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Das polnische Parlament hat am heutigen Freitag, den 23. September, einen Gesetzesentwurf für ein Abtreibungsverbot in erster Lesung angenommen, das Abtreibungen allein bei Lebensgefahr für die Schwangere zuläßt. Bei Verstößen drohen bis zu fünf Jahren Haft für Ärzte und Frauen. trier13
267 Abgeordnete stimmten für das vieldiskutierte Gesetz bei 154 Gegenstimmen und elf Enthaltungen. Die regierende Partei „Recht und Gerechtigkeit“ hat sich für dieses Abtreibungsverbot ausgesprochen, das auch von vielen Basisgruppen und christlichen Bewegungen unterstützt wurde. Die Lebensrechtler in Polen hatten zuvor fast eine halbe Million Unterschriften für ihr Anliegen gesammelt.
Das erfolgreiche Projekt der Bürgerinitiative „Stop Aborcji“ (Stoppt Abtreibungen) wurde zur weiteren Überarbeitung in einen Ausschuß weitergeleitet.

Bereits bislang das Land eines der strengsten Gesetze Europas im Sinne des Lebensrechts. Eine Abtreibung ist allgemein untersagt und allein dann straffrei, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, wenn das Kind schwer krank bzw. behindert ist und auch im Vergewaltigungsfall.

Feministische und linksorientierte Gruppen protestieren gegen die heutige Parlamentscheidung, weil Frauen dadurch „entmündigt“ würden. Als Kennzeichen ihrer Gegnerschaft tragen sie schwarze Kleidung.
 

Kommentare

Eine Antwort

  1. Wenn ich den Gesetzentwurf richtig verstanden habe, werden abtreibungen nur bei Lebensgefahr für die schwangere Frau erlaubt.
    Soll das heissen, bei Vergewaltigung dürfen Frauen nicht abtreiben?

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