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Organstreitverfahren zu Merkel am BverfG

Die AfD hat am 22. Juli 2020 beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen Bundeskanzlerin Merkel eingereicht, weil diese am 6. Februar 2020 bei einer Pressekonferenz in Südafrika in Bezug auf die Wahl von Thomas Kemmerich (FDP) zum Ministerpräsidenten Thüringens geäußert hatte, dass diese „ein unverzeihlicher Vorgang“ gewesen sei, der „wieder rückgängig gemacht“ werden müsse.

Außerdem hatte Merkel gesagt, mit der AfD dürften „keine Mehrheiten gewonnen werden“.

Diese Äußerungen wurden später auch auf der Website des Bundeskanzleramtes und der Bundesregierung veröffentlicht, weshalb die AfD auch gegen die Bundesregierung Organklage erhob, denn sie sieht damit das staatliche Neutralitätsgebot und das Prinzip der Chancengleichheit der Parteien verletzt. Dies seien „plumpe Angriffe“ auf die AfD als „politischer Mitbewerber“ gewesen, kritisierte die Partei.

Zu beiden Klageverfahren fand heute Vormittag die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt. Die Kanzlerin weigerte sich, persönlich vor Gericht zu erscheinen.

AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen (siehe Foto) erklärt dazu:

„Die Erfolgsaussichten der AfD in den beiden Organklagen gegen Kanzlerin Merkel und die Bundesregierung sind tatsächlich sehr gut, denn Merkel hat sich auf der Pressekonferenz in Südafrika als Bundeskanzlerin geäußert und nicht etwa als Privatperson oder einfaches CDU-Mitglied.

Die Bemühungen der Bundesregierung, heute im Prozess das Gegenteil zu beweisen, sind kläglich gescheitert. Dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über beide Organklagen erst nach der Bundestagswahl verkündet werden soll, ist ein weiteres Indiz dafür.“

Kommentare

3 Antworten

  1. Wenn das Ergebnis der Verhandlung erst nach der Wahl veröffentlicht werden soll, ist es eigentlich nutzlos, aber ein eindeutiges Indiz dafür, dass die Kanzlerin Unrecht begangen hat. Eigentlich müsste sie dann zurücktreten. aber das ersparen ihr ihre Richter -IHRE Richter, für mich im wahrsten Sinne des Wortes. Nach der Wahl nützt es der AfD gar nichts mehr.

  2. Abwarten, was dabei raus kommt.
    Was gestern hauptsächlich zu lesen war, dass das Gericht sich nicht für befangen hielt. Einerseits traurig, denn das besagte Essen wäre sicherlich problemlos zu verschieben gewesen. Andererseits, wenn nun ein Urteil erfolgt, das auch nur den leisesten Anschein von Befangenheit erahnen lässt, hätten die Richter ein gewaltiges Eigentor geschossen.
    Vorrangig bleibt aber aus meiner Sicht, welche Konsequenzen erwartet man nach dem Urteil? Und das unabhängig der Tatsache, dass die BT Wahl ansteht, und neue Schauspieler diese Bühne betreten werden. Oder andersrum: Die Ausgeschiedenen sind nicht mehr strafrechtlich greifbar?

    1. Ihre Frage „welche Konsequenzen erwartet man nach dem Urteil?“ ist mit dem schlichten Wort ‚keine‘ zu beantworten. Das Verfahren wird ausgehen wie das berühmte Hornberger Schießen! In kluger Voraussicht hat die ewige Kanzlerin ihren Günstling Harbarth an die Spitze des Bundesverfassungsgerichts gehievt, und als zusätzliche Absicherung die Damen und Herren des höchsten Gerichts zu einem opulenten Dinner eingeladen – das natürlich wieder der Steuerzahler bezahlt hat. Da klingt ‚Bananenrepublik‘ schon fast wie ein Euphemismus.

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