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Österreich: Kritik von Lebensrechtlern und Kirchen am Gesetzentwurf zur „Sterbehilfe“

Am 23. Oktober hat sich die österreichische Regierung mit einem Gesetzesentwurf auf eine Neuregelung zur Sterbehilfe geeinigt. Ab 2022 soll diese in Kraft treten. Es ist ein Dammbruch. Sowohl die katholische wie die evangelische Kirche haben Bedenken zum Entwurf geäußert.

Kurz gefasst: Weiterhin wird scheinbar streng zur aktiven Sterbehilfe (also Tötung durch eine andere Person) abgegrenzt. Allein „schwerkranke“ und „unheilbare“ volljährige Personen können eine „Sterbeverfügung“ errichten; damit geht zunächst eine 12-wöchige Frist und ein Beratungsgespräch mit zwei Ärzten einher. Dann kann in der Apotheke ein tötendes Präparat geholt werden, entweder vom Betroffenen oder einer von ihm dafür bestimmten Person.

Es ist eine Gratwanderung: Betroffene müssten sich dringend das Präparat selbst verabreichen – sonst gilt der Straftatbestand „aktive Sterbehilfe“.

Wir sind bestürzt und hoffen, dass diese Neuerung nicht bald, wie etwa in den Niederlanden, bis hin zu psychischer Indikation oder gar auf Minderjährige ausgeweitet wird.

Quelle: Newsletter der Jugend für das Leben, Österreich

Kommentare

3 Antworten

  1. Neben der Betonung des Selbstbestimmungsrechts über das eigene Leben hat der Gesetzgeber die Aufgabe, auch ein entsprechendes Schutzkonzept für suizidale Menschen einzurichten. Suizidprävention findet bis heute fast ausschließlich in medizinischen Institutionen, in freier Trägerschaft und im ehrenamtlichen Rahmen statt. Diese Arbeit zeichnet sich durch eine chronische Unterfinanzierung aus. Bislang fehlt eine gesetzliche Regelung zur Suizidprävention. Verbesserte und leicht zugängliche Angebote der Suizidprävention können zum Auffinden von Alternativen zum (assistierten) Suizid beitragen. Zur Situation der Suizidprävention in Deutschland gibt es Handreichungen vom Nationalen Suizidpräventionsprogramm überreicht (https://www.naspro.de/dl/Suizidpraevention Deutschland-2021.pdf).
    Ins Gesetz gehört die Förderung der Restriktion des Zugangs zu Suizidmitteln Ziel ist die Reduktion potentiell gefährlicher Medikamente, Chemikalien (in Zusammenarbeit mit Giftnotzentralen), die Sicherung öffentlicher Bauwerke (Krankenhäuser, Gefängnisse), hoher Gebäude, Brücken, Bahnhöfe und im Gleisnetz der Bahn. Gesetzliche Regelungen sind u. a. möglich in den Bereichen: • Baurecht (Förderung des suizidpräventiven Krankenhaus-, Pflegeheim- und Gefängnisbaus, sowie der Suizidprävention im Bereich der Bahn).

  2. Nun das Wort der Verfassungsgerichtshof ist verbindlich, also war es klar dass ein neues Gesetz kommen muß
    Die Kirchen wollte ja einfach man solle das bestehende Gesetz in Verfassungsrang erheben sollen und alles bleibt, wie es ist
    nur die Zeiten, wo die Politik auf Zurufen der Kirche reagiert hat, sind vorbei
    also von den Kirchen kam kein Beitrag außer
    „alles ist so furchtbar es muß alles bleiben wie es ist“
    dass kann getrost ignoriert werden.
    schauen wir jetzt mal ob christlichen Abg im Parlament jetzt noch was Brauchbares einfällt

  3. „Wir sind bestürzt und hoffen, dass diese Neuerung nicht bald, wie etwa in den Niederlanden, bis hin zu psychischer Indikation oder gar auf Minderjährige ausgeweitet wird.“

    Oder auf Erwerbslose, die wegen Alter und Krankheit nirgends mehr unterkommen, permanent Angst haben, ob sie nicht doch irgendwann auf der Strasse landen .. und deshalb lieber tot umfallen, als den Jobcentern und Rentenversicherern Arbeit zu machen.

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