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Nach acht Prozesstagen hat das Landgericht Saarbrücken das Urteil im Fall des getöteten Polizisten Simon Bohr aus Völklingen gesprochen. Der 19-jährige Täter wurde wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und lediglich wegen besonders schweren Raubes nach Jugendstrafrecht verurteilt. Es wurde die unbegrenzte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet.

„Der heutige Prozesstag ist ein Schlag ins Gesicht für alle Kollegen. Wir sind fassungslos. Das Urteil bringt keine Gerechtigkeit für Simon. Ein kleiner Lichtblick ist, dass der Täter lange Zeit nicht mehr frei in unserer Gesellschaft leben darf“, erklärt Markus Sehn, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland: „Der Täter hat nicht nur Simons Leben genommen, sondern auch das der Familie und vieler Kollegen zerstört oder nachhaltig beeinträchtigt.“

Es gebe eine saarländische Polizei vor und nach Simons Tod. Einige Polizisten, die am Einsatz beteiligt waren, sind zum Teil schwer traumatisiert und können vereinzelt aufgrund posttraumatischer Belastungsstörungen ihren Dienst nicht mehr verrichten.

Bundesweit hatte der Fall für Entsetzen und große Anteilnahme – auch in Form einer Spendenaktion für die hinterbliebene Familie – gesorgt.

Der Polizeioberkommissar Simon Bohr wurde am 21. August 2025 von dem damals 18-jährigen Täter beim Versuch einer Festnahme erschossen. Zuvor hatte dieser eine Tankstelle in Völklingen ausgeraubt.

Als Simon Bohr und sein Streifenpartner ihn kurz darauf in der Innenstadt festnehmen wollten, eskalierte die Situation und es kam zu einem Gerangel. Bei diesem gelang es dem Täter, an die Waffe eines Polizeikommissaranwärters zu gelangen und schoss sodann mehrmals auf die Beamten. Der Anwärter wurde am Rücken getroffen, seine Schutzweste hielt den Treffer jedoch ab. 

Simon Bohr wurde von drei Schüssen getroffen. Der Täter ging dann auf den wehrlos am Boden liegenden Polizisten zu und schoss weitere drei Mal auf Bereiche außerhalb der Schutzweste, so auch ins Gesicht. Danach flüchtete der Täter und eröffnete das Feuer auf weitere Einsatzkräfte. Letztlich gelang es einem anderen Polizeikommissaranwärter, ihn mit seiner Dienstwaffe außer Gefecht zu setzen.

Bohr erlag kurz nach der Tat seinen Verletzungen. Er hinterlässt eine Frau und zwei Töchter.

Zeugen verglichen die Tat mit einem „Mafiafilm“. Im Laufe des Prozesses wurde bei dem Täter eine paranoide Schizophrenie festgestellt, die ihn aber – so die Staatsanwaltschaft – gerade zum gefühllosen Mörder mache. Die Staatsanwaltschaft sprach von einer „Gewaltexplosion“.

„Nach meinem Empfinden ist der Fall mehr als besonders schwerer Raub. Ich gehe davon aus, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen wird, damit wir noch Hoffnung auf ein gerechteres Urteil haben dürfen“, sagt Heiko Teggatz (siehe Foto), Vize-Bundesvorsitzender der Dt. Polizeigewerkschaft.

„Niemals werden wir Gewalt gegen Einsatzkräfte einfach so hinnehmen. Der Tod von Simon hat in der gesamten Polizeifamilie großen Schmerz verursacht. Unsere Gedanken sind heute vor allem bei seiner Familie, seinen Angehörigen und Kollegen im Saarland.“

Quelle: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/urteil-im-fall-des-getoeteten-polizisten-simon-bohr-aus-voelklingen/

Kommentare

4 Kommentare

  1. Das ist unfassbar, dass nicht abgeschoben wird, weil Pseudowissenschaftler wie Seelenklempner, im eigenen Leben Sensibelchen, mal ihr Erziehungstalent probieren wollen. Corona war gefundenes Fressen für die, um Nicht-Linientreue einzusperren, obwohl diese friedlich eine Meinung vertraten.
    Schließlich muss muss man Kontaktbüro spielen.
    Schon allein die Vorstellung, dass solche Täter auf wehrlose Patienten losgelassen werden, ist gruselig.
    Wie lange wird das dauern, bis KGE ihr Goldstückchen wieder auf die freie Wildbahn entlassen wird, wahrscheinlich nicht lange?
    In Wahrheit will man als Politiker keine Verantwortung übernehmen für eine aus dem Ruder gelaufene Migrationspolitik, denn der Schadenersatz über die Staatskasse, der fällig wäre, wird so eingespart. JVA kostet, die psychisch für krank Abgeschobenen, da zahlt die Krankenkasse.
    Warum werden solche Straftäter nicht abgeschoben in ihre Heimatländer und dürfen uns und unsrem Sozialsystem ohne Schadenersatz auf der Tasche liegen? Da müssen ja unsere Krankenkassen-Kosten explodieren, eine Abschiebung und Einreiseverbot wären günstiger zu haben. Ach ja, ich vergass, im Zirkuszelt D. sind Grenzen und Grenzschutz verboten.

  2. Man sollte mal gesichert anonyme Umfragen zur Bundestagswahl bei Polizei und Militär durchführen.
    Wer rechnet damit, dass die AfD dabei weniger als die absolute Mehrheit erhält?

  3. Die Unterbringung in einer sogenannten geschlossenen Psychiatrie ist keine Belohnung. Die Zuordnung zur Schuldunfähigkeit hört sich in diesem Fall unfassbar an, aber ich habe zumindest davon munkeln gehört, dass Täter den Vollzug anstelle der Psychiatrie vorgezogen haben. Es besteht jedoch die Gefahr, dass wieder eimal eine gutmenschelnde Ärztin den Patienten wegen angeblicher Heilung entlässt, was aber auch beim Vollzug durch eine gutmenschelnde Richterin wegen angeblich guter Führung passieren kann.

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