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Österreich: Lesbare und verständliche deutsche Sprache statt Genderwelsch gefordert

Von Peter Helmes

Im Frühjahr haben die  –  zunächst nur als Entwurf veröffentlichten   –  „Richtlinien zur Textgestaltung“ des Österreichischen Normierungsinstituts in Österreich für erhebliche Aufregung unter den „politisch Korrekten“ des Landes gesorgt, die obligaten Kampf- und Krampf-Feministen haben geschäumt.  IMG_4228

Es handelt sich hierbei aber um einen noch nicht ratifizierten Vorschlag über den Umgang mit einer „geschlechtsneutralen“ deutschen Sprache, soweit er das österreichisch öffentliche Leben betreffen soll. Der Text ist recht aufschlußreich.

Hier ein Auszug:

„Der geschriebene Text hat die Aufgabe, eine mündliche Information zu ersetzen. Damit diese Information auf der Leserseite ohne Irritationen ankommt, muss die inhaltliche Gestaltung bestimmten Kriterien entsprechen.

Diese Kriterien sind: Rechtschreibung, Verständlichkeit, Lesbarkeit, Sprachrichtigkeit und die Einhaltung korrekter und respektvoller Umgangsformen. Ebenso zu berücksichtigen ist der geschlechtersensible Umgang mit Sprache. […]

„Texte müssen sofort verstanden werden können“

Geschlechterdifferenzierende Formulierungen sind in orthographisch korrekter Form zu schreiben, z. B. Kolleginnen und Kollegen statt KollegInnen. Großbuchstaben sind in der Rechtschreibung seit jeher nur Wortanfängen vorbehalten. Das sog. „Binnen-I” ist durch keine Rechtschreibregelung gerechtfertigt und daher zu vermeiden.

[…] Texte müssen so abgefasst sein, dass sie nach einmaligem Lesen sofort verstanden werden können.

 Sätze wie der folgende entsprechen diesem Kriterium nicht, weil aufgrund der doppelten Nennung jeder angesprochenen Personengruppe die Verständlichkeit nicht mehr gegeben ist:

„Vertreterin oder Vertreter des Dienstgebers im Sinne dieses Bundesgesetzes ist jede Bundesministerin, jeder Bundesminister, jede Dienststellenleiterin, jeder Dienststellenleiter, jede und jeder Vorgesetzte sowie jede und jeder Bedienstete, soweit die betreffende Person auf Seiten des Dienstgebers maßgebenden Einfluss auf Personalangelegenheiten oder Regelungen gegenüber den Bediensteten hat.” (Aus § 2. (..) (4) des Bundesgleichbehandlungsgesetzes.) […]

Unsere Sprache verfügt seit jeher über die Möglichkeit, mit Hilfe eingeschlechtlicher Angaben beide Geschlechter anzusprechen: „Vertreter des Dienstgebers im Sinne dieses Gesetzes sind (sic!) alle Minister, Dienststellenleiter oder Vorgesetzte sowie Bedienstete, die auf Dienstgeberseite maß gebenden Einfluss auf Personalangelegenheiten haben.”

Der eingeschlechtlichen Formulierung ist immer dann der Vorzug zu geben, wenn die Verständlichkeit eines Textes auf dem Spiel steht. […]

Jeder Text muss unmittelbar  laut (vor-)lesbar sein. Nur wenn diese Bedingung erfüllt ist, kann sich zugleich mit dem Leseprozess auch Sinnverständnis einstellen. Daher sind generell Wahl- oder Doppelschreibweisen wie der/die Lehrer/in zu vermeiden, weil diese nicht sprechbar sind. Textpassagen wie „Wir suchen eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in …” halten weder der Probe der Lesbarkeit noch dem Gebot der Sprachrichtigkeit […] stand und sind daher zu vermeiden (…)

Ich wünsche diesen Vorschlägen eine weite Verbreitung auch bei uns.

Zitat-Quelle:  http://altmod.de/ sowie „Sprachnachrichten“ des VDS (Nr. 63 /III/2014)

Unser Autor Peter Helmes ist politischer Publizist und betreibt die liberal-konservative Webseite www.conservo.wordpress.com

Kommentare

Eine Antwort

  1. Ich finde dieses Papier gut. Vielleicht würde ich anders denken, wenn ich eine Frau wäre, aber dass die Verständlichkeit darunter leidet, kann definitiv nicht Sinn der Sache sein.

    Desweiteren gibt es im (allseits dominierenden) Englischen nur wenige geschlechtsgebundene Formen. Die meisten Berufsbezeichnungen leiten sich z.B. von der männlichen Form ab, sie haben aber ihre geschlechtsspezifische Rolle verloren. Es wäre schön, wenn sich das als Anglizismus bzw. „Lehn-Anglizismus“ durchsetzte.

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