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Oberstes Gericht in Frankreich: Gottesdienstverbot nicht verhältnismäßig

Staatsrat: „Schwere Verletzung der Religionsfreiheit“

In Frankreich sollen Gläubige mit Einschränkungen schon bald wieder in Kirchen, Synagogen oder Moscheen zu Gottesdiensten zusammenkommen dürfen. Das fordert das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, von der Regierung in Paris.

Weil seit der jüngsten Corona-Lockerung andernorts wieder Treffen von bis zu zehn Personen möglich sind, sei das nach wie vor geltende Versammlungsverbot in Gotteshäusern nicht verhältnismäßig, heißt es in einer Entscheidung vom Montag.

Die entsprechenden Regelungen müssten innerhalb acht Tagen geändert werden.

In Frankreich sind Gottesdienste mit Gläubigen vor Ort nach derzeitigem Stand noch bis mindestens 2. Juni verboten. Nur Beerdigungen sind ausgenommen.

Der Staatsrat bewertete dies nun als „schwere und offenkundige“ Verletzung der Religionsfreiheit. Zu diesem Grundrecht zähle auch, gemeinsam an Feiern in Gotteshäusern teilzunehmen, hielt das Verwaltungsgericht fest.

Quelle: Vatikannews

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