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Österreich: Keine gesetzliche Freigabe der ärztlich assistierten Selbsttötung vorgesehen

Für Österreichs Regierung ist die Entkriminalisierung der Beihilfe zur Selbsttötung kein Thema. Das berichtet das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) aus Wien.

IMABE beruft sich auf eine Antwort von Österreichs Justizminister Josef Moser (ÖVP) auf eine Petition, die unter der Überschrift „Prüfung der Möglichkeit und Konsequenzen der Entkriminalisierung von assistiertem Suizid“ Ende Februar im österreichischen Parlament beraten worden war.

Dem Bericht zufolge verwies Moser auf die 2015 einstimmig beschlossenen Empfehlungen der Enquete-Kommission „Würde am Endes des Lebens“ und erklärte, im Regierungsprogramm der laufenden Gesetzgebungsperiode sei der „assistierte Suizid kein Thema“. Im Fokus stünden vielmehr der Ausbau von Hospiz- und Palliativpflege.

Ablehnend äußerte sich laut IMABE auch Österreichs Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ). Der assistierte Suizid sei in Österreich bisher nicht annähernd konsensfähig gewesen, aktive Sterbehilfe daher im österreichischen Strafgesetzbuch unter Mord, Tötung auf Verlangen oder Mithilfe am Selbstmord weiter strafbar.

Wie IMABE schreibt, plane der Wiener Anwalt Wolfram Proksch auf Betreiben der umstrittenen Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas in den kommenden Wochen eine Klage beim Verfassungsgerichtshof vorzubringen. Einer seiner Mandanten sei ein an Multipler Sklerose erkrankter 54-jähriger Burgenländer, der ein Recht auf Beihilfe zur Selbsttötung fordere.

Quelle: ALfA-Newsletter

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