Österreichs Bischöfe haben weitgehende Erleichterungen für öffentliche Gottesdienste beschlossen.
Die neue Rahmenordnung gilt ab Samstag (20. Juni). So ist künftig das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes nicht mehr vorgeschrieben. Weiter empfohlen ist die Handkommunion; auch die Mundkommunion ist aber wieder erlaubt.
Weihwasserbecken können wieder befüllt werden, wobei das Wasser häufig zu wechseln ist. Grundsätzlich sollen die Gläubigen die Messe wieder in der Gemeinde feiern; eine Entbindung von der Sonntagspflicht sehen die Richtlinien nicht mehr vor.
BILD: Mundkommunion in einem koptischen Gottesdienst
Als wichtigste Verpflichtung bleibt die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Pflicht bleibt auch das unverzügliche Desinfizieren oder Waschen, wenn es bei der Kommunionspendung zu einer Berührung gekommen ist.
Quelle und weitere Infos hier: https://www.katholisch.de/artikel/25865-oesterreich-mundkommunion-sonntagspflicht-zurueck-maskenpflicht-weg
2 Antworten
Prima Entscheidungen!
Hat dies auf uwerolandgross rebloggt.