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Piusbruderschaft gewinnt Verfahren gegen die Mittelbayerische Zeitung

In der „Mittelbayerischen Zeitung“ wurde am 25. Oktober 2012 ein Kommentar von Fritz Winter unter dem Titel „Die bösen Brüder“ veröffentlicht, der sich zu mehreren unzutreffenden Behauptungen über die traditionsorientierte Priesterbruderschaft St. Pius X. verstieg.

Die Piusbruderschaft hat gegen diesen Artikel erfolgreich beim Oberlandesgericht Nürnberg geklagt. OLG-Nuernberg

Hier folgt auszugsweise das Urteil vom 21.12.2012:

Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg:

I. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 23. November 2012 abgeändert.

II. Die Antragsgegner werden im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt, unverzüglich im ersten Teil der „Mittelbayerischen Zeitung“ mit derselben Schrift wie der Kommentar

„Die bösen Brüder“ vom 25.10.2012 ohne Einschaltungen und Weglassungen die folgende Gegendarstellung abzudrucken:

Gegendarstellung

ln den Kommentar „Die bösen Brüder“ von Fritz Winter am 25.10.2012 finden sich folgende unrichtige Tatsachenbehauptungen:

1. „Die Priesterbruderschaft St. Pius X. ist … im Kern eine verfassungsfeindliche Organisation“

Richtig ist, dass die Bundesregierung auf Anfrage der Abgeordneten VolkerBeck u.a. ausgeführt hat (Bundestagsdrucksache 17/3334): „Nach Auffassung der Bundesregierung liegen in Bezug auf die Piusbruderschaft keine … Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Aktivität vor.“

2. „Sie [die Piusbruderschaft] strebt einen katholischen Gottesstaat an.“

Richtig ist, dass die Piusbruderschaft keinen „katholischen Gottesstaat“ anstrebt.

3. „Sie [die Piusbruderschaft] unterdrückt die Rechte der Frauen.“

Richtig ist, dass die Piusbruderschaft weder die Frauen noch deren Rechte unterdrückt.

4. „Eine ernsthafte Distanzierung aller Mitglieder [der Piusbruderschaft] von Williamson und von antisemitischen Haltungen ist nicht zu erkennen.“

Richtig ist, dass sich die gesamte Bruderschaft, vertreten durch Ihren Generaloberen und deutschen Distriktsoberen wie durch den Regens des Priesterseminars Zaitzkofen mehrfach, wiederholt und eindeutig von Bischof Williamson distanziert hat, wobei der nunmehr erfolgte Ausschluss sogar über eine bloße Distanzierung hinausgeht. Ebenso hat sich die Bruderschaft von jeder Form des Antisemitismus distanziert.

gez. Huprich
Richter am Oberlandesgericht

Quelle: http://pius.info/streitende-kirche/978-ausgrenzung-der-piusbruderschaft/7497-piusbruderschaft-gewinnt-prozess-gegen-verleumdung

DIESER BERICHT wurde auch veröffentlicht in der medienkritischen JOURNALISTENWATCH:

http://journalistenwatch.com/cms/2013/01/04/piusbruderschaft-gewinnt-verfahren-gegen-die-mittelbayerische-zeitung/

 

Kommentare

6 Antworten

  1. Verstanden.
    Ich wurde als Nazi betitelt, weil in einem Vortrag ohne mein Wissen solche Schriften verteilt wurden. Wollte wissen, wer diejenigen waren. Der Verfassungsschutz machte mich darauf aufmerksam. Wurde sogar ins Internet gesetzt vor einigen Jahren. Mir wurde mitgeteit: Tun Sie nichts, man fackelt Ihr Haus ab. Wir unternehmen auch nichts, wir kennen die Brüder.

    1. Guten Tag,
      Sie hatten damals wohl auch „ein Problem“ (Sie wollten wissen, wer diejenigen waren…), haben aber deshalb nichts unternommen, weil der Verfassungsschutz Ihnen dies aus taktischen Gründen empfohlen hatte, damit die Verleumder nicht durch öffentliche Aufmerksamkeit noch schräger agieren. Sie sind eine Privatperson, die Piusbruderschaft aber eine öffentlich bekannte Vereinigung, die nicht erst durch einen Gerichtsprozeß öffentlich bekanntgemacht wird – das ist der kleine Unterschied.
      Der KOMM-MIT-Verlag (den ich betreibe) wurde 1994 von einer Tageszeitung mit einem Hakenkreuz in Zusammenhang gebracht – und mußte daraufhin einen Widerruf veröffentlichen. Bei unserem schon im Jahre 1946 gegründeten Verlag war auch bereits ein gewisser öffentlicher Bekanntheitsgrad vorhanden.
      Es bleibt dabei: Daß wir uns damals und daß sich die Piusbruderschaft heute gegen die infame „braune Keule“ rechtlich zur Wehr setzt, ist völlig berechtigt, ja sogar notwendig, um der sich immer weiter ausbreitenden linken Mediendiktatur die Grenzen ihrer Frechheit aufzuzeigen.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

    1. Guten Tag,
      wenn man S i e öffentlich als Verfassungsfeind brandmarken würde, dann hätten Sie wahrscheinlich auch ein „Problem“ und es wäre Ihnen sicherlich „doch wirklich wichtig“, sich gegen eine solche Verleumdung rechtlich zu wehren – oder?
      Was für Sie als Privatpeson gelten würde, gilt erst recht für eine weltweit verbreitete Priesterbruderschaft.
      Alles klar?!
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

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