ohnehin kein Theater, Kino oder Restauarant besuchen kann, weiß ich nicht ganz, wo da jetzt die besondere Härte liegt. Noch dazu bei den derzeitigen Temperaturen. Aber gut, die ändern sich noch.

    Wir hatten eine solche Ausgangssperre bereits und sie hatte ja unbestreitbare Vorteile: Keine Lärmstörungen mehr, keine Betrunkenen auf den Strassen, weniger Stress für die Natur. Es gibt auch positive Seiten. Und der 30.06. ist ja nicht mehr arg weit weg.

    Mir scheinen die Auswirkungen der Lockdowns auf die persönlichen Lebensumstände oft übertrieben zu sein. Was das viel größere Problem ist, sind die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.

    1. Die (nächtliche) Ausgangssperre mag von Einzelnen subjektiv unterschiedlich stark als Einschränkung erlebt werden; nichtsdestotrotz ist sie OBJEKTIV ein sehr harter, schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, weshalb es inzwischen sogar in Regierungskreisen rechtliche Bedenken gibt, zumal (vor allem aufgrund ihrer Undifferenziertheit) ihre Verhältnismäßigkeit nicht gegeben und ihre Wirksamkeit nicht ausreichend belegt ist. Deshalb wurde sie zuletzt von mehreren Gerichten gekippt.
      Die von Ihnen genannten angeblichen „unbestreitbaren Vorteile“ verfehlen das Thema, weil sie mit der Begründung der Ausgangssperre, Infektionen verhindern zu wollen, gar nichts zu tun haben; ein möglicher „Kollateralnutzen“ ist irrelevant.
      Die Absicht der Ausgangssperre ist es, Infektionen zu verhindern, indem „die Verbindungen zwischen Menschen unterbrochen werden“.
      In den von mir genannten drei Fällen (Einzelpersonen als Spaziergänger, Jogger, Radfahrer) bestehen gar keine Verbindungen, die unterbrochen werden könnten oder müssten, bzw. sie kommen gar nicht zustande.
      Noch extremer ist dies im Fall eines allein in seinem Fahrzeug befindlichen Autofahrers, der sich spätnachts – aus welchen Gründen auch immer – auf der Heimfahrt befindet. Eine potenzielle Infektionsgefahr entsteht erst, wenn er von der Polizei angehalten und kontrolliert wird.
      So unsinnig ist das…
      Übrigens: Die Bundestagsabgeordneten, die über das „Notbremsengesetz“ abstimmen, sollen selbst von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen werden.

  8. Dieser Regierung ist einfach alles zuzutrauen, und – wie das Parlament gerade gezeigt hat – der überwiegenden Mehrheit der Abgeordneten auch. Einzig die AfD hat den Fristverzicht, zu dem alle anderen bereit waren, verweigert, sonst wäre der ‚Bundes-Lockdown‘ im Eiltempo durch Bundestag und Bundesrat durchgeschleust worden und von dem ehrenwerten Mann in Bellevue am gleichen Tag noch ausgefertigt worden. So aber kann die Bundesregierung ihre Änderungen erst am Freitag ins Parlament einbringen. Und ein Beschluss ist jetzt frühestens am Mittwoch nächste Woche im Deutschen Bundestag möglich.

    Um diese nächste Stufe des ‚Ermächtigungsgesetzes‘ zu verhindern, müsste hier schon vorher wieder beim Bundesverfassungsgericht interveniert werden – so wie es die Truppe um Prof. Lucke beim ‚Corona-Wiederaufbau-Gesetz‘ gemacht hat, denn wenn der Grüß-August es unterschrieben hat, ist es zu spät!. Hoffentlich finden sich auch hier ein paar mutige Männer!

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