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Predigt von Bischof Genn (Münster): JA zum §219a, NEIN zur Asylpolitik der EU

Von Felizitas Küble

Die amtliche Webpräsenz des Bistums Münster berichtet über die jährliche „Große Prozession“ am vergangenen Sonntag (1. Juli) und über die Predigt von Bischof Felix Genn (siehe Foto) im Dom.
.
Der Oberhirte von Münster äußerte sich sehr kritisch „zur europäischen Flüchtlingspolitik“, denn man dürfe Menschen nicht dem Tod überlassen:  Wir sind, wie Gott es ist, Freunde des Lebens und nicht Hüter von tödlichen Grenzen.“
Hätte der katholische Würdenträger zu Zeiten von „DDR“-Diktatur und innerdeutscher Grenze samt Schießanlagen von einer „tödlichen Grenze“ gesprochen, wäre das richtig. Aber welche „tödlichen Grenzen“ mag er in Zeiten sperrangal-weit-offener Grenzen wohl meinen?

Bischof Genn erklärte weiter: „So lange Menschen aus ihren Heimatländern fliehen, weil sie dort keine Sicherheit und Zukunft finden, können wir nicht von Frieden sprechen.“

Er vergaß freilich, zu erwähnen: „So lange wir es in Deutschland mit einem importierten Antisemitismus zu tun haben, können wir nicht von Frieden sprechen.“  – Oder: „Solange Terroranschläge – wie in den letzten Jahren  – nicht zurückgehen, können wir nicht von Frieden sprechen.“ – Oder: „Solange Frauen wie in der Kölner Silvesternacht sexuell belästigt werden, können wir nicht von Frieden sprechen.“

Sodann betonte er, daß sich „Gott selbst mit Migranten und Flüchtlingen identifiziere.“ –  Und mit den Opfern islamischer Gewalttäter etwa nicht? Mit vergewaltigten Frauen in Deutschland? Mit bedrohten Juden?

Grundsätzlich ist es gewiß erfreulich, daß Dr. Genn sich für eine Beibehaltung des §219a aussprach, also zugunsten eines Verbots der Abtreibungswerbung bei Ärzten. 

Auch hier gehe es um den Frieden, allerdings sei ihm völlig klar, dass es ganz schwierige Situationen der Not geben kann. Hier ist Abtreibung in bestimmten Situationen als straffrei erklärt worden, aber sie bleibt rechtswidrig.“

In Wirklichkeit ist Abtreibung keineswegs nur in „ganz schwierigen Situationen der Not“ oder lediglich in „bestimmten Situationen“ straffrei, sondern völlig ohne jede Einschränkung innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate, wenn die Frau einen Beratungsschein vorlegt.

Der Bischof hat somit den tödlich (!) wirkenden §218 unzutreffend dargestellt und im Ergebnis verharmlost.

Zudem betonte er in seiner Predigt: „Ja, auch wenn eine Frau zu der Entscheidung gefunden hat, ihr Kind abzutreiben, helfen wir weiterhin, mit dieser Entscheidung leben zu können.“

Diese Äußerung ist zweifellos zum Teil richtig, doch sie wirkt insgesamt mißverständlich bis irreführend, denn mit mit einer Abtreibung kann zwar die Frau „leben“, nicht jedoch das ungeborene Kind, das aufgrund dieser „Entscheidung“ der Schwangeren vernichtet wurde.

Eine Entscheidungsfreiheit  – als könne man gleichsam beliebig zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen – gibt es aus Sicht der Zehn Gebote nicht.

Im Dekalog heißt es nicht etwa unverbindlich: „Entscheide Dich für das Bessere…“, sondern eindeutig „Du sollst nicht morden!“.  – Übrigens wird dem Kind im Mutterleib durch eine Abtreibung auch die Chance einer Taufe verweigert – ein Problem, das in der kirchlichen Verkündigung allgemein komplett unter den Tisch fällt.

Quelle für die Predigt-Zitate: https://www.bistum-muenster.de/startseite_aktuelles/newsuebersicht/news_detail/katholikentag_fluechtlingsfrage_und_219_sind_themen_bei_grosser_prozession/

Kommentare

6 Antworten

  1. Deutschland löscht sich aus, auch, weil viele hierherkommen, die Kinder zu schätzen wissen und nicht abtreiben würden und werden. Obwohl ich zur Zeit meiner Abtreibung mit einigen türkischen Frauen im selben Zimmer (6 Bett) lag.

    Für mich Zynismus pur:
    „Zudem betonte er in seiner Predigt: „Ja, auch wenn eine Frau zu der Entscheidung gefunden hat, ihr Kind abzutreiben, helfen wir weiterhin, mit dieser Entscheidung leben zu können.“

    Ja, man muss damit leben lernen, die meisten, es gibt sicherlich die, die sich nichts daraus machen … und Leben gibt nur unser Herr und Heiland Jesus Christus. ER trägt die Hauptlast, dieses Lebenlernens .. es verfolgt einen bis zum Schluss.
    Und man kann nicht genug betonen, WIE ein Kind abgetrieben wird, zerfetzt, gejagt, grausamst gefoltert und getötet.

    Soll der Herr Bischof doch mal bei einer Abtreibung dabei sein … so wie es Abby Johnson erging .. als sie wirklich gesehen hat, was das bedeutet.

    Man entkommt diesem Thema nie, man wird immer an die eigene Schuld erinnert.
    Und ja, es gibt sie, diese Notlagen, auch wenn so mancher das nicht nachvollziehen kann … ich hatte zB tatsächlich Angst, aus lauter Überforderung und einer Angststörung, mit der ich schon mein ganzes Leben lang kämpfe, dass ich mein Kind, wenn es auf der Welt umbringen könnte, weil ich es nicht schaffen würde ..
    Und ich habe es ja umgebracht und umbringen lassen.

    Dafür hat der HERR am Kreuz bezahlt und mich freigesprochen! Aber das Leiden als Konsequenz aus dieser Tat muss ich erdulden .. in diesem Leben und darüber hinaus. Und wenn ich Säuglinge sehe, Kinder, junge Erwachsene …

    Hat sich der Herr Bischof das eigentlich schon mal klar gemacht???

  2. 1. Abtreibung: Grausam, grausam! Früher gab es Familien mit 8 – 12 Kindern, und alle wurden satt. Große Familien sind das Beglückendste, was man sich vorstellen kann! Ich möchte keines meiner vielen Geschwister missen.
    2. Migranten/“Flüchtlinge“: Spätestens gegen Ende 2015 müßte jeder, der INTERNET hat, gemerkt haben, daß wir es hier mit GEWORBENEN GASTARBEITERN zu tun haben. Oft mit Lügen herbeigelockt. Unsere arbeitende Bevölkerung WURDE NICHT GEFRAGT!!!–Dumme
    Frage: Wofür hat Angela Merkel im Januar 2011 VORAB den (Coudenhove-)Kalergi-Preis erhalten??? Deutschland löscht sich aus, weil kaum Kinder
    geboren werden – dank Feminismus „Mein Bauch gehört mir.“

  3. Warum geht Bischof Genn so gar nicht auf die Möglichkeit einer Adoption ein, wenn es eine sehr schwierige Notlage bei der Frau gibt ? Das Kind darf in einer Familie großwerden, und wenn die Mutter es wünscht, darf sie das Kind auch aufwachsen sehen.
    Sie kann auch das Kind direkt abgeben und ihr altes Leben wieder aufnehmen, ohne Beziehung zum Kind.
    Jedoch kann sie dann mit Stolz sagen: Ich habe das Kind nicht abgetrieben.

    Ich kann nicht verstehen, dass er so was, wie es in dem Artikel steht, sagt. Es wirkt verharmlosend.

  4. Wo liegt eigentlich das Wolkenkuckucksheim, in dem offenbar viele Prälaten der katholischen Kirche leben? Sie haben praktisch nichts zu sagen zu dem vor Augen liegenden Zusammenbruch der Volkskirche und ihrer grundlegenden sittlichen Grundsätze. Zur gleichen Zeit verkünden sie uns sittliche Anforderungen, deren fehlende Berechtigung auf der Hand liegt und schon des öfteren öffentlich bloßgestellt wurde. Die sittliche Pflicht, anderen in der Not zu helfen, umfaßt nicht eine Berechtigung oder gar Pflicht zu selbstmörderischer Selbstgefährdung – auch nicht zur (womöglich sogar angestrebten) Ersetzung des deutschen Staatsvolks durch eine „Gesellschaft“ von „Communities“, die obendrein noch aufgrund gegenseitiger Feindseligkeit Gewähr künftiger Bürgerkriege sind.

    Prälaten, die wie Bischof Genn Bestrebungen, die Masseneinwanderung aus Afrika und Orient zu bremsen, für den Tod von schiffbrüchigen „Flüchtlingen“ verantwortlich machen wollen, kommen mir vor wie jemand, der die spröde Schöne beschuldigt, wenn der abgewiesene Verehrer seine Drohung wahrmacht und sich umbringt.

  5. „Wir sind, wie Gott es ist, Freunde des Lebens und nicht Hüter von tödlichen Grenzen.“

    Das sagt der Bischof eines Landes, welches in jedem Jahr 100.000 ungeborene Kinder achselzuckend im Krankenhausmüll entsorgt. Ein Bischof, der in einem Hirtenbrief oder einer Predigt auf diesen Massenmord nicht einmal in ausreichender Form reagiert hat. Ich zumindest kann mich nicht erinnern, dass Felix Genn die Abtreibung als „abscheuliches Verbrechen“ bezeichnet hat. Die tödlichen Grenzen brauchen wir nicht an den Rändern der europäischen Länder zu suchen. Die sind längst in der Gesellschaft vorhanden.

  6. Danke für Ihre klaren Worte! Früher haben die Bischöfe (Höffner, Dyba u.a.) noch die Wahrheit gesagt: § 218 StGB ist eine Fristenregelung „light“, die den Anschein von Moralität zu wahren versucht; objektiv aber ist diese Norm ein Verrat gegenüber der grundsätzlichen Pflicht des Staates, das Leben des ungeborenen Menschen zu schützen. Ein Clemens August von Galen hätte so ein Gesetz niemals so abgemildert wie sein „werter“ Nachfolger im Münsteraner Bischofspalais. Zudem: Die grundsätzliche „theoretisch“ normierte Rechtswidrigkleit ist doch rein akademisch und soll als Feigenblatt gewissensberuhigend wirken, offensichtlich gerade bei solchen „weichgespülten“ Kirchenfunktionären wie dem jetzigen Bischof von Münster. Mit klarem Blick kann man diese Unrechtsnorm, die m.E. klar verfassungswidrig ist, weil sie gegen Art. 1 GG i.V.m. Art 2 GG verstößt, in keinster Weise „retten“. Auch das permanent blöde Gerede vom „gesamtgesellschaftlichen Kompromiß“, den v.a. unsere „C“-Politiker hier immer wieder anführen, ist schlichtweg unerträglich. Unrecht ist Unrecht! Tötung ist Tötung! Das permanente verallgemeinernde Gerede von Notlagen wiedert mich nur noch an. Natürlich gibt es in manch einem Einzelfall wirklich schwere Konfliktlagen, aber aus „sozialen“ Gründen muss in diesem Land kein Mensch eine solche Entscheidung treffen. Zudem: Die Kirche hat die Pflicht, in den zuvor wirklich bestehenden Notlagen zu helfen und alles, ja wirklich alles daran zu setzen, das Leben zu schützen. Das ist hier die Wahrheit. Der Herr Bischof sollte sich hier lieber an Papst Franziskus orientieren, der erst jüngst noch sehr klare Worte zum Unrecht der Abtreibung gefunden hat, indem er völlig zutreffend die Nazimethode der Selektion als Vergleichspunkt für dieses massnehaft bergangene „Wohlstands“verbrechen heranzog. Das ist klar und deutlich!

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