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Als richtiges und deutliches Zeichen der Rechtsprechung hat der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart bezeichnet, das eine Flucht vor der Polizei mit einem PKW als Straftat – wie sie auch bei einem illegalen Kraftfahrzeugrennen vorliegt – wertet. 

Wendt dazu: „Das ist eine angemessene Reaktion des Gerichts und beweist, dass unsere Auffassung, illegale Kraftfahrzeugrennen unter Strafe zu stellen, richtig ist.“

Der Angeklagte war vor einer Streifenwagenbesatzung der Polizei angehalten worden, die ihn einer Verkehrskontrolle unterziehen wollte. Der Angeklagte versuchte daraufhin, mit höchstmöglicher Geschwindigkeit zu flüchten, trotz Blaulicht, Martinshorn und Soppsignal der Polizei.

Siehe hierzu das OLG-Urteil Stuttgart

Quelle: Deutsche Polizeigewerkschaft

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