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Organentnahme: Zwei Amtsvorgänger widersprechen Gesundheitsminister Spahn

Zwei seiner Amtsvorgänger haben sich gegen den Organspende-Gesetzentwurf (Widerspruchsregelung) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gestellt. Am Donnerstag warben der Vizefraktionschef der Union, Hermann Gröhe, und Ulla Schmidt (SPD) für eine gesetzliche Regelung, welche die ausdrückliche Zustimmung jedes Spenders erfordert.

Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister von 2013 bis 2018, und SPD-Kollegin Ulla Schmidt, Bundesgesundheitsministerin von 2001 bis 2009, bewarben den eigenen alternativen Gruppenantrag zu einer Zustimmungslösung.

Die sogenannte doppelte Widerspruchslösung sieht vor, dass jeder Bürger ab 16 Jahren zum Organspender werden kann, der dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Im Zweifel sollen Angehörige über eine Organspende entscheiden, indem sie glaubhaft machen, dass der Betroffene kein Spender sein wollte. 222 Abgeordnete tragen diesen Gesetzesentwurf derzeit mit.

Eine weitere Parlamentariergruppe um Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU), Otto Fricke (FDP), Annalena Baerbock (Grüne), Katja Kipping (Linkspartei), Schmidt und Gröhe will eine Zustimmungslösung durchsetzen. Als Organspender registriert würden dann nur Menschen, die dem ausdrücklich zugestimmt haben.

Quelle und vollständiger Text hier: https://www.pro-medienmagazin.de/politik/organspende-amtsvorgaenger-stellen-sich-gegen-spahn/

Kommentare

0 Antworten

  1. Was für ein manipulatives Affentheater.
    Hier haben wir ein wahrhaft welterschütterndes PROBLEM; und die hochdotierten Lobbyisten können sich nicht über das PROZEDERE einigen. Erbärmlich.
    Manipulativ ist es deshalb, weil im Namen der VORSCHLÄGE die Entscheidung schon intendiert und damit polarisiert wird: ZUSTIMMUNGslösung bzw. WIDERSPRUCHslösung. Warum dieses Framing? Wir sind doch alle so unglaublich MÜNDIG! Jeder mündige Bundesbürger (müBU), der einen Personalausweis beantragt, MUSS gleichzeitig eine ERKLÄRUNG (neutraler geht’s doch nicht!) abgeben, wie er es mit der ORGANSPENDE hält (unterschriebene Erklärung bei Abholung des Ausweises. Da ist dann lange genug Zeit zum Nachdenken und Entscheiden). Und damit eine INDIVIDUELLE Entscheidung.

    Der müBU entscheidet nicht für seine Oma oder Schwiegersohn/-tochter oder seinen Arbeitskollegen. NUR FÜR SICH.
    Mögliche Antworten: JA oder NEIN. Alles andere ist von Übel.
    Der Staat darf das von einem müBU wohl verlangen ohne dass eine Revolution ausbricht.
    Ist bei Wahlen ja ähnlich. Zwei Kreuze auf dem Wahlzettel, wenn man nur EINE Stimme vergeben darf, bedeutet UNGÜLTIG. In diesem Sinne sind nicht mögliche Antworten:
    „vielleicht“, „später“, „weiß nicht“, „ist mir egal“, „schleich di“, „wos is“ etc..

    Äh, WO war jetzt noch mal das PROBELM?

    Sorry, aber für diese politische Ineffektivität, die an Volksverdummung grenzt, habe ich kein Verständnis mehr. CAVE müBU!

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