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Pflegekräfte protestieren gegen Impfpflicht

Das deutsche Gesundheitssystem fördert seit vielen Jahren Mißstände in Krankenhäusern. Die Zahl betreibbarer Intensivbetten, mit denen Patienten invasiv beatmet werden können, ist allein zwischen Januar und September dieses Jahres von rund 12.000 auf etwa 9.000 gesunken. Dies schreibt Daniel Weinmann auf dem Portal „Reitschuster.de“. Weiter berichtet er:

„Erschwerend hinzu kommt der gravierende Personalmangel, der häufig dazu führt, dass Pflegekräfte selbst an ihren freien Tagen einspringen oder zu viele Patienten betreuen müssen.

Als wäre dies nicht genug, setzt die jüngst beschlossene Impfpflicht für Mitarbeiter in Pflegeberufen deren Protagonisten zusätzlich unter enormen Druck. Grund genug für die Intensivpfleger Werner Möller und Christian Snurawa, die Aktion „Pflege zeigt Gesicht“ ins Leben zu rufen.

Sie soll den Pflegekräften buchstäblich ein „Gesicht“ verleihen und den politischen Entscheidungsträgern dezidiert verdeutlichen, dass sie sich ihrer Bedeutung für ein funktionierendes Gesundheitswesen bewusst sind, sich keinesfalls bedrängen lassen werden und notfalls gemeinsame Aktionen planen werden.

Die Botschaft ist unmissverständlich: „Wir brauchen keine Mainstream-Presse und Politiker, die uns seit Jahren nur kennen, wenn sie uns für ihre Zwecke brauchen. Jetzt sollen aus den beklatschen Helden der Corona-Zeit die Vorreiter einer unlauteren Impfkampagne werden und wir sollen uns impfen lassen mit Zwang? Nun gut, wir sagen: Es reicht!“
Ein Traumberuf, der sich immer mehr zum Albtraum entwickelt hat.

Quelle und vollständige Nachricht hier: https://www.extremnews.com/berichte/vermischtes/a183186e7dfae7c

Kommentare

4 Antworten

  1. Es muss ehrlicherweise auch folgendes gesagt werden.
    Patienten fordern ebenfalls von dem Klinikpersonal, nur geimpfte Personen an sich ranzulassen.
    Besonders 50 plus besteht oftmals darauf.
    Es ist ein echtes Dilemma. Wenn nicht so viel Angst geschürt worden wäre, sähe die Lage jetzt ganz anders in den KH aus.

  2. Aktion „Pflege zeigt Gesicht“. Wie oft schon in den letzten Jahren zeigt die Pflege ihr Gesicht.
    Nicht viel geschah und die Pfleger verschwanden wieder an ihrem Arbeitsplatz. Meist aus Verantwortung für ihre Pflegenden.

    Wenn nun noch die Impfpflicht dazukommt, wird es eng. Denn einige werden dann den Beruf an den Nagel hängen
    Ich denke vor allem an Krankenschwestern, die sich erst einmal überbrücken können. Der Mann verdient gut und die Kinder sind ausser Haus.
    Es soll eine persönliche Entscheidung bleiben, sich impfen zu lassen oder nicht.
    Der Impfdruck ist schon hoch genug vor allem für Familien.

    1. Frau Dorrotee schrieb:

      Wenn nun noch die Impfpflicht dazukommt, wird es eng. Denn einige werden dann den Beruf an den Nagel hängen.

      Kann mir vorstellen, dass bei dieser schwer einzuschätzenden Entwicklung (Reaktionsweise des Pflegepersonal auf eine mögl. Impfpflicht) in den Klinikdirektionen bereits das große Zittern umgeht. In letzter Konsequenz würde dies bedeuten, dass weitere Stationen/ Abteilungen aus Personalmangel geschlossen werden müssen/ könnten. Das schmälert den Umsatz und könnte für kleinere Kliniken unter Umständen die Schließung bedeuten. Die Krankenkassen wird es freuen.

      MfG

  3. „Erschwerend hinzu kommt der gravierende Personalmangel, der häufig dazu führt, dass Pflegekräfte selbst an ihren freien Tagen einspringen oder zu viele Patienten betreuen müssen.“

    Wenn der Dienstplan geschrieben und ausgehängt ist, müssen Pflegekräfte an ihren freien Arbeitstagen nicht einspringen, da der Dienstplan mit Veröffentlichung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich verbindlich und nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers geändert werden darf und kann.

    Zu viele Patienten müssen ebenfalls nicht widerspruchslos betreut werden. Hier gibt es das Mittel der Überlastungsanzeige (mündlich und/ oder schriftlich), die den Arbeitgeber in die Pflicht nimmt. Sollte diese Zustand länger bestehen kann seitens des Pflegepersonals unter Hinweis auf die Durchführungsverantwortung der Arbeitgeber ebenfalls in die Pflicht genommen werden.

    MfG

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