Im Jahr 2021 kam der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) in 20 Verfahren zu dem Ergebnis, dass Covid-19-bezogene Verordnungen und Bestimmungen verfassungs- bzw. gesetzwidrig waren.
Diese Zahl bezieht sich auf die Bekanntmachungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) im Bundesgesetzblatt gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG.
Unter diesen kritisierten Verordnungen befindet sich z. B. die Benützung von Kraftfahrzeugen durch nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen, die Einhaltung des Mindestabstandes von einem Meter im Freien oder das Verbot, private und öffentliche Kinderspielplätze zu betreten.
Insgesamt urteilten die Höchstrichter 20 Mal gegen Bestimmungen, die vom Gesundheitsministerium, von einem Bundesland oder einer Stadt erlassen worden waren. Meistens fehlte eine ausreichende Dokumentation über die Verordnung oder die gesetzliche Grundlage dazu, in einem Fall wurde der Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Quelle, weitere Infos und genaue Auflistung der betroffenen Verordnungen hier: https://www.unzensuriert.at/content/144515-hoechstrichter-urteilten-20-covid-19-verordnungen-waren-2021-verfassungs-oder-gesetzwidrig/
Eine Antwort
ja der Rechtsstaat funktioniert spannend wird das Verfahren wegen der letzten COVID Verordnungen das gerade läuft