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Odila Carbanje: „Menschliche Organe sind kein Staatseigentum.“

CDL: „PID bedeutet Selektion von Behinderten.“

Aus einem Bericht der evangelischen Nachrichtenagentur IDEA vom 4.10.2011:

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist „Selektion von Behinderten“. Diese Ansicht vertrat die nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), Odila Carbanje, auf der Mitgliederversammlung am 1. Oktober 2011 in Bochum.

Bei der PID werden künstlich erzeugte Embryonen auf genetische Unregelmäßigkeiten untersucht, bevor sie in den Mutterleib eingepflanzt werden. Vernichtet werden Embryonen, die Anzeichen für eine spätere Behinderung aufweisen.

Im Juli hatte der Bundestag eine begrenzte Zulassung der PID beschlossen. Carbanje erinnerte jetzt daran, dass Papst Benedikt XVI. in seiner Rede vor dem Bundestag und Mitgliedern des Bundesrats gegen die PID Stellung bezogen hatte.

Dennoch habe die Ländervertretung nur einen Tag später das PID-Gesetz „still und heimlich durchgewunken“. Dies komme einer „Verhöhnung der vom Papst zitierten christlichen Grundwerte“ gleich. Es könne als „Armutszeugnis für die CDU“ bezeichnet werden, dass ein Drittel ihrer Abgeordneten der PID-Zulassung zugestimmt haben.

Auch werde Bundespräsident Christian Wulff höchstwahrscheinlich das Gesetz unterschreiben. Carbanje: „Wir müssen leider davon ausgehen, dass die PID durchkommen wird.“

Kritik an geplanter Neuregelung der Organspende

Im Blick auf die Debatte um die Änderung des Transplantationsgesetzes vertrat Carbanje eine kritische Sichtweise der Organspende. Wenn diese als der größte Akt christlicher Nächstenliebe bezeichnet werde, bestehe die Gefahr, dass die zugesicherte Freiwilligkeit jedes Einzelnen durch moralischen Druck zunichte gemacht werde.

Fragwürdig sei auch die Rolle des Staates, wenn er die Bürger verpflichten wolle, über ihre Bereitschaft zur Organspende Auskunft zu geben. Carbanje: „Organe sind kein Staatseigentum.“

Der Sachbuchautor Richard Fuchs (Düsseldorf) vom Verein „Kritische Aufklärung über Organtransplantation“ führte aus, dass ein für hirntot erklärter Mensch keine Leiche, sondern ein wehrloser Patient sei. Da das Bewusstsein noch vorhanden sei, sei eine Organentnahme für diese Menschen eine „grauenvolle Erfahrung“.  –  Fuchs: „Organentnahme verhindert menschenwürdiges Sterben.“  –  Sterbende Menschen und soeben Verstorbene würden zu Lieferanten von „Rohstoffen“.

Seit 1997 gilt in Deutschland bei der Organspende die sogenannte „erweiterte Zustimmungslösung“: Organe eines Toten dürfen nur entnommen werden, wenn sich entweder der Verstorbene selbst zu Lebzeiten für eine Organspende ausgesprochen hat oder die nächsten Angehörigen einer Organentnahme zustimmen. Sie sind an den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gebunden.

Im Blick auf eine Novellierung des Gesetzes ist auch die am weitesten gehende Widerspruchsregelung in der Diskussion: In diesem Fall könnten jeder Person nach einem Hirntod Organe entnommen werden, sofern der Betroffene dem nicht widersprochen hat.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) möchte eine Entscheidungsregelung einführen, wonach jeder gesetzlich Versicherte gegenüber seiner Krankenkasse erklären soll, ob er zur Organspende bereit ist. Diese Information könnte auch auf neuen Elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Damit wäre der Organspendeausweis zumindest für gesetzlich Versicherte hinfällig.

Hinweis: Die CDL ist eine Initiative in den Unionsparteien. Unter den 5.000 Mitgliedern sind zahlreiche Bundestags-, Landtags- und Europa-Abgeordnete sowie Kommunalpolitiker.

 

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