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Österreich: Wachsende Kritik am „Sterbehilfe“-Gesetzentwurf von ÖVP und Grünen

Der langjährige Behindertensprecher der Österreichischen Volkspartei, Joseph Huainigg, hat deutliche Kritik an dem Entwurf des „Sterbeverfügungsgesetzes“ geübt, den ÖVP und Grüne vergangene Woche präsentierten.

Die Zeitspanne sei viel zu knapp, um Betroffenen ernsthafte Verbesserungen ihrer Lebensbedingungen bieten und eine positive Lebensperspektive aufzeigen zu können, erklärte Huainigg in einem Interview mit den „Salzburger Nachrichten“.

Der Gesetzesentwurf, der die Beihilfe zum Suizid neu regeln soll, schreibt eine generelle Wartefrist von zwölf Wochen nach erfolgter ärztlicher Aufklärung vor. Im Fall einer terminalen Erkrankung kann diese Frist auf zwei Wochen verkürzt werden.

„Die Ermöglichung von selbstbestimmtem Leben muss vor selbstbestimmtem Sterben stehen. Das fehlt mir im Gesetz völlig“, kritisierte Huainigg.

Die Genehmigungsfristen für Hilfsmittel wie Beatmungsmaschine und Rollstuhl, für persönliche Assistenz oder die Schaffung einer anderen Wohnsituation benötigten weit mehr Zeit.

Bereits vergangene Woche hatte Huainigg in der österreichischen Tageszeitung „Der Standard“ auf den Fall eines Mannes aus Polen verwiesen, der vor Gericht für die Möglichkeit der Abschaltung seines Beatmungsgeräts kämpfte, auf das er angewiesen war. Bekäme er ein mobiles Beatmungsgerät, einen Elektrorollstuhl, eine persönliche Assistenz und einen Job, würde er wieder leben wollen, teilte der Mann damals auf Huainiggs Anfrage hin mit. Seine Wünsche hätten sich später erfüllt: „Er konnte zu studieren beginnen, als Berater für Menschen in Lebenskrisen arbeiten und verhalf damit anderen zu Lebensperspektiven, die er selbst wieder gefunden hatte.“

Auch die Generalsekretärin der „Aktion Leben“, Martina Kronthaler kritisierte die kurzen Wartezeiten.

In der „Ganzen Woche“ schrieb sie: Zwölf Wochen seien „zu kurz, um alles probiert und angeboten zu haben, was einem Menschen zum Weiterleben helfen könnte. Denn was ist, wenn der Mensch, der jetzt sterben will, zu wenig weiß über Alternativen und diese auch nicht so rasch verfügbar sind und greifen?“

Besonders bei seelischen Erkrankungen, Demenz und nicht erkannten Depressionen seien „drei Monate nichts“. Neben Pflegeassistenz seien zudem auch Termine bei Psychiatern und Therapeuten in Österreich „Mangelware“.

Ein „fahrlässiges Manko“ sei auch, dass das Gesetz keine psychosoziale und suizidpräventive Beratung verpflichtend vorsehe.

Quelle: ALFA-Newsletter

Kommentare

Eine Antwort

  1. Der Entwurf kann nur ein erster Schritt sein es werden da noch einige Gesetze folgen müssen jetzt geht es darum nicht in einen ungeregelten Zustand mit ersten Januar zu kommen

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