Die Kaufhauskette Woolworth hat beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Klage gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel eingereicht. Gemäß 2G haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu vielen Läden.
Das Unternehmen sehe in der 2G-Regel einen unangemessenen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie, sowie einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, sagte der Gerichtssprecher.
Woolworth argumentiere, die Einführung der 2G-Regel sei unverhältnismäßig, denn es sei zweifelhaft sei, ob vom Einzelhandel angesichts der vorhandenen Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht überhaupt signifikante Infektionsgefahren ausgingen.
Quelle und vollständige Nachricht hier: https://web.de/magazine/regio/nordrhein-westfalen/kaufhauskette-woolworth-klagt-2g-regel-36416856
2 Antworten
Gute Aktion. Den Verantwortlichen muss mal klar werden, dass man so nicht mit dem Einzelhandel und den Kaufhausketten umgeht. Es sind wichtige Arbeitgeber.
Wie man den Aussagen der neuen Ampel entnehmen kann, wird Corona uns noch JAhre beschäftigen.
Wollen die dann ständig den Einzelhandel zum Buhmann machen?
Dem muss mal ein Ende gesetzt werden.
Die DEHOGA war schon so lahm und regierungsfreundlich.
Ebenso die Fitnessstudios mit ihren super Hygienekonzepten.
Klagen oder Schadenersatzforderungen bis in die letzte Instanz. Anders merken die es nicht.
Aber leider wird die Impfpflicht dann für die Politik immer drängender.
Super, dass Woolworth klagt. In der Begründung scheint nur zu fehlen, dass es keine Nachweise darüber gibt, dass Ungeimpfte mehr Menschen anstecken als Geimpfte. Aber vielleicht steht es ja in der Klageschrift.