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Polizeigewerkschaft und CDU Berlin: Strafmündigkeit auf 12 Jahre senken

Die CDU Berlin und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sprechen sich für eine Absenkung des Alters für Strafmündigkeit auf 12 Jahre aus. Mit Blick auf schwerste Straftaten durch Kinder muss der Rechtsstaat reagieren können.

Ziel muss es sein, die Eingriffs- und Erziehungsmöglichkeiten des Jugendstrafrechts auch schon ab 12 Jahren auf Straftäter einwirken zu lassen.

Zuvor hatte sich der Deutsche Richterbund gegen die Absenkung auf 12 Jahre ausgesprochen. Das Jugendstrafrecht habe sich im Grundsatz bewährt.

Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der DPolG, fordert gerade deswegen, das Jugendstrafrecht auch ab 12 Jahren anzuwenden.

„Das Jugendstrafrecht hat ganz hervorragende Möglichkeiten, auf Kinder und Jugendliche erzieherisch einzuwirken. Mit Auflagen, Erziehungsmaßregeln oder Jugendarrest gibt es eine breite Palette. Es geht um Erziehung statt Strafe. Besserung statt Knast. Es gibt keinen Grund, 12-jährigen Tätern diese Besserungsmöglichkeiten vorzuenthalten.“

BILD: Neues Buch von Rainer Wendt „Deutschland wird abgehängt“

Der stellv. Vorsitzende der CDU Berlin, Falko Liecke, fordert mehr Unterstützung für Jugendämter bei ihrer Arbeit mit den Familien:

„Das Jugendamt kann nach Straftaten von unter 14-Jährigen nur arbeiten, wenn die Eltern mitwirken. Tun sie das nicht, weil sie die Taten ihrer Kinder als normal begreifen oder schlicht keine Lust haben, steht das Jugendamt vor verschlossener Tür.

In solchen Fällen ist das Jugendamt machtlos und auf schwerste Straftaten folgt nur das Schulterzucken des Rechtsstaates. Das hat eine katastrophale Wirkung auf das Opfer, aber auch auf die Täter. Sie lernen damit, dass es keine Konsequenzen gibt.“

Auslöser für die Debatte um die Ausweitung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre war eine Vergewaltigung in Mühlheim an der Ruhr. Fünf Minderjährige zwischen zwölf und 14 Jahren sollen  eine junge Frau gemeinschaftlich vergewaltigt haben. Die Kontaktaufnahme des Jugendamtes bei den bulgarischen Eltern verlief ergebnislos. Die Eltern lehnten jeden Kontakt ab.

Quelle: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/absenkung-des-alters-fuer-strafmuendigkeit-auf-12-jahre/

Kommentare

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  1. Europa Schweden: Migrantenkinder bedrohen einheimische Kinder – „Ich werde dich vergewaltigen!“ Eine Gruppe von 8 bis 10-jährigen Migrantenkindern attackiert in einem schwedischen Ort einheimische Kinder die allein unterwegs sind – sowohl verbal als auch körperlich. Zudem drohen die Kinder mit sexueller Misshandlung. Nach einem „Brandbrief“ betroffener Eltern werden Polizei und Gemeinde jetzt aktiv. Mehr»

    https://www.epochtimes.de/politik/europa/schweden-migrantenkinder-bedrohen-einheimische-kinder-ich-werde-dich-vergewaltigen-a2950317.html

    https://www.epochtimes.de/

  2. Natürlich gibt es Beispiele, in denen auch die Gesellschaft vor hochkriminellen Teenies geschützt werden sollte. Beispiele aus der Vergangenheit sind etwa Crash-Kid Andy, der schon als Neunjähriger Autos klaute und später einen Polizisten totfuhr. Heute verdient er seinen Lebensunterhalt als Zuhälter. Ein anderes Beispiel ist der Intensivtäter Mehmet, der mit achtzig Straftaten noch vor seinen 14. Geburtstag bereits eine Blutspur an Schwerverletzten hinterließ. Der damalige Ministerpräsident Roland Koch machte damals den Vorschlag, für solche Fälle die Anfang der Siebziger geschlossenen Kindererziehungsanstalten wieder einzurichten. Der Empörungsorkan von Rot-Grün (Die CDU will Kinder in den Knast stecken!!!) hätte ihn fast aus dem Amt hinweggefegt.

    1. Man darf eben von diesen Einzelfällen nicht auf alle Kinder unter 14 schließen. Das ist dann der Denkfehler. Kinder müssen auch mal Fehler machen dürfen, ohne deswegen kriminalisiert zu werden.Als Konsequenz Erziehungsmaßnahmen ja, aber Verurteilung als Straftäter nein.

      In den USA können schon Kinder unter 14 wegen Mord u.a. verurteilt werden. Was hat es gebracht? Millionen von Karrieren als Straftäter. Die haben dann im Knast noch das dazu gelernt, was sie vorher nicht konnten.

      1. Ich denke, das Sie hier gewaltig Dinge durcheinanderbringen. Kinderstreiche sind eine Sache, Straftaten eine andere.
        Die geklaute Tafel Schokolade ist ein Kinderstreich ggf. als Mutprobe, so etwas können normale Eltern regeln.
        Aber Straftaten, Bedrohungen von Mitschülern, oder wie jetzt Vergewaltigung sind eindeutig Dinge, die härterer Maßnahmem bedürfen. Und das kann dann nicht durch weichgespülte ökopolemik und Kuscheljustiz erfolgen.

      2. Herr Kunz,

        ich sprach nicht von Kinderstreichen, sondern hatte das „Übliche“ bei Jugendlichen im Sinn: Das ergibt sich doch klar aus dem Kontext meines Beitrags, der nämlich Einzelfälle schweren Unrechts dem gegenüberstellt, was Jugendliche typischerweise an Straftaten begehen – wenn Strafbarkeit vorläge. Aus meiner Jugendzeit fallen mir dazu folgende Delikte ein, die ich selbst begangen habe, aber halt nie erwischt oder angezeigt wurde:

        Mopedfahren unter Alkoholeinfluss und EINMAL nach einem mitgerauchten Haschpfeifchen.
        Einmal den Fuss gestellt und dann fehlten plötzlich Zähne, Und Teilnahme an heftigen Raufereien. Ladendiebstähle (kleine Sachen, mal ein Kaugummi und ähnliches) und Ehrverletzungsdelikte.

        Ich bin darauf NICHT stolz. Wäre ich dafür aber strafrechtlich rangenommen worden, hätte das sich auch zu einer kriminellen Karriere auswachsen können. So bin ich doch noch ein passabler Staatsbürger mit blütenweißem Führungszeugnis geworden, der NIE unter Alkoholeinfluss Auto fährt, keine Punkte in Flensburg hat, nicht mal mehr weiß, wie ein Haschpfeifchen aussieht, sich nicht schlägt, sondern bei Gefahr im Verzug lieber die Straßenseite wechselt und seine Meinung klar zum Ausdruck bringen kann, ohne strafbar zu beleidigen.

        Bei der Frage der Strafmündigkeit ist eben das „normale“ Fehlverhalten Jugendlicher und ihre Einsichtsfähigkeiten heranzuziehen und nicht der Einzelfall, der darüber hinaus geht.

        Den körperlichen Vollzug einer Vergewaltigung durch einen 12-jährigen belegen Sie mir erst mal, vorher glaube ich den nicht. Das kann es im Einzelfall theoretisch vielleicht geben, normalerweise aber nicht.

        Und mit Kuscheljustiz und Ökopolemik hat das nichts zu tun, sondern damit, die Kirche im Dorf zu lassen und nicht überzureagieren. Vor allem erschließt sich mir der Zusammenhang mit ökologischen Fragen nicht. Es sei denn, Sie sind es, der polemisieren will, was mir auch genau so vorkommt.

  3. Die Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre halte ich für falsch. 12-jährige sind noch Kinder und wissen keineswegs immer ganz genau, was sie tun.

    Was verändert werden muss, ist die Möglichkeit, auf Jugendliche unter 14, die Straftatbestände verwirklicht haben, dafür aber nicht strafrechtlich belangt werden können, außerhalb des Strafrechts angemessen einzuwirken.

    1. Nein, ich stimme NICHT zu. 12Jährige sind keine Kinder mehr, sondern Jugendliche! Wenn Jugendliche nach dem Willen der Grünen u. Linken (SPD!) bereits mündig sind, um zu wählen, dann sind sie NICHT bis 14J. unmündig – u. für nichts verantwortlich! Und wie gesagt, Holland, ein SEHR liberaler Staat, schafft das auch! Nur in D., wo man für alles Ausreden findet u. dafür kl. Rentner wegen Bagatelldiebstählen vor Gericht stellt, geht das offensichtlich nicht!!!

      1. Gewählt wird bei uns ab 18. Hier geht es um die Taten von Jugendlichen unter 14. Falls Sie Kinder haben, die alt genug sind, dann wissen Sie, dass zwischen einem 12 und 13-jährigen, einem 16-jährigen und einem volljährigen Kind Welten liegen, was die persönliche Reife und Einsichtsfähigkeit angeht.

        Und der kleine Rentner wird wegen eines Diebstahls nie vor Gericht gestellt. Das passiert erst im Wiederholungsfall, der wiederum kriminelle Neigungen belegt.

  4. Es ist Zeit, das Strafmündigkeitsalter auf 12 Jahre herabzusenken. 12-Jährige wissen GENAU, was Mord, Tötung, Vergewaltigung, brutaler Raub ist! 16-Jährige können bereits mit dem Führerschein anfangen, als 15-Jährige dürfen sie Mopeds fahren, mit 16 J sollen sie nach dem Willen der Grünen und etlicher SPD-Politiker, kurz: nach dem Willen der Linken u. Grünen wählen können. Wie kann man erklären, dass sie angeblich bis 14 Jahre Kinder sind – und 2 Jahre später plötzlich wahlberechtigt sind u. am Straßenverkehr teilnehmen können? In Holland ist man ab 12 Jahren strafmündig – u. Holland ist ein sehr liberaler Staat!

    1. Es ist viel wichtiger, dass wir die Verletzung von Privatsphären durch die IT-Konzerne und Bundesregierung, die in allen Wohnungen den Einbau von Abhörwanzen legalisieren wollen, dass wir da sofort Milliardenstrafen einführen für IT-Konzerne wie beispielsweise bei Amazon!

      Denn das ist genau das Ziel der global players. Die gesamte Gesellschaft rund um die Uhr zu überwachen. In manchen US-Tech-Konzernen muss man sich sogar schon für das Toilettengehen rechtfertigen, so als ob man ein Krimineller sei, nur wenn man zu oft auf die Toilette geht während er Arbeitszeit. Unfassbar, was da abgeht!

  5. Die Jugendämter haben auch jetzt schon Möglichkeiten, die werden aber nur dort genutzt, wo sie sich nicht anstrengen müssen. Sprich bei Familien, die aufgrund irgendwelcher Probleme leichter im Griff zu halten sind.
    Bei solchen Fällen, insbesondere nichtdeutschen Familien, die sich nicht ohne weiteres schikanieren lassen, da ist Schwanz einziehen seitens Jugendamt die bequemere Arbeitseinstellung.

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