Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, warnte vor der Benutzung von „Facebook“. Das Surfen auf diesen Seiten sei „eine risikogeneigte Tätigkeit“, sagte Voßkuhle im Interview mit dem Nachrichtenmagazin „Focus“: „Die Bürger wissen zum Beispiel nicht, ob Daten nach der Löschung nicht doch noch aufbewahrt werden.“
Er beklagte auch die „Gefahr einer Schieflage“ zwischen der Macht des Unternehmens, dessen Server außerhalb von Deutschland stehen, und der auf 16 Bundesländer zersplitterten Kontrolle der Datenschützer.
Er deutete an, daß das Bundesverfassungsgericht gezwungen sein könnte, zu prüfen, ob sich das Facebook-Angebot mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verträgt:
„Da will ich dem für solche Fragen zuständigen Ersten Senat nicht vorgreifen. Es spricht jedenfalls einiges dafür, dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Jahren gefordert sein wird, die Bedeutung und Reichweite der Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung neu zu bestimmen.“