Gesetzgeber soll sich am zeitlosen, universal gültigen Naturrecht orientieren
In seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag hatte Papst Benedikt XVI. das Naturrecht und die menschliche Vernunft als Quelle und Fundament des Rechts bezeichnet und damit jenen Rechtspositivismus kritisiert, der davon ausgeht, daß staatliche Gesetze als solche automatisch „Recht“ setzen und bewirken.
Demgegenüber betonte das Oberhaupt der katholischen Kirche, daß sich der Gesetzgeber am überzeitlichen, immer gültigen Naturrecht orientieren müsse, das wiederum auf der göttlichen Schöpfungsordnung basiert.
Am Freitag, den 21. Oktober 2011, bekräftigte der Papst bei einer Audienz für den neuen Botschafter der Niederlande erneut diese katholische Rechtsposition: „Der Heilige Stuhl ist keine wirtschaftliche oder militärische Macht“, erklärte er.
Doch die „moralische Stimme“ des Vatikans habe „beträchtlichen Einfluss in der Welt“, so der Pontifex weiter; seine Begründung: „Einer der Gründe dafür ist gerade eben, dass der Heilige Stuhl nicht auf politische oder wirtschaftliche Interessen eines Nationalstaats oder auf die Wählerwünsche einer politischen Partei Rücksicht nehmen muss.“
Der Vatikan spreche auf internationaler Ebene „nicht von konfessioneller oder pragmatischer Warte“ aus. Stattdessen orientiere er sich an „Vernunft und Natur als Quellen von Normen“. – Die „universell anwendbaren Prinzipien“, die sich daraus ergäben, seien „so real wie die physischen Elemente der Umwelt“.
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