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OVG Münster stellt Elternrecht und Glaubensfreiheit über "Erziehungsauftrag" des Staates

Schüler dürfen Besuch okkulter Filme ablehnen

Schüler dürfen aus religiösen Gründen den Besuch eines Spielfilms verweigern, in dem es um schwarze Magie geht, wie die evangelische Nachrichtenagentur IDEA heute berichtet.
Diese erfreuliche Klarstellung  geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster hervor (Aktenzeichen: 19 A 610/10).
Der Schulleiter eines Gymnasiums in Bocholt hatte den Antrag der Eltern eines 12-Jährigen abgelehnt, ihren Sohn vom Besuch des Kinofilms „Krabat“ zu befreien.  Das Kind nahm trotzdem nicht an der Vorführung teil.
Der Film des Regisseurs Marco Kreuzpaintner spielt während des 30-jährigen Krieges (1618-1648) und handelt von dem Waisenjungen Krabat, der von einem Müller in die schwarze Magie eingeführt wird.
Die Eltern des Gymnasiasten klagten gegen die Entscheidung des Schulleiters; ihre relig. Überzeugung verbiete alle Berührungspunkte mit Spiritismus und schwarzer Magie, so die Begründung.
Die Eltern unterlagen zunächst vor dem Verwaltungsgericht Münster, legten aber Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ein.
Es urteilte im Dezember 2011 , daß die Entscheidung des Schulleiters rechtswidrig war.
Die Eltern hätten nachvollziehbar und überzeugend ihre Glaubensüberzeugung dargestellt, nach der sie das im Film dargestellte Praktizieren schwarzer Magie ablehnen.
Das Grundrecht der Eltern und ihres Kindes sei in diesem Falle gewichtiger als die Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags.
Das Schulministerium in NRW empfiehlt den okkulten Film
Die Schulleitung hatte vor Gericht argumentiert, daß der Film durch das nordrhein-westfälische Schulministerium empfohlen worden sei und der Filmbesuch eine aufgeklärte Distanz ermöglichen sowie die Wahrnehmung von Gefährdungen schärfen solle. Die Schule könne in der Praxis nicht alle unterschiedlichen Bedenken Einzelner berücksichtigen.
Die Eltern hatten dagegen mit Bibelversen und Schriften ihrer Religionsgemeinschaft (sie gehören den Zeugen Jehovas an) dargelegt, daß die Beschäftigung mit schwarzer Magie mit ihrem Glauben nicht vereinbar sei.
Um der Schule entgegenzukommen, nahm der Sohn zwar nicht an der Filmvorführung, aber an der Vor- und Nachbesprechung teil.
Quelle: evangelische Nachrichtenagentur IDEA

Kommentare

Eine Antwort

  1. Die Zeugen Jehovas protestieren und nehmen Gerichtsprozesse auf sich, um
    ihrem Kind einen schwarzmagischen Film zu ersparen, der von der Schulbehörde
    emfohlen wird….. Gratulation !
    Wo bleiben die „Honoratioren“ der beiden christlichen Grosskirchen ?
    Sowohl bei der Sex- als auch bei der Okkultthematik, die den Schülern zugemutet wird,
    bleiben sie eine zeitgeisthörige f e i g e Bande !!!
    Wenn die Verführung unserer Kinder auf dem Spiel steht, nehme ich in Zukunft kein
    „Blatt mehr vor den Mund“. –
    Als unsere Kinder betroffen waren (Gymnasium Farmsen-Hamburg) haben wir veranlaßt,
    daß der Drogen- und Sexfilm „Christiane F.“ als „Schulveranstaltung“ abgesetzt worden
    ist, obwohl für die ganze Klasse „Freikarten“ vorhanden waren. Dies gelang nur, weil
    der Schuldirekter Uwe Schmidt auf unserer Seite war und auch mutig genug,
    sich durchzusetzen.
    Natürlich gab es „hinterm Rücken“ Wut und Protest.
    Jedem blieb es unbenommen, privat diesen Film zu sehen und dann Bescheid zu wissen,
    was genau man tun muß, wenn man sich Heroin spritzt etc….
    Von der ganzen Klasse stand nur e i n Elternpaar uns bei, das uns bat, ihren Namen
    g e h e i m zu halten.
    Christel Koppehele

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