Recht auf Leben und Menschenwürde sind unantastbar!
Pressemeldung der „Aktion Leben“ vom 23.9.2011
Mit Freude und Dankbarkeit begrüßen deutsche Lebensrechtler die Rede von Papst Benedikt XVI. vor dem Deutschen Bundestag am 22.9.2011. In einem anspruchsvollen Vortrag machte er auf die Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaates aufmerksam. Grundlagen, deren Kenntnis und Beachtung man in den letzten Monaten und Jahren bei so mancher Bundestagsentscheidung schmerzlich vermißte.
Nun aber kann sich kein Abgeordneter mehr entschuldigen, er habe es nicht gewußt. Immerhin folgert aus den Ausführungen des Papstes, was die deutsche Lebensrechtsbewegung (z.B. die Aktion Leben e.V.) schon immer vertreten hat:
Es gibt Unabstimmbares! Über Lebensrecht und Menschenwürde kann und darf nicht abgestimmt werden.
Kein Parlament der Welt hat das Recht, das Leben eines seiner Bürger durch Gesetze dem Tod preiszugeben, denn das würde gegen Naturrecht und damit gegen Gottes Gebote verstoßen.
Sehr wohl aber haben Parlamente die Pflicht, Gesetze zu schaffen, die das Leben und die Würde jedes Menschen bestmöglich schützen. Das zu beachten wäre Pflicht des deutschen Bundestages gewesen – bei früheren Abstimmungen wie z.B. der zur PID oder zu den sog. Reformen des § 218.
Nach der Papstrede, ist es erst Recht Pflicht bei künftigen Debatten, z.B. in den anstehenden Fragen von Hirntod und Organspende und der Euthanasie/Sterbehilfe die mahnenden Worte des Papstes zu beherzigen.
Aktion Leben e.V.
Walter Ramm
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