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Organspende: Nein zur Widerspruchsregelung

Der Bundestag beschäftigte sich wiederholt mit dem Thema Organspende. Anlass war der Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der für Deutschland zur Organspende die sog. Widerspruchslösung einführen möchte. Dies würde bedeuten, dass jeder, auch wenn man sich nicht zur Spendenbereitschaft geäußert hat, als möglicher Organspender behandelt würde.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags, erklärt dazu: 

„Eine fehlende Willenserklärung ist eben keine Erklärung, somit läge auch kein Einverständnis vor. Dies im Gegensatz zum Spenderausweis, der eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung darstellt, die der Empfänger –  hier die Transplantationsklinik –  annehmen kann oder nicht.

Die Widerspruchslösung erfordert eine umfassende Aufklärung, die die Spendenbereitschaft sogar zurückgehen lassen könnte, da jemand im Zweifelsfalle eine Ablehnung formuliert, die er später – und unter anderen Umständen – vielleicht nicht erklärt hätte.

Mit Einführung der Widerspruchslösung könnte man nicht mehr von einer Organspende sprechen, denn die Spendebereitschaft wurde nicht erklärt. Vielmehr handelt es sich hier um eine allgemeine staatlich und gesetzlich angeordnete Organentnahme, der man widersprechen kann.

Bleiben wir bei einer eindeutigen Einverständniserklärung zur Organspende, diese ist rechtlich sauber und berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Einzelnen.“

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